Benutzer 62312
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Verfasst Do 12.02.2009 18:48
Titel
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da sagst du was... so ganz genau bin ich da nicht informiert, ob es auch geändert werden darf. mit cover meinte ich jetzt auch tatsächliche eine kopie mit der nötigen musikalischen freiheit. aber nur in teilen verwenden oder so, ist garatniert nicht drin...
EDIT: habe noch einmal bei unserer redaktion nachgehorcht, darunter auch ein "freier" anwalt. das einfache nachspielen ohne änderung ist nach der erstveröffentlichung erlaubt (tonträger und live-konzerte). das ändern eines songs bedarf einer lizensierung des interpreten/labels. die GEMA bietet keinen rechtlichen schutz wenn die songs dort gemeldet sind, sie regelt nur die verteilung und einzug der tantieme und gebühren. sie verteilt also keine lizenzen...
festgestellt werden muss, wer der urheber ist und ob dieser song schon veröffentlicht wurde. die erstveröffentlichung ist das alleinige recht des urhebers. nachspielen darf man das werk erst nach dieser veröffentlichung. bei änderungen muss er sowieso gefragt werden. den preis kann man selber festlegen.
kurz und knapp - und natürlich ohne gewähr!
Zuletzt bearbeitet von am Fr 13.02.2009 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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