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Anaconda55
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.09.2007 00:19
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Vielen Dank für euere Antworten.
Ich werde ihm morgen mal bescheid geben.
Ich hoffe für mich ihr habt recht...
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FreShEviL
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.09.2007 00:54
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jopp .. viel erfolg..
bin gespannt was die reaktion ist
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.09.2007 05:55
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Kannst ihm auch sagen, dass Gerichte immer die Verwendbarkeit im Auge haben. Wenn der Flyer trotz des Mangels zu verwenden war, also Kunden erkennen können, worum es geht und wo sie ihr Geld hinbringen sollen, dann ist es auch nicht erheblich. Anders verhält es sich, wenn du da jetzt die falsche Adresse oder so draufgeschrieben hättest.
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engelchen81
Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Hannover
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.09.2007 11:47
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Hallo, ein kleiner Tipp für`s nächste Mal.
Ich habe das Problem auch gerade gehabt, wo der Kunde davon ausgegangen ist, dass ich die Korrekturlesung übernehme und es dann entsprechend freigegeben hat. Deshalb gibt es jetzt ein Formular, dass mir der Kunde unterschrieben zurück faxen oder mit entsprechendem Begleittext an seine E-Mail anhängen muss.
Da steht dann sowas drin wie: Bitte prüfen Sie das Dokument sorgfältig auf eventuelle Fehler. Mit Ihrer Unterschirften entbinden Sie mich von der Verantwortung für Fehler in Bezug auf Gestaltung oder Rechtschreibung.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man manche Kunden wirklich mit der Nase drauf stoßen muss, dass sie eine Freigabe nicht mal eben zwischen Tür und Angel erteilen können. So nach dem Motto: Eigentlich war das in Ordnung, aber...
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Anaconda55
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 07.10.2007 17:27
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Ich denke es war leeres geschwätz. Wir haben uns geeinigt das er nächstes mal einen kleinen Rabatt bekommt.
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
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Verfasst So 07.10.2007 21:27
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Anaconda55 hat geschrieben: | Ich denke es war leeres geschwätz. Wir haben uns geeinigt das er nächstes mal einen kleinen Rabatt bekommt. |
In meinen Angeboten steht immer vorab:
ich möchte »endredigierte Texte« und Mac-taugliche Dateien (z.B. Word)
ich tippe nichts mehr selber!
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst So 07.10.2007 23:04
Titel
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Oder lasse bei Online-Druckaufträgen den Kunden diesen abschließen. Er bekommt die Druckdatei und gibt sie dann bei der Druckerei in Auftrag. Somit ist nicht nur das Problem mit der Druckfreigabe gelöst, sondern man läuft auch nicht Gefahr, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, wenn man kein Gwerbe angemeldet hat.
Natürlich bekommt der Kunde jegliche Unterstützung und Beratung, bei der Wahl des Papiers, etc. Aber den eigentlichen Druckauftrag kann er bei kleinen Dingen, wie einem Flyer, selber abschließen, finde ich.
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Anaconda55
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.10.2007 06:25
Titel
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Ein Gewerbe ist ja angemeldet. Das ist nicht das Problem. Oder versteh ich da was falsch?
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