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Thema: Privatrechnung vom 08.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Privatrechnung
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blindtext

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Verfasst Mi 08.12.2010 16:58
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heiko813 hat geschrieben:
muss der ag dann eigentlich trotzdem die ksk-beiträge abführen?!


Das kommt darauf an, ob das eine einmalige Sache ist (dann nicht) oder nicht (dann ja). Wurde hier aber auch schon zigmal durchgekaut. Und steht unter Punkt 7 der bereits verlinkten Faq ... aber wenn die keiner liest ...

b.
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Verfasst Mi 08.12.2010 17:23
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da hast du recht.

hätt ja sein können das "private" rechnungen nie an die ksk gehen, daher meine frage. aber punkt 7 (und ggf 9, sonst würd da ja unter "Nicht abgabepflichtig sind" auch ein unterpunkt:"-rechnungen von privaten" stehen) sagt ja alles aus.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 08.12.2010 17:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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blindtext

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Verfasst Do 09.12.2010 17:50
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heiko813 hat geschrieben:
da hast du recht.

hätt ja sein können das "private" rechnungen nie an die ksk gehen,


Rechnungen gehen nie an die KSK, egal von wem.

b.
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Verfasst Do 09.12.2010 18:10
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hätt ja sein können das von "privaten" rechnungen die pflichabgabe nie an die ksk abgeführt werden muss

besser^^
 
blindtext

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Verfasst Do 09.12.2010 18:21
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heiko813 hat geschrieben:
hätt ja sein können das von "privaten" rechnungen die pflichabgabe nie an die ksk abgeführt werden muss


Wieso?

Zitat:
besser^^


Naja, nimm' dir doch einfach mal mehr Zeit für Antworten, anstatt x mal nachbessern zu müssen, was du eigentlich sagen willst ...

,
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Verfasst Fr 10.12.2010 13:50
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jupp
 
GreenMan
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Ort: Bremen
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Verfasst Fr 10.12.2010 14:00
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mediablo hat geschrieben:
Wozu einen Gewerbeschein? Den brauche ich doch in dieser Situation gar nicht.

Stimmt. Gewerbe anmelden nur für eine "einmalige Sache" ist Unsinn.
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Verfasst Fr 10.12.2010 19:20
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ist halt so - wenn Du eine Rechnung ausstellen willst, dann ist en nichts Privates mehr sondern etwas Gewerbliches. Nur für einen Auftrag, nur für 2 Aufträge - wo will man da die Grenze ziehen? Lass Dich doch auf 400€ einstellen, dann muss der Auftraggeber Dich bei der Minijobzentrale anmelden
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/3b__beitragsverfahren/1__rechengroessen/rechengroessen.html
 
 
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