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Thema: Priv. Server und Werbeeinnahmen. Wie angeben? vom 09.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Priv. Server und Werbeeinnahmen. Wie angeben?
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Verbalinjurie
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Verfasst Di 09.09.2008 23:43
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Priv. Server und Werbeeinnahmen. Wie angeben?

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Also Situation ist folgende:

Es gibt einen Server, darauf laufen diverse Webseiten. Darauf geschaltet auch Adsense anzeigen. Alles privat. Wie sollte man vorgehen um das beim Staat möglichst effizient anzugeben. Sollte man die Adsense einnahmen bei der normalen Steuererklärung einfach nur als sonstige Einnahmen angeben? Kann man die Serverkosten absetzen? Kann man irgendwo vorteile rausholen, wenn man sich nen Gewerbeschein holt?
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m
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Verfasst Mi 10.09.2008 00:15
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http://www.linksandlaw.de/adsense-15-gewerbeanmeldung.htm

Keine Ahnung ob das so stimmt.

Zitat:
Kann man die Serverkosten absetzen?


Ja.


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 10.09.2008 00:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 10.09.2008 07:06
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die serverkosten absetzen kannst du nur, wenn du ein gewerbe angemeldet hast - sonst nicht. als privatperson kannst du sowas nicht als ausgaben geltend machen. auch wenn die webseite vielleicht privat und die ad-sense einnahmen nicht besonders hoch sind - rein rechtlich kommst du um eine (klein-)ewerbeanmeldung nicht drum rum.
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Verbalinjurie
Threadersteller

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Verfasst Mi 10.09.2008 08:10
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Hmm dann melde ichs wohl besser an, man will ja nichts unrechtes tun auch wenns bei den paar cent die dabei rumkommen lange dauert bis ich die Anmeldegebühr wieder drin habe *ha ha* . Was ist mit den bisherigen Zahlungen? Kann man die nachträglich verarbeiten lassen? Oder bin ich jetzt schon Steuerbetrüger mit den paar Mark fuffzig?

edit:

obwohl, es gibt auch andere meinungen:
Zitat:
Ich habe bei der Finanzwirtin meines Vertrauens nachgefragt, welche selbst mit (ehem.) Kollegen vom Finanzamt gesprochen hat. Die einstimmige Meinung war, dass diese Einnahmen unter den §22 Sonstige Einkünfte Nr. 3 Einkommensteuergesetz fallen:

[Sonstige Einkünfte sind] Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten [...] gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.

Also nochmal in Klartext: die Einnahmen sind laut Finanzamt eine “sonstige Einkunft” und keine “Einkunft aus Gewerbebetrieb”. Ich denke damit wäre die Sache geklärt und man muss auch nicht mehr wegen Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei diskutieren.

http://hiegl.net/archives/678


Zuletzt bearbeitet von Verbalinjurie am Mi 10.09.2008 08:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 10.09.2008 08:13
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Verbalinjurie hat geschrieben:
Hmm dann melde ichs wohl besser an, man will ja nichts unrechtes tun auch wenns bei den paar cent die dabei rumkommen lange dauert bis ich die Anmeldegebühr wieder drin habe *ha ha* . Was ist mit den bisherigen Zahlungen? Kann man die nachträglich verarbeiten lassen? Oder bin ich jetzt schon Steuerbetrüger mit den paar Mark fuffzig?


ne die kannste nachträglich da reinpacken. bzw. wenn du n kleingewerbe anmeldest, musst du ja eh nur am jahresende ne steuererklärung machen. da wird sich denk ich keiner aufpissen, wenn da 2 € fuffzisch n früheres datum tragen *zwinker*
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m
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Verfasst Mi 10.09.2008 10:15
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
die serverkosten absetzen kannst du nur, wenn du ein gewerbe angemeldet hast - sonst nicht. als privatperson kannst du sowas nicht als ausgaben geltend machen. auch wenn die webseite vielleicht privat und die ad-sense einnahmen nicht besonders hoch sind - rein rechtlich kommst du um eine (klein-)gewerbeanmeldung nicht drum rum.


Bist du dir da sicher? Ich denke das stimmt so nicht. Wieso sollte man Kosten
nur absetzen können wenn man ein Gewerbe betreibt?


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 10.09.2008 10:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 10.09.2008 10:20
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m hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
die serverkosten absetzen kannst du nur, wenn du ein gewerbe angemeldet hast - sonst nicht. als privatperson kannst du sowas nicht als ausgaben geltend machen. auch wenn die webseite vielleicht privat und die ad-sense einnahmen nicht besonders hoch sind - rein rechtlich kommst du um eine (klein-)gewerbeanmeldung nicht drum rum.


Bist du dir da sicher? Ich denke das stimmt so nicht.


da bin ich mir sogar ziemlich sicher! regelmäßige einnahmen aus anzeigen und so servergeschichten sind eindeutig gewerblicher natur. also braucht man da auch nen gewerbeschein. als privatmann kann ich keine geschäftlichen ausgaben absetzen, außer evtl. als werbungskosten - aber das muss das finanzamt nicht zwangsläufig akzeptieren. ebenso kann man versuchen, den kram privat zu versteuern - es wird sicher genug finanzämter geben, die das durchwinken - richtiger isses allerdings dadurch nicht. und so n kleingewerbe macht unterm strich genau den selben aufwand, wie das private versteuern - also warum nich gleich vernünftig. bei den beträgen hat man mit sicherheit keine nachteile zu erwarten. * Keine Ahnung... *
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m
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Verfasst Mi 10.09.2008 10:31
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Klar Nachteile ergeben sich nicht. Und ob die Einnahmen gewerblicher Natur sind darüber lässt sich streiten.

Am besten wird sein du setzt dich mal eine halbe Stunde zu einem Steuerberater.
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