mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 00:50 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Privatrechnung vom 08.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Privatrechnung
Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
mediablo
Threadersteller

Dabei seit: 01.02.2009
Ort: -
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.12.2010 13:18
Titel

Privatrechnung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hola!

Ich habe eine Anfrage auf die Erstellung eines Webdesigns bekommen und wurde gefragt ob ich auch eine Rechnung ausstellen kann. Ich bin momentan noch in der Ausbildung und das wäre eine einmalige Sache - der Betrag liegt bei rund 500€.

Hier im Forum hab ich zwar Dinge drüber gelesen, allerdings nie was wirklich sicheres in meinen Augen.

Wäre jemand so lieb und kann mir nochmal genau sagen ob ich eine (Privat)rechnung ausstellen darf und wie diese inhaltlich auszusehen hat?

Danke Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 08.12.2010 13:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mit mehrwertsteuer ausweisen darfst dus nicht.

Gewerbeschein kost ~20€ im Rathaus.

edit: http://www.mediengestalter.info/forum/41/tipps-privat-rechnung-schreiben-22500-1.html


Zuletzt bearbeitet von am Mi 08.12.2010 13:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Anzeige
Anzeige
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 08.12.2010 13:34
Titel

Re: Privatrechnung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mediablo hat geschrieben:
Hola!

Ich habe eine Anfrage auf die Erstellung eines Webdesigns bekommen und wurde gefragt ob ich auch eine Rechnung ausstellen kann. Ich bin momentan noch in der Ausbildung und das wäre eine einmalige Sache - der Betrag liegt bei rund 500€.


Wenn dein Auftraggeber eine Rechnung braucht, um die beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend zu machen, braucht er eine ordentliche Rechnung - mit Steuernummer. Hast du eine Steuernummer?

Zitat:
Hier im Forum hab ich zwar Dinge drüber gelesen, allerdings nie was wirklich sicheres in meinen Augen.


Das ist auch alles wischi-waschi, eine Rechnung von Privat ist im Grunde nichts anderes als eine Quittung.

Zitat:
Wäre jemand so lieb und kann mir nochmal genau sagen ob ich eine (Privat)rechnung ausstellen darf und wie diese inhaltlich auszusehen hat?


Klar ist, dass du die Einnahmen so oder so bei deiner Steuererklärung als Einkommen anzugeben hast. Hast du keine Steuernummer, reicht ein lapidares Blatt Papier, auf dem 'Rechnung', das Datum und der Betrag stehen, vielleicht noch, wofür der Betrag gezahlt wurde - das Finanzamt muss das sowieso nicht anerkennen, weil es ohne Steuernummer eben keine ordentliche Rechnung ist. Und auf keinen Fall auf die Idee kommen, Umsatzsteuer auszuweisen oder das Wort auch nur erwähnen ...

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mi 08.12.2010 13:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
mediablo
Threadersteller

Dabei seit: 01.02.2009
Ort: -
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.12.2010 13:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke dir.

Okay, das mit der Steuer habe ich auch schon gelesen, das ist mir bewusst - die lasse ich raus.

Wozu einen Gewerbeschein? Den brauche ich doch in dieser Situation gar nicht.

Mich würde eher interessieren was genau rein muss in diese Rechnung... eben
- mein Name/Anschrift
- die Anschrift des Kunden
- Liste mit Produkte und Preise
- ...?

Dann doch sicherlich noch irgendwelche Hinweise, dass ich Privatperson bin o.ä. ?

Edit:
Okay, blindtext, das war hilfreich. So habe ich es mir schon gedacht.

Eine Steuernummer habe ich nicht, nein.


Zuletzt bearbeitet von mediablo am Mi 08.12.2010 13:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 08.12.2010 13:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mediablo hat geschrieben:
Eine Steuernummer habe ich nicht, nein.


Weise deinen AG unbedingt darauf hin, du kannst dann wie gesagt keine ordentliche Rechnung ausstellen und ausser dem Wisch, den das FA mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anerkennt, hat dein AG im Zweifel nichts von deiner 'Rechnung'.

b.
  View user's profile Private Nachricht senden
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 08.12.2010 14:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

muss der ag dann eigentlich trotzdem die ksk-beiträge abführen?!
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 08.12.2010 14:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php

ag = akunde (nicht arbeitgeber) oder?

vermutlich ja. weil es darauf ankommt was erstellt wurde und nicht wer sie erstellt (man muss kein gelernter irgendwas sein oder mitglied der ksk sein).
eine internetpräsenz wird wohl für werbungszwecke erstellt worden (design und erstellung) sein, daher wird die gebühr fällig sein. so habe ich es zumindest verstanden.
 
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 08.12.2010 15:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:

ag = akunde (nicht arbeitgeber) oder?


ag = auftraggeber

Ich denke auch, dass er die KSK abführen muss.. (Immerhin 3,9% atm.)
Zitat:
Die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz aufgezählt.
 
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.