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Autor |
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.02.2007 08:47
Titel
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Und berichtigt mich bitte auch, wenn ich meine eigene Buchhaltung nicht kapiere, aber es ist doch für mich Sch...egal ob ich einer Firma 100,- ohne MwSt oder 119,- mit zahle. Kommt unterm Strich doch das gleiche raus...
Oder erzählt mir mein Steuermensch immer Blödsinn?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.02.2007 10:38
Titel
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so isses. was für den kaufmann bzw. gewerbetreibenden entscheident ist, ist der nettobetrag. und der kann in beiden fällen besagte 100 € sein. eine nettorechnung eines kleinunternehmers kann man halt nicht sofort zur minderung der mwst heranziehen bei den monatlichen bzw. quartalsmäßigen buchungen. aber zur gewinnminderung können die nach wie vor eingesetzt werden. postbelege sind ja auch ohne mwst - und da regt sich auch kein mensch auf, wenner die verbuchen muss...
ne rechnung ohne mwst hat halt unter kaufleuten immer so nen unprofessionellen touch, weils einem vermittelt, derjenige hat nicht die kenntnisse oder die lust das bisschen mwst mit zu verbuchen... so kamen mit zumindest damals öfter die reaktionen vor, als ich noch ohne mwst gebucht hab...
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Tristania3
Dabei seit: 12.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.02.2007 13:49
Titel
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Eben.
Aber man kann es mit "Neulingen" ja mal versuchen.
Beispiel: Rechnungsbetrag 119€ (Kleinunternehmer, also ohne MwSt)
Versuch ihn übers Ohr zu hauen:
Schreiben sie bitte noch dazu, daß darin 19% = 19€ MwSt enthalten sind?
Somit hat der clevere AG 19% gespart und der "Neuling" miese gemacht. Ärger mit dem Finanzamt exklusive.
Ich für meinen Teil machs aus reiner Faulheit. Da ich nur nebenberuflich selbstständig bin, noch nen ganz normalen Job mit 40h/w hab, hab ich einfach keine Lust mich noch damit rumzuschlagen. Nöööö
In dem Sinne
Tristania
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