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Thema: Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ? vom 28.06.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ?
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Autor Nachricht
taikrixel

Dabei seit: 16.02.2003
Ort: WEIMAR
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 12:17
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also wenn du so professionell arbeiten willst, solltest du auf jeden fall den vertrag unterzeichnen und ihnen die fotos, welche du veröffentlichen willst, auch zeigen. denn wie bereits mehrfach erwähnt, haben die das hausrecht!
bei eventueller berichterstattung darüber können die dir also mächtig ans bein pi**en. außerdem wenn du wirklich das ganze professionell aufziehst, dann gelingt dir auch ein kritischer blick (in dem fall kritische fotos).

frag auf jeden fall einen anwalt vorher!

kleiner tip nebenbei, zeig den sehr (!!!) viele fotos, das hilftdir am meisten. *zwinker*
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