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Thema:
Plakatgestaltung
vom
10.05.2009
MGi Foren-Übersicht
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Recht
->
Plakatgestaltung
Autor
Nachricht
just-basti
Threadersteller
Dabei seit
: 16.03.2009
Ort
: -
Alter
: -
Geschlecht
: -
Verfasst
So 10.05.2009 13:39
Titel
Plakatgestaltung
Hi Leute,
ich mache Plakate für eine Rockveranstaltungsreihe in A2 oder A3. Muss ich rechtlich auf irgendwas achten
Muss ich ein V.i.S.d.P. setzen oder irgendeinen Namen vom Herausgeber? Wie sieht das aus?
Gruß
snyda
Dabei seit
: 04.02.2005
Ort
: Münster
Alter
: -
Geschlecht
:
Verfasst
So 10.05.2009 15:51
Titel
A2 und A3 hört sich nach wild plakatieren an. Dann ists eh egal. Weil eh illegal.
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koi-sh
Dabei seit
: 22.04.2005
Ort
: Tirol
Alter
: 59
Geschlecht
:
Verfasst
So 10.05.2009 15:52
Titel
snyda hat geschrieben:
A2 und A3 hört sich nach wild plakatieren an. Dann ists eh egal. Weil eh illegal.
geh bitte ganz schnell in den Schatten!!!
Nimroy
Community Manager
Dabei seit
: 26.05.2004
Ort
: zwischen Köln und D'dorf
Alter
: 45
Geschlecht
:
Verfasst
So 10.05.2009 19:22
Titel
snyda hat geschrieben:
A2 und A3 hört sich nach wild plakatieren an. Dann ists eh egal. Weil eh illegal.
Nix genaues weiß man nicht. Und ansonsten google mal nach Dieter Nuhr und Ahnung haben
snyda
Dabei seit
: 04.02.2005
Ort
: Münster
Alter
: -
Geschlecht
:
Verfasst
So 10.05.2009 19:25
Titel
wuäwuäwuä. dann bitte doch eben aufklären.
MGi Foren-Übersicht
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Recht
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