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Thema: Produktfotos vom 13.04.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Produktfotos
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bluesmaker
Threadersteller

Dabei seit: 21.06.2010
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Verfasst Mi 13.04.2011 17:01
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Produktfotos

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Hallo zusammen,

ich bin tatsächlich zum ersten mal in meiner Karriere an eine Firma gelangt, die keine Produktfotos raus rückt für einen Folder einer meiner Kunden. Die haben kostenlose Werbung wohl generell nicht nötig. Sie bieten höchstens an das ganze selbst zu gestalten.

Wenn ich jetzt selbst ein Foto des Produktes erstelle, wie sieht es da rechtlich aus? Unter welchem Umständen könnte die Firma eine Veröffentlichung untersagen?
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BiLD2

Dabei seit: 02.09.2009
Ort: Bielefeld
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.04.2011 17:15
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Hi,

also wenn ich das nun richtig verstanden habe, dann sollst du für deinen Kunden einen Folder machen und brauchst dafür Fotomaterial von einem Hersteller eines Produktes, der aber nicht in direktem Zusammenhang mit dem Auftraggeber steht, ist das korrekt ?

Vorab kann ich dir sagen, das jemand der ein Produkt vertreibt als Subunternehmer z.B., dann braucht der natürlich auch Bildmaterial, da die besagte Firma die das Produkt herstellt das aber nicht an dich rausgeben will, bedeutet das, das dein Auftraggeber sich mit dem einigen muss, dem das Bildmaterial gehört, viele geben generell ja nicht einfach mal was raus, da müssen ja evtl. Lizenzen gezahlt werden und solche sachen...

Solltest du nun die Fotos der Produkte selber machen wollen, stellt sich eigentlich die Frage worum es sich handelt, ist es ein sehr allgemein gehaltenes Produkt oder etwas spezielles, ich frage daher, da es schon sein kann, das du nicht einfach mal Bilder von etwas machen darfst und das dann einfach verbreiten kannst wie du willst...

Es gibt da aber einen Trick, ist nen bisschen fies, aber hilft, du meldest dir einen fiktiven Accaount an bei einem Stockfotoanbieter und da lädst du dir die Bilder hoch und kaufst die selber dann später ein *zwinker* Ist nen Schlupfloch, musste ich auch schonmal machen um Kosten zu sparen... Dadurch umgehst du das "geistige Eigentum" und kannst dich darauf berufen, das du die Bilder ja bei einem Stockfotoanbieter gekauft hast, welcher ja mit dem Fotografen der das Bildmaterial erstellt hat einen Vertrag hat, wenn es den nicht mehr gibt... Pech für den Kläger, wenn denn dann *zwinker*

Grüße
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 13.04.2011 17:42
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Sorry, aber der Tipp mit dem Umweg über ein Stockfoto-Anbieter ist in meinen Augen und nach meinem Wissensstand Quatsch. Der Umweg baut hauptsächlich daraufauf, dass man sich auf gutgläubige Erwerb beruft. Das ist aber ein sehr difizile Sache. Und einen rechtsstreit hat man am Ende trotzdem. Denn werden die Bilder benutzt und der Rechteinhaber des Produktes kriegt das mit, wendet er sich als erstes an den rechtsverletzer. Das ist also der Herausgeber der Broschüre. Der wird sich jeden Euro dann erstmal von dem gestalterwiederholen, ggf. plus Schadensersatz. Der kann sich dann überlegen, ob er den Stock-Anbieter verklagt und wie wohl seine Chancen sind, mit denen einen Rechtsstreit zu gewinnen. Immerhin weiß er ja, wo das Bild tatsächlich herkommt.

Nach meinem Stand würde ich sagen, das eben kein Bildmaterial des Produktes möglich ist. Auch das Foto eines Produktes stellt eine Vervielfältigung dar. Vervielfältigung ohne Erlaubnis zieht wieder einen Rechtsstreit nach sich. Hersteller wendet sich an Kunde, Kunde wendet sich an Gestalter, Gestalter hat den Stress und die Kosten und nen verärgerten Kunden.

Also irgendein Moodbild verwenden oder eben gar keins.
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rechtambild

Dabei seit: 17.04.2011
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Verfasst Di 19.04.2011 21:38
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Wie Nomroy schon sagt ist im Falle eines unerlaubten Fotos meist ein Verstoß ggn. §§ 16, 17 UrhG anzunehmen.
Kann teuer werden ...

Der "Trick" über die Agenturen ist wohl eher witzlos, außer man will im zweifel noch mehr zahlen. Denn dann kann einem in meinen Augen erst Recht Vorsatz bejaht werden - vgl. § 97 II UrhG.


Zuletzt bearbeitet von rechtambild am Di 19.04.2011 21:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Mi 20.04.2011 00:27
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rechtambild hat geschrieben:
ist im Falle eines unerlaubten Fotos meist ein Verstoß ggn. §§ 16, 17 UrhG anzunehmen
Was soll das denn? Ein Produkt dürfte kaum den Status eines künstlerischen Werks innehaben, noch dazu wenn es verkäufliche Massenartikel und keine Einzelstücke sind.

Bei Prototypen mag das noch Einschränkungen geben, aber grundsätzlich hat kein Gegenstand ein Recht am eigenen Bild.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mi 20.04.2011 06:39
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ich wüsste jetzt auch nich auf welcher rechtsgrundlage mir jemand verbieten können sollte, ein massenprodukt zu fotografieren. das einzige was ich mir da vorstellen könnte ist, wenn man das markenlogo auf dem produkt erkennt auf den fotos. aber sonst? * Keine Ahnung... *
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.04.2011 08:03
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
ich wüsste jetzt auch nich auf welcher rechtsgrundlage mir jemand verbieten können sollte, ein massenprodukt zu fotografieren. das einzige was ich mir da vorstellen könnte ist, wenn man das markenlogo auf dem produkt erkennt auf den fotos. aber sonst? * Keine Ahnung... *


Die Abbildung eines Produktes stellt (lt. Henning Krieg, www. kriegs-recht.de) oder kann zumindest eine Kopie eines Produktes darstellen. Dann ist es eine unerlaubte Vervielfältigung.
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.04.2011 13:10
Titel

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Hast du den Link etwas genauer?

Wenn es isch hierauf bezieht:
http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/01/handbuch.pdf

Dann kann ich da bzgl. gegenständlicher Abbildung nur den Exkurs zu den Schlössern finden, und da reduziert es sich auf den Zugang zum Motiv. Bei einem normalen, mobilen Produkt dürfte sich das also nicht auswirken, erst recht nicht, wenn sich der Fotograf als Eigentümer oder im Auftrag eines Eigentümers der Sache betätigt.
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