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Beatcore
Dabei seit: 04.04.2005
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.04.2005 14:05
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Also ALLES was im deutschen Fernsehen läuft hat einen ShowView-Code - insofern ist es rechtlich einwandfrei so etwas in Deutschland aufzuzeichnen für den Privatgebrauch. FAST ALLES was im Emule gesaugt wird ist ILLEGAL !!! Especially diese Harald Schmidt Specials, die's ja sonst nur auf Kauf-DVD gibt. Also musst du vorher dafür bezahlen, haste aber nicht, also nein. Wenn du jetzt ne Lindenstrasse-Folge mit Werbung erwischst geht das klar solange du den Nachweis über bezahlte GEZ erbringen kannst. Ansonsten betrachte Emule und Co. grundsätzlich als ILLEGAL !!!
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.04.2005 14:15
Titel
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Beatcore hat geschrieben: | Also ALLES was im deutschen Fernsehen läuft hat einen ShowView-Code - insofern ist es rechtlich einwandfrei so etwas in Deutschland aufzuzeichnen für den Privatgebrauch. FAST ALLES was im Emule gesaugt wird ist ILLEGAL !!! Especially diese Harald Schmidt Specials, die's ja sonst nur auf Kauf-DVD gibt. Also musst du vorher dafür bezahlen, haste aber nicht, also nein. Wenn du jetzt ne Lindenstrasse-Folge mit Werbung erwischst geht das klar solange du den Nachweis über bezahlte GEZ erbringen kannst. Ansonsten betrachte Emule und Co. grundsätzlich als ILLEGAL !!! |
oh oh oh ganz ganz grosses Glatteis
Anhand von Showview kannst Du Dir nicht das Recht heraus nehmen die Sendungen aufzuzeichnen.
Für private Zwecke ist es wie gesagt legal. Alles was darueber hinaus geht ist illegal.
und die GEZ hat nun mal wirklich nichts mit den Urheberrechten zu tun !
eMule und Co. sind grundsaetzlich nicht illegal, da ueber diese Programme auch urheberfreies Material getauscht werden kann. Ist in dem Betamax Urteil begruendet. weitere Infos zum Betamax Fall-> http://www.eff.org/legal/cases/betamax/
genaues hierzu koennte wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt sagen
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 21.04.2005 14:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ludicrous
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.04.2005 16:09
Titel
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Mischpult hat geschrieben: |
oh oh oh ganz ganz grosses Glatteis
Anhand von Showview kannst Du Dir nicht das Recht heraus nehmen die Sendungen aufzuzeichnen.
Für private Zwecke ist es wie gesagt legal. Alles was darueber hinaus geht ist illegal.
und die GEZ hat nun mal wirklich nichts mit den Urheberrechten zu tun !
eMule und Co. sind grundsaetzlich nicht illegal, da ueber diese Programme auch urheberfreies Material getauscht werden kann. Ist in dem Betamax Urteil begruendet. weitere Infos zum Betamax Fall-> http://www.eff.org/legal/cases/betamax/
genaues hierzu koennte wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt sagen |
da stimme ich voll und ganz mit dir über ein! ich red ja auch nich vom einem harald schmidt special (was ja dann wieder ein rippen/raubkopieren einer DVD wäre), sondern nur von den bereits ausgestrahlten folgen!! aber so wirklich zu einem ergebnis kommen wir ja nich. kein anwalt hier?
und das mit der GEZ is nen ganz anderes Thema....
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Chrischan
Dabei seit: 05.10.2003
Ort: Kiel
Alter: 57
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Verfasst Do 21.04.2005 17:05
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Wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt (Fernseh-Mitschnitte oder DVD-Rips etc.) dürfen die Sachen nicht zum Download bereitgestellt werden. Dabei ist es egal, wie (Emule, Webspace, etc.).
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Beatcore
Dabei seit: 04.04.2005
Ort: -
Alter: 45
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Fr 22.04.2005 10:34
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Ludicrous Idiot hat geschrieben: | kein anwalt hier? |
Das ist doch hier ein Forum für kreative Menschen.
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Ludicrous
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.04.2005 13:04
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Zitat: | Radio-Mitschnitte
Das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik über Tauschbörsen ist verboten. Ein erlaubter Weg sind Mitschnitte vom Webradio.
Tobit ClipInc bietet eine eigene Software zum Aufnehmen von Radioprogrammen an
Allerdings sind diese auch nur für den privaten Zweck legal. Das Manko: Oft ist die Qualität der Musikstücke schlecht, oder die Lieder sind zum Beispiel durch Staumeldungen abgeschnitten. Der Vorteil: Sie können aus den gesendeten Liedern Ihre eigene Musiksammlung zusammenstellen. Tobit bietet im Internet unter www.clipinc.de eine eigens entwickelte Software an, die das Radioprogramm aufnimmt, und zwar so lange Sie möchten. Der Vorteil: Sie können bequem die gesamte Aufzeichnung sichten, mit der Software Ihre Lieder herausschneiden und anschließend in das MP3-Format umwandeln. |
na dann ist das doch das gleiche wie bei ner TV-sendung...oder?
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Beatcore
Dabei seit: 04.04.2005
Ort: -
Alter: 45
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Verfasst Mo 25.04.2005 14:38
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Naja TV-Sendungen kannst Du natürlich aufnehmen, aber wieder nur für private Zwecke !!! Und behalten, das Filesharen selbigen Materials ist verboten !!! Außer diese öfter erwähnte 7 Kopien Regelung trifft hier zu... aber bevor das nicht von einem Anwalt schriftlich bestätigt wird.
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