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init0
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2006
Ort: Wolfsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.02.2007 16:25
Titel Rechnung als Privatperson |
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Moin, Moin,
Ich soll für eine Firma eine Rechnung ausstellen, in der Finanzamt und Steuernummer angegeben werden müssen. Da ich aber noch zur Schule gehe, habe ich sowas nicht. Eine Steuererklärung mache ich auch nicht.
Gibt es trotzdem einen Weg eine Rechnung auszustellen. Vielleicht über meine Eltern.
mfg
init0
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TOC
Dabei seit: 09.03.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.02.2007 16:43
Titel
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beim finanzamt anrufen, nach ner steuernummer bitten.
rechnungsbetrag inkl. steuer angeben (also mehrwerststeuer nicht ausweisen), fertig!
oder? was sagen die anderen?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 61
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.02.2007 16:44
Titel
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Über deine Eltern geht das immer.
Ansosnten such mal hier nach Rechnung ohne Mehrwertsteuer - da solltest du genug Treffer landen.
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mode93
Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.02.2007 16:48
Titel
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TOC hat geschrieben: | beim finanzamt anrufen, nach ner steuernummer bitten.
rechnungsbetrag inkl. steuer angeben (also mehrwerststeuer nicht ausweisen), fertig!
oder? was sagen die anderen? |
entweder mit oder ohne umsatzsteuer. kleinunternehmerschaft muss beim FA beantragt werden.
( bei der steuerlichen anmeldung )
rechnungsbetrag incl. steuer und diese dann nicht ausweisen ist FALSCH!
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init0
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2006
Ort: Wolfsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.02.2007 18:25
Titel
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Wenn ich jetzt die Rechnung ausstelle und dann die 19% Mehrwertsteuer in der Steuererklärung von meinen Eltern bezahlt werden ist das also ok?
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 12.02.2007 18:40
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init0 hat geschrieben: | Wenn ich jetzt die Rechnung ausstelle und dann die 19% Mehrwertsteuer in der Steuererklärung von meinen Eltern bezahlt werden ist das also ok? |
Hä? Wer bezahlt was?
Du bzw.Deine Eltern können keine Umsatzsteuer ausweisen, Privatpersonen sind dazu nicht berechtigt. Oder sind Deine Eltern Unternehmer?
Wenn Dein Auftraggeber eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer haben will, was wahrscheinlich ist (fragen!), hast Du sowieso ein Problem. Dazu musst Du nämlich zur Ausweisung der Umsatzsteuer berechtigt sein und das bdeutet, dass Du entweder ein Gewerbe angemeldet haben oder als Freiberufler tätig sein musst und auf die sog. 'Kleinunternehmerregelung' verzichtet hast. Dein Auftraggeber zahlt dann die 19% und Du leitest sie umgehend ans Finanzamt weiter ...
Fazit: Du darfst jetzt keine Umsatzsteuer berechnen.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Mo 12.02.2007 18:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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easy-way-design
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.02.2007 13:04
Titel
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sorry aber ich frag mich leider immer wieder, warum sich sowas nicht vorher überlegt wird...
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Tristania3
Dabei seit: 12.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.02.2007 06:24
Titel
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@c_writer
Der Aufraggeber kann von dir nicht einfach eine Rechung mit MwSt. verlangen, er muß auch eine ohne akzeptieren. Meiner Einer ist z.B. von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung). Ich darf also gar keine MwSt. ausweisen. Da kann sich mein Auftraggeber meinetwegen auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln. Nix is.
@init0
Gewerbe anmelden, Kleinunternehmerregelung nehmen und Rechnung schreiben.
Dann ist wenigstens alles offiziell.
Bis denne
Tristania
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