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Thema: Portfolio/Arbeitsproben bei Bewerbungen vom derzeitigen AG? vom 07.03.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Portfolio/Arbeitsproben bei Bewerbungen vom derzeitigen AG?
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Restart
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Verfasst Do 07.03.2019 11:31
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Portfolio/Arbeitsproben bei Bewerbungen vom derzeitigen AG?

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Hallo Zusammen,

ich habe erst nachgedacht, dann gesucht und nun poste ich, da ich den identischen Fall zu meinem Problem nicht gefunden habe.... *zwinker*

Ich möchte mich aus einer ungekündigten Stellung heraus neu bewerben. Versteht sich von selbst, dass das delikat und daher möglichst vertraulich im Bewerbungsgespräch behandelt werden sollte.
Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich keine Ahnung habe, wie ich das Thema Portfolio lösen soll. Arbeitsproben kann ich keine zeigen, da a. nicht vorhanden und b. zu groß und sperrig - lässt sich leider nicht in einer schicken Mappe bündeln.

Es gibt Artikelbilder. Darf ich sowas nutzen für mein Portfolio, was ich nicht veröffentliche bzw. ins Internet stelle, sondern nur im Bedarfsfall meiner direkten Bewerbung anhänge? Ich verkaufe nicht das Artwork und auch den Artikel nicht - ich zeige nur Fotos bzw. digitale Fakes von Arbeiten die ich während der letzten Jahre geleistet habe. Diese möchte ich im tatsächlichen Ist-Zustand zeigen - also mit originalem Logo/Farbe/CI (darunter fallen auch Lizenzartikel).

Ist das rechtlich zulässig? In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts konkretes und einfach fragen ob ich darf, möchte ich natürlcih auch nicht - keine schlafenden Hunde wecken. Ich habe hier gelesen, dass, wenn es nicht im Vertrag steht, es machbar ist. An anderer Stelle lese ich, dass das teuer werden kann.... Scheint mir eine Grauzone zu sein?
Daher nochmal: Ist sowas justiziabel? Ich stecke da echt im Dilemma, aber ich habe doch sonst keinerlei Möglichkeiten, oder? Links anzubieten von Artikeln die im Handel frei verfügbar sind, kommt nicht so toll in einem Portfolio *Schnief*

Ich wäre echt dankbar, wenn jemand hier eine profunde Auskunft geben könnte.
Ratlose Grüße
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 07.03.2019 12:58
Titel

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Generell darfst du deine Arbeitsproben präsentieren, on- und offline. Etwas anderes ist es, wenn es vertraglich anders geregelt ist.

Das ist mein letzter Kenntnisstand: https://www.designschutznews.de/2014/01/lg-berlin-nutzung-von-grafikdesign-als-referenz-ist-geschaeftsueblich/
 
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