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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.03.2010 18:51
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Ich gehe einfach davon aus, dass dein Chef den Rechtsstreit führt bzw. führen würde und nach eigener Aussage du nicht. Weil er wahrscheinlich sein Verhalten/ seine Position gar nicht erst reflektieren würde. Und weil er ne Rechtsschutz-Versicherung hat (ganz bestimmt hat er eine). Und weil er zur Klärung der Sache seinen Buddy von Anwalt mal kurz anruft, ihm seine Version der Story erzählt und der weiß, dass er da locker mal ein paar Stunden abrechnen kann, die auf jeden Fall bezahlt werden.
Im Falle eines Rechtsstreites müsste man also klären, was für eine Art Vertrag überhaupt Bestand, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben könnten. War es ein Arbeitsvertrag? Oder ein Werkvertrag? Oder ein Dienstvertrag? Mit welchen inhaltlichen Leistungen? Was ist ds verkehrsübliche Minimum, dass der Agentur-Chef erwarten kann?
Das alles entscheidet ohne Vertrag letztendlich immer erst ein Richter oder man einigt sich gütlich mit einem Vergleich.
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McLorenz
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 24.03.2010 19:47
Titel
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Und wie könnte ich mich in Zukunft vor so einer Situation schützen? Wenn ich anstatt Praktikant, freiberuflicher Grafiker wäre, dürfte ich dann die Dateien einbehalten? Ich versuche gerade noch herauszufinden unter welchen Umständen die Arbeiten auch wirklich mir gehören würden.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.03.2010 20:05
Titel
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Das ist doch ganz einfach: Indem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag schließen, der die Punkte Urheber- und Nutzungsrecht beinhaltet.
Das ganze schrfitlich.
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wie du überhaupt n Handschlag ohne Vertrag getan hast.
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.03.2010 20:31
Titel
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Zitat: | Wenn ich anstatt Praktikant, freiberuflicher Grafiker wäre, dürfte ich dann die Dateien einbehalten? |
Ja, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Es müssen an den KUNDEN nur die Daten geliefert werden, die zur Erfüllung des im Vertrag oder unterschriebenen Angebot aufgeführten Leistungen notwendig sind. Machst du z.B. eine Druckvorlage für eine Visitenkarte, dann bekommt er nur das PDF. Wurde aber auch an anderer Stelle oft diskutiert.
KUNDEN deswegen groß geschrieben, weil du dir stellenweise widersprichst.
In deinem Anfangspost schreibst du etwas von Praktikum, sagst aber bald darauf es gäbe keine Vereinbahrung darüber. Was wurde denn mündlich besprochen? Hast du dich zu einem "Praktikum" hinreissen lassen, als klar war, dass es undendgeldlich ist? Gibt es dafür Zeugen im Betrieb?
Dann nennst du deinen KUNDEN immer CHEF. Wenn er dein CHEF ist, dann bist du doch sein Arbeitnehmer, egal in welchem Arbeitsverhältnis. Dann sind die Daten seine. War er dir gegenüber weisungsberechtigt? Hat er die Designs mit deinem Wissen an einen Kunden weiterverkauft?
Ich denke, du hast dich einfach zu ganz schlimmen Konditionen auf ein Praktikum eingelassen (Arbeit am eigenen Rechner, keine Bezahlung) und musst nun damit leben, dass nichts schriftlich ausgemacht wurde und er am längeren Hebel sitzt.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.03.2010 20:45
Titel
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Illunatic hat geschrieben: | Dann nennst du deinen KUNDEN immer CHEF.
Ich denke, du hast dich einfach zu ganz schlimmen Konditionen auf ein Praktikum eingelassen (Arbeit am eigenen Rechner, keine Bezahlung) |
das hat er/sie ja auch geschrieben...
McLorenz hat geschrieben: | Ich war nun 5 Monate in einem Betrieb Praktikant. Es wurde mir vorneweg gesagt, dass man mir nichts zahlen könnte und ich war damit einverstanden. |
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.03.2010 21:18
Titel
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Illunatic hat geschrieben: | Zitat: | Wenn ich anstatt Praktikant, freiberuflicher Grafiker wäre, dürfte ich dann die Dateien einbehalten? |
Ja, wenn nichts anderes vereinbart wurde. |
Stimmt nur teilweise die vom Kunden gelieferten Daten wie Logo und Co. bleiben in seinem Besitz bzw. gehören dann nicht Dir... Aber ja was man selber erstellt hat kann man bei nicht Bezahlung einbehalten:)
Is ja auch irgendwie logisch was nicht bezahlt ist bleibt auch im Laden
Aber wenn man für jemanden arbeitet sei es als Praktikant oder sontwas dann hat die "Agentur" es erstellt!
PS: Den Job für das Cover hätte ich trotzdem gemacht halt nur mit der Klausel das Du diese als Referenz nutzen kannst. Cover sind immer gute Referenzen
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McLorenz
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 24.03.2010 22:40
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Sooo also dann möchte ich mal an Alle die sich hier bis jetzt beteiligt haben ein riesen großes DANKE richten!!!
Eure Beiträge haben mir viel weitergeholfen und ich konnte die Situation auch von Aussen betrachten. Hatte einige Dreher im Kopf und schäme mich anschließend für mein verquere Sicht der Lage Tatsächlich hatte ich meinen Chef in die Rolle des "kunden" gesetzt was natürlich totaler Schwachsinn war.
Wiedermal ein großes Danke an das wunderbare Forum
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.03.2010 23:53
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Wobei ich deine Position auch nicht als Chancenlos betrachte. Durch das Urheberrecht § 32 Angemessene Vergütung hättest du vermutlich gute Chancen für deine Arbeiten sogar rückwirkend eine angemessene Entlohnung zugesprochen zu bekommen.
Vorausgesetzt deine Werke haben die nötige Schöpfungshöhe damit das Urheberrecht dort überhaupt wirkt. Bei kommerziellen Arbeiten ist das nicht so einfach wie in der Kunst. Das Layout allein und andere einfachen "handwerkliche" Tätigkeiten reichen dafür vermutlich nicht aus. Die von dir genannten Zeichnungen kenne ich natürlich auch nicht und selbst wenn, könnte ich nicht beurteilen, ob ein Richter dem die nötige Schöpfungshöhe zusprechen würde.
Wenn du tatsächlich noch etwas aus der Situation raus schlagen möchtest, wäre es strategisch nicht günstig ihm die Dateien ohne weiteres zu überlassen. Schließlich hast du dich ja auch nicht verpflichtet die Dateien für deinen Arbeitgeber zu archivieren. Wenn du dir morgen eine Virus einfängst und beschließt deinen Privat-Rechner neu aufzusetzen, hat er halt Pech gehabt.
Zu dreist solltest du aber auch nicht sein. Wer weiß wen dein Ex-Chef alles kennt und dir deine Zukunft verbaut, wenn du wo anders anfangen möchtest.
Was die Nutzung als Referenzen betrifft, gibt es ja den § 13 (Anerkennung der Urheberschaft) im Urheberrecht. Da es keinen Arbeitsvertrag gibt, wirst du wohl auch keine Verschwiegenheits-Erklärung unterschrieben haben.
Nur mit der Veröffentlichung (im Internet) solltest du vorsichtig sein. Bei Bestandteilen wie Logos, Bildern, Texten usw. fehlen einem oftmals die Nutzungsrechte um sie selbst zu veröffentlichen.
Zum Schluss noch der Hinweis, dass dies hier keine Rechtsberatung ersetzt. Wirklich kompetente Beratung wirst du nur erhalten, wenn du dich direkt an einen (Fach-)Anwalt wendest.
Viel Erfolg bei deinen weiteren Verhandlungen und melde dich mal, wenn du berichten kannst wie es ausgegangen ist.
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