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Thema: Privates Verkaufen von gehäkelten Mützen vom 23.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Privates Verkaufen von gehäkelten Mützen
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 24.11.2011 11:25
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mathiregister hat geschrieben:

Und nur mal so als andere Frage. Man stelle sich vor, sie verschenkt alle Mützen (mein ich jetzt ernsthaft), schmückt sie aber trotzdem mit ihrem eigenen Logo und gibt ihre private Visitenkarte dazu. Wäre das dann auch schon ein Grund anzunehmen, man wäre gewerblich tätig? Wo leben wir denn bitte, wenn man nicht mal privat und aus hobby-sicht ein eigenes Logo und einen fiktiven Namen verwenden darf.


natürlich kannst du die mützen mit visitenkarte verschenken. du darfst dir dafür auch ein logo machen.
was einen fiktiven namen angeht... dafür gibt es gott sei dank regelungen. du kannst nicht einfach so tun als wärest du ein modelabel mit einem fantasienamen. eigentlich ist das nur den im handelsregister eingetragenen firmen vorbehalten. bei freiberuflern/gewerbetreibenden wird oft eine ausnahme gemacht, da auf allen formalen sachen der richtige name steht. aber es kein recht was man hat!

auch wenn es ein hobby ist entbindet es nicht von vorschriften und recht. das einfachste wäre weiterhin alles zu verschenken. wenn das logo keinen fantasienamen, sondern nur ein signet enthält, dann ist das auch in ordnung.
das signet kann auch als verzierung auf die vk...
 
jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
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Verfasst Do 24.11.2011 11:41
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wo kommen eigentlich diese gerüchte über regelungen und beschränkungen von logos, labels und namensgebungen etc. her?
man kann seinem produkt jeden gehirnfurz als namen geben, so lange keine anderen markenrechte verletzt werden und auf der rechnung der volle name des verkäufers als juristische person aufgeführt ist.

und wenn die produkte verschenkt werde sollen (warum auch immer) ist es doch sowieso latte...


Zuletzt bearbeitet von jense am Do 24.11.2011 11:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 24.11.2011 11:56
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diese gerüchte kommen von der ihk. fantasienamen sind "eigentlich" nur eingetragenen firmen/kaufleuten vorbehalten.
das wird nur nicht weiter verfolgt, wenn eben die rechnung stimmt.

genauso fliegst du auf die schnauze, wenn du als firma auftritts aber keine bist. wie das produkt heißt ist ja auch egal.
es ging darum das man es nicht unter einem fiktiven label verkaufen darf ohne schein!

wenn ich falsch liege, dann kurze aufklärung. man will ja dazu lernen.
 
Benutzer 64901
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Verfasst Do 24.11.2011 12:04
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Der Name des Labels muss doch nicht zwangsläufig auch dein Firmen-/ Rechnungsname sein. Dein Label kannst du nennen wie du willst, deine Firma nicht unbedingt.
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 24.11.2011 12:18
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das kann sein, da verlassen mich auch schon meine wenigen kenntnisse.
wenn du eine "firma" hast, kannst du sie auch nenen wie du willst (eingetragen im handelsregister).
 
 
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