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Machupichu
Threadersteller
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Verfasst Sa 10.04.2010 18:33
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qualidat hat geschrieben: | Also wirklich "amtlich" kann dir das wohl nur ein Advokat beantworten.
Ich denke aber, wenn du deine Fotos so anlegst, dass dein Werk (Beschriftung, Grafik) eindeutig das Hauptmotiv darstellt ( - dieses nichts "Anstössiges" darstellt - ) und ein x-beliebiges Auto nur der Träger ist, dürfte es keine Probleme geben. Was sollte wohl z.B. VW dagegen haben, wenn du den frisch dekorierten Kastenwagen des ortsansässigen Klempners abbildest? Du kannst ja zur Not die Hersteller-Logos entfernen (der PS-Kopierstempel ist dein Freund) oder unscharf machen ... |
Ja den Advo werde ich dazu mal befragen.
Ich sehe das genau so wie du, es geht ja nicht ums Auto ansich und die Herstellerlogos sind zumindest bei meinen Selbst-Gemachten Fotos eh nicht zu sehn(von der Seite)......
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Machupichu
Threadersteller
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
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Verfasst Sa 10.04.2010 19:21
Titel
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Recht haben und Recht bekommen sind in diesem, wie auch in vielen anderen Ländern, immer noch zwei verschiedene Dinge und im Zweifelsfall davon abhängig, wer die besser gefüllte Kriegskasse hat.
Und dann gibt es da ja auch noch den schönen Spruch vom Gericht, der hohen See und Gottes Hand (trifft besonders zu, wenn es sich um das LG Hamburg handelt) ...
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Sa 10.04.2010 19:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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