Autor |
Nachricht |
susan05
Threadersteller
Dabei seit: 03.04.2012
Ort: Thyrnau
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.09.2013 19:35
Titel Präsentation von Druckvorlagenentwürfen übers Internet |
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Hallo
Ich mache mich selbständig und bin über eine Internetagentur zuständig für das Printdesign.
Damit der Kunde auch sieht was er bekommt, muß ich ihm den Entwurf übers Internet präsentieren.
Doch damit stellt sich die Gefahr, daß der Kunde sich die Vorlage einfach kopiert und sich rar macht, d. h. nicht bezahlt.
Wie regelt man das? Da gibt es bestimmt eine Lösung in den AGB`s.
Für Vorschläge bin ich dankbar.
Herzliche Grüße
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.09.2013 20:21
Titel
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Vielleicht solltest Du Dich vorm selbstständig machen erstmal mit so Grundlagen wie dem Urheberrecht auseinander setzen...
Und was "Präsentation übers Internet" bedeutet, sollen wir jetzt erraten?
Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 23.09.2013 20:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 24.09.2013 10:06
Titel
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Davor kann man sich eigentlich gar nicht schützen. Du kannst ihm lediglich eine Vorschau in niedriger Auflösung schicken und mit einem Wasserzeichen versehen. Dennoch könnte man es reproduzieren.
Wenn der Kunde außerdem noch ein ordentliches Angebot mit euren AGB vorliegen hat (und unterschrieben hat), sollte es auf jeden Fall dort geregelt sein. Also was passiert genau dann wenn der Kunde nicht zahlt oder eben noch nicht alles bezahlt hat.
Dennoch ist der Ideenklau schwer zu verhindern. Aber er könnte bestraft werden.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.09.2013 10:13
Titel Re: Präsentation von Druckvorlagenentwürfen übers Internet |
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susan05 hat geschrieben: | ...daß der Kunde sich die Vorlage einfach kopiert und sich rar macht, d. h. nicht bezahlt. |
Warum sollte er?
Einem Gestaltungsauftrag geht eigentlich immer erst ein Kundenanfrage voraus, die vom Dienstleister mit einem Angebot beantwortet wird.
Da kann man Kosten und Nutzungsrechte inkl. AGB (nicht AGBs und schon gar nicht mit Idiotenapostroph) deutlich kommunizieren.
Traust Du deinem Kunden trotzdem nicht, kannst Du Deine Entwürfe ja auch als JPGs in Screenauflösung mit Wasserzeichen präsentieren.
Davon kann niemand drucken.
Edit: Nefliete war 7 Min. schneller.
Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Di 24.09.2013 10:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.09.2013 10:21
Titel
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Die meisten versuchen immer Strategien zu entwickeln, Ideenklau zu verhindern. Konsequenz ist aber, dass man dem Kunden damit gleich mal Misstrauen dokumentiert. Mindestens unterbeswusst wird sowas immer wahrgenommen. Und in der Abnahme etc. haben sich technische Kopierschutz-Maßnahmen wie "drucken im PDF sperren", Wasserzeichen, niedrig aufgelöste Bilder auch nicht als immer sinnvoll erwiesen. Da kann dann der Vorschlag nicht in die Entscheidungsrunde getragen werden, weil es für den Geschäftsführer nicht ausgedruckt werden kann, weil der Vertriebschef die neue Anzeige wegen des niedrig aufgelösten Bildes Scheiße findet, das Wasserzeichen einfach die Stimmung versaut oder oder oder.
Viel sinnvoller finde ich, Startegien zu entwickeln um Ideenklau zu ahnden. Also im Vertragswerk darauf hinweisen, dass man den Fällen nachgeht, das man vor kleinen Fällen keine Ausnahme macht und und und. Sich einen Anwalt mit entsprechender Sachkenntnis ins Netzwerk holen. Auch nach Abschluss einfach mal den Kunden ein wenig weiter beobachten. Und dann auch nicht davor zurückschrecken, angedrohte Konsequenzen umzusetzen.
Und ganz wichtig: Gleich von Beginn an solide Arbeit liefern. Die Beratung und ein erkennbar strukturiertes Vorgehen lassen dann nämlich aus einer Kundenbeziehung eine Partnerschaft entstehen, in der der eine den anderen gar nicht mehr übers Ohr hauen will.
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