mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 14:57 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Portfolio Nutzung aus Laune heraus widerrufen? vom 04.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Portfolio Nutzung aus Laune heraus widerrufen?
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 04.05.2012 13:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Freie Mitarbeit steht ohnehin auf einem ganz anderen Blatt. Da hat Dein Ex-Chef evtl. gar nicht so viele Rechte, wie er sich einbildet. Um das zu klären, solltest Du jedoch einen Anwalt aufsuchen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 04.05.2012 13:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

NewDude87 hat geschrieben:
Er bezog sich auf meinen Vertrag über freie Mitarbeit wo etwas von wegen der Nutzung von Firmeneigentum stand etc.
Wir haben von Anfang an über die spätere Nutzung fürs Portfolio gesprochen.

In dem neuen Vertrag bzw. es ist eine schriftliche Vereinbarung welche mir die private Nutzung für Bewerbungszwecken erlaubt, nicht jedoch das veröffentlich, verbreiten etc. Ist ja normal.
Die paar Printsachen habe ich schon, diese wurden auch namentlich festgehalten.
Jedoch geht es um die PDFs welche mir zugesagt wurden, nachdem der Kunde gefragt wurde.
10 Wochen halte ich aber für zu lang und mein gutes Recht da mal mit etwas Nachdruck zu fragen.


ich dachte die ganze zeit, du wärst angestellt gewesen... daher bin ich auch davon ausgegangen, das man dir zwar eine "erlaubnis" für die nutzung einräumt, aber keine "rechte" überträgt. der unterschied wäre für mich, eine erlaubnis kann man entziehen, rechte nicht so ohne weiteres. mag wortspielerei sein, aber ich bin kein anwalt und weiss eben nicht alles. *bäh*

als freier mitarbeiter und mit einer schriftlichen zusagen ensprechenden nutzungsrechten (anders als beim angestellten) kannst du auf vertragserfüllung bestehen. streiterei hast du wohl im jedem fall mit deinem ex-kunden.
es bleibt deine entscheidung. druck machen und auf deinen vertrag drängen oder einfach kontakt abbrechen.

frust und ego-schübe kenne ich sehr gut, bringen dir aber letzten endes nicht viel. sartisfaktion ist nicht immer der richtige weg.
 
Anzeige
Anzeige
NewDude87
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.05.2012 13:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ja war mein Fehler, habe irgendwie nicht daran gedacht gestern weil ich sauer war, sorry Lächel

Ehrlich gesagt ich "will" das Zeugs auch gar nicht haben, ich habe ja nur nachgefragt weil ich sowas dennoch nicht okay finde. In erster Linie geht es mir auch hauptsächlich darum ob ich ihm die Sachen zurück schicken muss, oder nicht?
Denn das habe ich auf keinen Fall vor und sehe es auch gar nicht ein, soll der Lappen doch sagen was er will.

lg
Rick
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 04.05.2012 14:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn es dir vertraglich zugesichert wurde, dann brauchst du es nicht zurück schicken. vermutlich war es auch nur eine trotzreaktion von deinem ex-chef.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.05.2012 15:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die erste Frage bei solchen "Wer hat Recht?"-Diskussionen ist doch immer erst mal die: Bist du bereit, dein Recht vor Gericht durchzusetzen?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen [Recht] Kunde zahlt nicht und windet sich heraus
Nutzung als Referenzen
Nutzung von Zitaten
Fotosammlungen auf CD zur kommerziellen Nutzung?
Ist das eine kommerzielle Nutzung ?
Software für gewerbliche Nutzung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.