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Thema: Privatrechnung vom 08.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Privatrechnung
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.12.2010 00:04
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Wenns wirklich was einmaliges ist und die Sache nicht dazu dient, den Lebensunterhalt zu bestreiten, dann kann man das durchaus mal auf Privatrechnung machen - ist kein Gewerbe. Wenn aber dann ein Folgeauftrag kommt, oder sich das rumspricht und du wieder mal was machst, dann wird die Butter langsam braun. *zwinker* Da solltest du dir tatsächlich mal einen Gewerbeschein zulegen und wenigstens einen auf Kleinunternehmer machen. Und wer weis, vllt kanns ja sogar kanz günstig sein, USt einzunehmen und hier und da VSt geltend zu machen...? Kommt auf den Wille zum Zettelkram an. *zwinker*
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Ort: -
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Verfasst Sa 11.12.2010 08:55
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jane is klar.... wenn ich als Maurer nur ein Haus baue, dann kann ich auch mal been eien "Privatrechnung" ausstellen oder was?
 
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.12.2010 13:25
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Der Vergleich hinkt nicht nur ... der kriecht jämmerlich am Boden.
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Verfasst Sa 11.12.2010 13:31
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ja klar, ich frage mich warum die einen sich selbstständig machen mit Risoko, Kosten noch und noch - und andere stellen mal eben ohne alles eine Rechnung aus? Wo willst Du die Grenze ziehen? 500€? 1.000€? 10.000€? Guck mal wieviel Mitglieder dieses Forum hat, davon sind bestimmt 90% ohne eigenes Gewerbe - wenn jder von denen mal eben einmalig einen Job von 500€ abrechnen kann - wo kommen wir dahin? Was ist einmalig? Einmalig im Leben - pro Jahr? pro Monat?

Zuletzt bearbeitet von am Sa 11.12.2010 13:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.12.2010 13:40
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mediaWE hat geschrieben:
Wo willst Du die Grenze ziehen? 500€? 1.000€? 10.000€?

Bei 17500€ Einkommen im Jahr (Einkommensgrenze für Freiberufler) * Keine Ahnung... *
Wenn du was gegen Freiberufler hast, dann frisch heraus ... da gibt's hier nämlich auch genügend von <-- Schuld!


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Sa 11.12.2010 13:43, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Verfasst Sa 11.12.2010 13:54
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grummel - sorry, ich habe da wohl etwas verwechselt - Du hast mit dem Freiberufler Recht! Die Diskussion ist aus meiner Sicht irgendie darauf rausgelaufen das man mal eber ne Rechnung stellt und alles unter den Tisch fallen läßt - aber das ist ja bei Freiberuflern nicht...

Zuletzt bearbeitet von am Sa 11.12.2010 13:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.12.2010 14:03
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Ok, Peace Lächel

In dem Fall ist es wohl auch eher eine Quittung als eine Rechnung, weil es ja keine Steuernummer gibt.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Sa 11.12.2010 14:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 11.12.2010 14:06
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GreenMan hat geschrieben:
mediaWE hat geschrieben:
Wo willst Du die Grenze ziehen? 500€? 1.000€? 10.000€?

Bei 17500€ Einkommen im Jahr (Einkommensgrenze für Freiberufler) * Keine Ahnung... *


Was soll das denn sein - "Einkommensgrenze für Freiberufler"? So etwas gibt es nicht. Jeder Freiberufler darf so viel verdienen, wie er will. Kann es sein, dass du hier die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer meinst?

Das ist etwas komplett anderes ...

Zitat:
Wenn du was gegen Freiberufler hast, dann frisch heraus ... da gibt's hier nämlich auch genügend von <-- Schuld!


Ja, und sogar einige, die wissen, was das ist und unter welchen gesetzlichen Rahmenbedingungen das funktioniert ...

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Sa 11.12.2010 14:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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