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Anaconda55
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:17
Titel Rechnung an Kunde geschrieben Widerspruch per E-Mail erhalte |
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Hallo.
Ich habe einen Kunden Druckerzeugnisse erstellt und Ihn mehrmals aufgefordert die Rechnung zu bezahlen. Daraufhin habe ich 2 Mahnungen versendet. Nach diesen 2 Mahnungen habe ich eine Anwaltliche Mahnung erstellen lassen.
Nun habe ich folgende E-Mail erhalten:
Zitat: | ich erhebe wiederspruch auf die rechnung
ihr anspruch ist nicht begründet
mit freundlichen grüssen |
Was nun?
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:23
Titel
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habt Ihr was schriftliches vereinbart?
Vertrag....???
Frag doch aber Deinen Anwalt, warum fragst Du uns wir können es auch nicht genau wissen!
Wir sind »Mediengestalter« keine RA
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:23
Titel
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Gibt es eine Auftragsbestätigung? War die Lieferung gemäß der AB? Wurde der Preis eingehalten? Gibts sonstige Gründe, dass das wahr sein könnte, was der Kunde schreibt?
Was sagt denn dein Anwalt eigentlich dazu?
Ich mein, wenn eine AB da ist, alle Leistungen fristgerecht und gemäß AB ausgeführt wurden und die Rechnung richtig ist, dann ist seine Nichtigkeit nichtig und du kannst theoret. ein gerichtl. Mahnverfahren einleiten.
Um welchen Betrag geht es denn?
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Anaconda55
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:33
Titel
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Es geht um 500 Euro.
Eine Auftragsbestätigung gibt es nicht, der Kunde hat die Ware erhalten.
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:36
Titel
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wenn es nichts schriftliches gibt wie z.B. ein Vertrag dann bist Du selber Schuld.
Dann verbuche es als Lehrgeld...
Gib mal in der SF »Lehrgeld« ein da wirst Du noch einige andere "Kunden" finden denen es genauso ergangen ist.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:36
Titel
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aber du musst doch n unterschriebenen lieferschein haben????
oder sonst irgendwas schriftliches?
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airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:41
Titel
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Hast du wenigstens eine e-Mail wo er die Drucksachen bestellt oder ging alles per Telefon/persönlichem Gespräch?
Das wäre wenigstens etwas wenn du schon nicht mal eine Unterschriebene Auftragsbestätigung hast.
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Anaconda55
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:42
Titel
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Jede Menge E-Mailverkehr und die Paketnummer des Versandunternehmens. Reicht das?
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