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Thema: Rechnung als Privatperson vom 12.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung als Privatperson
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c_writer
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Verfasst Mi 14.02.2007 12:22
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Tristania3 hat geschrieben:
@c_writer

Der Aufraggeber kann von dir nicht einfach eine Rechung mit MwSt. verlangen, er muß auch eine ohne akzeptieren.


Deshalb schrieb ich als Antwort auf

"Wenn ich jetzt die Rechnung ausstelle und dann die 19% Mehrwertsteuer in der Steuererklärung von meinen Eltern bezahlt werden ist das also ok?"

auch

"Wenn Dein Auftraggeber eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer haben will, was wahrscheinlich ist (fragen!), hast Du sowieso ein Problem (...)"

Normalerweise klärt man solche Fragen, bevor man einen Auftrag annimmt - die Anmerkung von easy-way-design ist mehr als berechtigt.

c_writer
 
easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.02.2007 12:59
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Eben...außerdem fag ich mich ob ihr dem kunden gar keine AB schickt ?? da wird das mit der steuer doch auch schon geklärt bzw. sieht der kunde gleich wie es läuft...oder eigentlich ja schon auf dem angebot.

den normalerweise sollte man dem kunden doch von vornherein klar machen, das er nur ne rechnung ohne ausgewiesene mehrwertsteuer bekommt.

oder sehe ich da was falsch ?? * Keine Ahnung... *
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Tristania3

Dabei seit: 12.02.2007
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Verfasst Mi 14.02.2007 13:58
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@c-writer

Nicht falsch verstehen. Es ging mir nicht um das "wenn", sondern um das "Problem".
Darüber, daß init0 ein Gewerbe anmelden sollte sind wir uns ja einig. Auf einer anderen Basis brauchen wir gar nicht weiter zu diskutieren.

Aber: WENN er dann soweit ist und den Schein hat, hat nicht er sondern der Arbeitgeber ein Problem, wenn dieser eine Rechnung mit MwSt haben will. Dann sollte er sich nämlich einen anderen Steuerberater suchen. Lächel

Der Anmerkung von easy-way-design ist im Übrigen nichts mehr hinzuzufügen.
Ich für meinen Teil schreibe den netten Text, von wegen USt.-frei auf alles mit drauf, was Preise enthält. Bis jetzt hat sich auch noch keiner beschwert.

In dem Sinne

Tristania
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.02.2007 14:21
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Tristania3 hat geschrieben:
@c-writer

Nicht falsch verstehen. Es ging mir nicht um das "wenn", sondern um das "Problem".
Darüber, daß init0 ein Gewerbe anmelden sollte sind wir uns ja einig. Auf einer anderen Basis brauchen wir gar nicht weiter zu diskutieren.


Naja, ich weiss nicht, wie alt init0 ist - ist er minderjährig und damit nicht voll geschäftsfähig, kann er (eigentlich) gar kein Gewerbe anmelden. "Eigentlich" deshalb, weil es einen Weg gibt: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (formfrei), anschließend die Bestätigung des Vormundschaftsgerichtes, dass die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten wirksam werden lässt.

Im Zweifelsfall sprengt das aber den Rahmen. Jedenfalls für eine einmalige Sache.

Da ist die 'Privatrechnung' der Eltern eben doch der einfachere Weg.

@ init0: Deine Eltern schreiben eine Rechnung, die folgendes enthält: Name und Anschrift der Beteiligten, Datum der Lieferung oder Leistung, Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung sowie den Rechnungsbetrag. Nichts mit Steuern etc. und nicht unterschreiben.

Die Einnahme geben sie (Deine Eltern) dann bei Ihrer Steuererklärung an.

Zitat:
Der Anmerkung von easy-way-design ist im Übrigen nichts mehr hinzuzufügen.
Ich für meinen Teil schreibe den netten Text, von wegen USt.-frei auf alles mit drauf, was Preise enthält. Bis jetzt hat sich auch noch keiner beschwert.


Der Auftraggeber kann halt keine Vorsteuer abziehen, dafür den Gesamtbetrag als Geschäftsausgabe geltend machen. In aller Regel erfährt er ja schon im Vorfeld, dass er es mit einem Kleinunternehmer zu tun hat. Aber ich nehme an, das ist mal wieder so ein Fall, bei dem überhaupt nichts schriftliches und nur vage mündliche Absprachen bestehen, wie in fast jeder zweiten Frage hier ...

c_writer
 
init0
Threadersteller

Dabei seit: 27.09.2006
Ort: Wolfsburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.02.2007 20:00
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Also dass mit dem "vorher alles klären" war in dem Fall nicht möglich, da es sich um so etwas wie einen Wettbewerb handelt. Ich hab' die Ausschreibung gelesen, Entwurf gebastelt, hingeschickt, denen hat's gefallen, das Ganze fertig gemacht und dann kamen die mit der Rechnung. Und es ist ja auch nicht so, dass das nen unseriöses Unternehmen ist...
Ich hatte nicht geahnt dass das so kompliziert ist... * Keine Ahnung... *

Gewerbe anmelden kommt auch nicht in Frage, sprengt wie du schon gesagt hast, den Rahmen.

Ich werde einfach versuchen mich mit denen zu einigen, vielleicht findet sich doch noch nen Weg.
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.02.2007 01:34
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Ich habs mir fast gedacht....,
ja es gibt auch noch andere Möglichkeiten eine Forderung zu begleichen.
Quittungen, Minijob, Bargeld aus der Portokasse.


Zuletzt bearbeitet von Diesel am Fr 16.02.2007 14:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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HeikoBre

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Verfasst Fr 16.02.2007 14:26
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Da gibt's definitiv nur eine Möglichkeit!

Gewerbe anmelden, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Steuernummer beziehen und dann monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen.- Hatte vor 6 Monaten das selbe Problem: Ne große Firma für die ich was gemacht hab, wollte ne Rechnung und die wollen nun mal die Umsatzsteuer ausgewiesen haben... Also Gewerbe angemeldet und sämtliche Formsachen in Ordnung gebracht.- Hat ca. nen Monat alles gedauert... aber jetzt muss ich sagen, dass es nur positiv war! Hab schon einige andere Aufträge darüber laufen lassen und kann natürlich auch Dinge von der Steuer absetzen... Lohnt sich!
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Tristania3

Dabei seit: 12.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 17.02.2007 03:36
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@HeikoBre

(Berichtigt mich jetzt einer, falls gestern ein neues Gesetz raus gekommen sein sollte.)

Wenn du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist dann kann eine Firma, egal wie groß oder klein, keine Rechnung mit Mehrwertsteuer verlangen. Punkt.

Entweder versuchen sie dadurch den Rechnungsbetrag zu drücken, getreu dem Motto: "Aber 19% davon sind ja MwSt, die weisen sie mir bitte auch aus." Somit haben sie 19% gespart und dich übers Ohr gehauen.

Oder: Sie haben einfach keine Ahnung von BuHa und Steuergesetzen. Frag deinen Auftraggeber doch einfach das nächste Mal, wenn er wieder die MwSt ausgewiesen haben will, wie er Briefmarken verbucht. Grins

In dem Sinne

Tristania
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