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tomtom123
Threadersteller
Dabei seit: 01.11.2017
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Verfasst Mi 01.11.2017 10:31
Titel Plakatdesign - Plagiat, wer kennst sich damit aus? |
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Nachdem ich für eine Veranstaltung ein Plakat gestaltet hatte, wurde das Design im nächsten Jahr vom selben Veranstalter abgekupfert und ungefragt verbreitet.
Ich habe keinen weiteren Nutzungsrechte eingeräumt.
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir Tipps geben?
Bin auch dankbar für aussagekräftige Links.
Vielleicht gibt es Musterschreiben, die empfehlenswert sind.
Ich möchte verhindern, daß der Designklau erneut passiert und die angebrachten Plakate sollen entfernt werden.
Eine Abmahnung und Gebühren sind wohl auch fällig.
Danke!
Zuletzt bearbeitet von tomtom123 am Mi 01.11.2017 10:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Mi 01.11.2017 10:51
Titel
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Erstmal ist immer ein Miteinander-Reden angesagt ...
Dann kann solch ein Forum nie (!) eine Quelle für eine Rechtsberatung sein. Der Einzige, der das kann und darf, ist ein Rechtsanwalt oder etwas vergleichbares.
Alle Tipps, die vielleicht auf meinen Post folgend werden, können und dürfen deshalb als nur Hinweise von Leuten verstanden wissen, die vielleicht etwas vielleicht Vergleichbares vielleicht kennen.
Der genaue Hintergrund (z.B. der E-Mail-Verkehr oder sonstige Absprachen) und somit Inhalte eines eventuellen Rechtsstreites kennen nur du und der Veranstalter.
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eugen.schuetz
Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
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Verfasst Mi 01.11.2017 11:24
Titel
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Wie war es im Vertrag vereinbart? Wie Frank schon sagt, kontaktiere hier den Fachanwalt für Medienrecht. Hier können wir nur vermuten. Eine Vermutung hilft dir aber nicht weiter.
§ 31
Einräumung von Nutzungsrechten
(5) 1Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. 2Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 02.11.2017 11:03
Titel
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Handelt es sich dabei um die gleiche Veranstaltung?
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tomtom123
Threadersteller
Dabei seit: 01.11.2017
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Geschlecht: -
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Verfasst Do 02.11.2017 13:47
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Handelt es sich dabei um die gleiche Veranstaltung? |
Nein, aber den selben Auftraggeber, der sich die Kosten sparen will und für eine erneute Veranstaltung das Design übernommen hat.
Reden ist da nicht, es war schon während der vorhergegangene Auftragsausführung schwierig einen Verantwortlichen für die Inhalte zu finden, um dann rechtzeitig die Plakate drucken zu lassen.
Ich wurde nur herumgereicht.
Ich weiss, daß die Antworten hier nicht verbindlich sind. Aber ich muß mich informieren, damit ich weiß wie ich weitermache.
Klar ist, daß wenn ich jetzt nicht den Riegel vorschiebe, mein Design für alle folgenden Plakate benutzt wird.
Das war nicht so vereinbart.
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tomtom123
Threadersteller
Dabei seit: 01.11.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 02.11.2017 13:52
Titel
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Mit diesem Problem wird jeder mal zu tun bekommen, es ist weit verbreitet, daß geklaut wird.
Ich finde es wichtig darüber zu diskutieren.
Es wird ja schon im Forumbereich "Recht" gleich drauf hingewiesen, daß die Diskussion nicht verbindlich ist.
Schade, daß das Thema mit Angst und Schrecken behandelt wird.
Danke dennoch für die Antworten.
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liselotteBerlin
Dabei seit: 28.06.2014
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.11.2017 14:09
Titel
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Na klar ist es schrecklich genug das da einfach geklaut wurde und nicht nur Nachgebaut und die Idee adaptiert wurde.
Was steht denn in deinen AGBs?
Sind die wirklich so ähnlich?
Aber helfen kann Dir nur ein Anwalt, der natürlich auch seine Hand aufhält.
Schreib eine Rechnung, Unterlassungsklage und dann klage! Was sollen wir Dir empfehlen wenn die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowieso nicht funktioniert.
Magst Du mir es mal zeigen wie dreist die waren (PN)
MfG
Zuletzt bearbeitet von liselotteBerlin am Do 02.11.2017 14:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 02.11.2017 15:11
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Das hat mit Angst eigentlich gar nichts zu tun, sondern damit, dass man nur mutmaßen oder raten kann. Jeder Fall ist anders und es kommt auf genaue Details an. Erfarhungen kann man zwar austauschen, können dir aber nichts garantieren. Ich selbst habe schon minimale Erfahrungen mit Anwälten gesammelt. Insolvenzverfahren und Strafanzeigen (muss nicht über einen Anwalt laufen). Da sind so viele Stolpersteine enthalten, dass man zurecht keine verbindlichen Aussagen treffen kann.
Was deinen Fall angeht: Der ganze Eiertanz geht schon einmal damit los, was ihr konkret vereinbart und besten Falls auch schriftlich niedergeschrieben habt. Daraus würden sich dann auch die Nutzungsrechte ableiten über die ihr ja nicht verhandelt habt. Und so weiter... und bedenke, dein Kunde hat auch einen Anwalt der Schaden abwenden soll.
Wenn du es ernst meinst und dir das ganze Theater wert ist, dann wirst du einen Anwalt einschalten müssen. Dieser sagt dir dann wie es weiter geht. Mehr wüsste ich leider auch nicht.
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