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SL-Design
Threadersteller
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.03.2009 16:40
Titel Pixelbegrenzung bei iStockPhoto? |
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Ich bau für einen Kunden eine Website und bin bei www.istockphoto.com auf brauchbare Ergebnisse gestossen.
Jetzt lese ich in den Nutzungsbedingungen folgenden Passus (Nr.3):
1. Werbe- und Promotionprojekte, einschließlich gedrucktem Material, Produktverpackung, Präsentationen, Film- und Videodarstellungen, Werbesendungen, Katalogen, Broschüren, Werbe-Grußkarten und Werbe-Postkarten (d. h. nicht für den Wiederverkauf oder die Lizenzierung);
2. Unterhaltungsmaterialien, wie Bücher und Buchumschläge, Zeitschriften, Zeitungen, Leitartikel, Mitteilungsblätter sowie Video-, Rundfunk- und Schauspieldarstellungen;
3. Online- oder elektronische Veröffentlichungen, einschließlich Webseiten mit maximal 800 x 600 Pixel;
4. Drucke, Poster (d. h. eine Hardkopie) und sonstige Wiedergaben für die private Nutzung oder zu Promotionzwecken, wie vorstehend unter (1) angeführt, jedoch nicht für den Wiederverkauf, die Lizenzierung oder einen sonstigen Vertrieb; und
5. jedwede weiteren Nutzungen, die schriftlich durch iStockphoto genehmigt sind.
http://deutsch.istockphoto.com/license.php
Schreibt mir jetzt iStockphoto die Auflösung meiner Website vor oder darf ich nur Bilder bis zu dieser Grösse im Web nutzen?
Beides fände ich etwas weltfremd.
Was meint ihr?
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.03.2009 16:42
Titel
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Da gehts um die Veröffentlichung von Bildern auf Websites und anderen elektronischen Medien. Nicht um das Format des Mediums. Da ist nur ein Komma falsch gesetzt... Geht halt wohl einfach darum, dass man die Bilder nicht hochaufgelöst irgendwo online stellt und andere sie ohne Lizenz dann nutzen können.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.03.2009 17:35
Titel
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genau... nämlich wegen diesem satz hatte ich schon mal nen mailaustausch mit istock. das is wirklich nur dagegen, das die bilder auf der webseite zu groß abgebildet werden und sich andere leute munter bedienen und damit quasi urheberrechtsverletzungen begehen...
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SL-Design
Threadersteller
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.03.2009 17:54
Titel
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Danke erstmal.
Richtig hochauflösend will ich Bilder natürlich nicht reinstellen aber ich bastel gerade an einem Fotoheader, der gut 1000 x 250 gross ist.
Wäre danach gegen die Nutzungsbestimmungen von iStock.
Aber Urheberrechtsverletzungen kann man auch mit einem 600 Pixelbild begehen.
Irgendwie nicht wirklich sinnvoll, diese Einschränkung.
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.03.2009 18:27
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Aber Urheberrechtsverletzungen kann man auch mit einem 600 Pixelbild begehen.
Irgendwie nicht wirklich sinnvoll, diese Einschränkung. |
Naja es ist eben ein Kompromiss. Mit 600px kann man das bild noch gut auf dem Monitor anschauen. Aber im druck wird das Bild entweder sehr schnell pixelig oder eben nur recht klein...
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SL-Design
Threadersteller
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.03.2009 18:43
Titel
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Smooth-Graphics hat geschrieben: | Naja es ist eben ein Kompromiss. Mit 600px kann man das bild noch gut auf dem Monitor anschauen. Aber im druck wird das Bild entweder sehr schnell pixelig oder eben nur recht klein... |
Klar, für einen Printmissbrauch ist eine Pixelbegrenzung durchaus sinnvoll.
Man kann aber auch eine Urheberrechtsverletzung begehen, in dem man ein geklautes Bild im Web verwendet.
Das kann auch nur 300 pxl. gross sein.
Deshalb finde ich die Begrenzung irgendwie unsinnig.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.03.2009 18:48
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Smooth-Graphics hat geschrieben: | Naja es ist eben ein Kompromiss. Mit 600px kann man das bild noch gut auf dem Monitor anschauen. Aber im druck wird das Bild entweder sehr schnell pixelig oder eben nur recht klein... |
Klar, für einen Printmissbrauch ist eine Pixelbegrenzung durchaus sinnvoll.
Man kann aber auch eine Urheberrechtsverletzung begehen, in dem man ein geklautes Bild im Web verwendet.
Das kann auch nur 300 pxl. gross sein.
Deshalb finde ich die Begrenzung irgendwie unsinnig. |
naja mit nem bild das größer als 800 x 600 is kann man ja u.U. auch im printbereich durchaus was anfangen... von dem her find ich das schon sinvoll...
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Yarrick
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Klagenfurt/Ö
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.12.2010 14:41
Titel
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Thread Necromancy, ich weiß.
Aber ich steh' jetzt gerade vor dem selben Problem wie SL-Design - wir basteln an einem Header mit variabler Größe (je nach Bildschirmauflösung eben), mit 4 bis 6 Bildern. Bilder wurden bereitgestellt - allerdings haben wir jetzt Bedenken wegen dem Passus bzgl. der Bildgröße (das eh schon bekannte "Online-Veröffentlichungen und andere Internet-Nutzungen, einschließlich Webseiten bis zu einer maximalen Bildgröße von 800 x 600 pixel (Video: 640 x 480). Gilt nur für unveränderte Inhalte.").
Hat da jemand jetzt schon Erfahrungswerte, was genau als "unveränderter" Inhalt gilt? Wenn ich also einen farbigen Balken (für das Logo) über die gesamte Breite des Bildes lege, ist das schon "verändert" oder nicht?
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