Autor |
Nachricht |
Flex
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 15:49
Titel plakatwerbung für Privatklinik, darf man das? |
|
|
Ein Interessent (Privatklinik im Zahnärztlichen Bereich) möchte eine Plakatkampange starten.
Darauf soll seine Klinik als spezialist für implantate beworben werden. Diese plakate sollen in Bussen etc ausgehängt werden.
Frage: Darf die Klinik so werben?
Der neue § 27 MBO habe ich mir durchgelesen, bin daraus aber nicht richtig schlau geworden?
Vielen Dank für eure Antworten
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 15:53
Titel
|
|
|
soweit ich weiß ja. werbeverbot gilt glaub ich nur bei niedergelassenen ärzten. zumindest hatte ich vor einiger zeit mal ne anzeigenkampagne für ne zahnärztliche privatklinik gemacht und die agentur in der ich gelernt hab betreut ne schönheitsklinik die auch relativ viel werbung macht...
aber ich möchte es nicht beschwören...
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 15:56
Titel
|
|
|
einfach mal bei der Aufsichtsbehörde nachfragen?
|
|
|
|
|
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 16:15
Titel
|
|
|
oder ärztekammer.
(oder ist das die zuständige aufsichtsbehörde?)
|
|
|
|
|
netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 17:22
Titel
|
|
|
Sollte das nicht die Klinik abklären?
|
|
|
|
|
ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 17:43
Titel
|
|
|
ähm, isn bisserl komplizierter.
ja, die regelungen für ärztliche werbung wurden gelockert, aber es wäre wichtig die kampagne zu kennen, dann könnte ich dir sagen, ob mit ärger zu rechnen ist.
aber § 27 is doch eigentlich super geschrieben, was genau verstehst du nicht?
in der regel halt dich daran: keine anpreisende werbung, sondern informelle. ein flotter slogan ist z.b. schon zuviel und kann (je nach bürokrat und anderen ärzten, die deinem evtl. ans bein pissen möchten) schon belangt werden.
du darfst also informieren, was die klinik kann, es aber nicht in irgendeiner art und weise besonders hervorheben, so dass ein komerzieller eindruck entsteht. ein arzt muss weiter als arzt rüberkommen, nicht als unternehmen (auch wenn ärzte unter sich schon von dienstleistern und kunden sprechen ).
ps: die genannten behörden helfen wenig weiter. selten, dass da einer mit ahnung von der materie sitzt.
Zuletzt bearbeitet von ExMD am Mi 12.12.2007 17:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 17:46
Titel
|
|
|
ExMD hat geschrieben: | ps: die genannten behörden helfen wenig weiter. selten, dass da einer mit ahnung von der materie sitzt. |
kann ich nicht behaupten, aber da macht wahrscheinlich jeder seine eigenen erfahrungen
|
|
|
|
|
ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 12.12.2007 17:57
Titel
|
|
|
type1 hat geschrieben: | ExMD hat geschrieben: | ps: die genannten behörden helfen wenig weiter. selten, dass da einer mit ahnung von der materie sitzt. |
kann ich nicht behaupten, aber da macht wahrscheinlich jeder seine eigenen erfahrungen |
wir haben schon desöfteren kampagnen für ärzte gemacht und nur selten glück gehabt einen passenden ansprechpartner zu finden, der bei aufkommenden fragen helfen konnte.
in der regel half uns dann ein anwalt weiter, der auf ärzte und oder medienrecht spezialisiert war.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Plakatwerbung durch Nutzung Dritter - Urheberrecht Foto
was darf man?
GPL license - was darf ich?
Darf man streamen ?
Was darf man fotografieren?
Darf man so werben?
|
|