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Thema: PHP-Upgrade auf Server - Fehler auf Internetseite vom 01.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> PHP-Upgrade auf Server - Fehler auf Internetseite
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peppy
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.03.2007 18:10
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Jo, danke!.

Ich möchte hier auch keine Rechtsberatung. Dafür würde
ich einen Anwalt aufsuchen Lächel

Finde die Frage aber interessant und würde gerne noch
ein paar Meinungen dazu hören.
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PeggyWI

Dabei seit: 20.12.2006
Ort: Wiesbaden
Alter: 47
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.03.2007 01:41
Titel

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Das sehe ich etwas anders. Ich gehe zwar als Dienstleister grundsätzlich davon aus, daß sich Browserversionen, PHP-Versionen etc. ständig verändern. Wenn ich dem Kunden etwas erstelle, daß mit der momentanen Serverkonfig reibungslos läuft und es dabei abzusehen ist, daß eine PHP-Versionsänderung unmittelbar folgen wird, dann muß ich das Skript natürlich anpassen. Ist dies aber nicht der Fall, hafte ich auch nicht für irgendwelche Murksereien am Server. Der Kunde zeigt mir die Abnahme des CMS nach eingehendem Test schriftlich an. Nachträgliche Änderungen wären bei mir kostenpflichtig, weil es mit einer Menge Mehrarbeit verbunden ist, die so nicht vorhersehbar war. Ich glaube beispielsweise nicht, daß ich Anspruch auf kostenlose Updates von Adobe hätte, wenn ich mir Windows Vista zulegen würde und meine Creative Suite nicht mehr funktioniert. Das ist dann einfach mein persönliches Problem. (Deswegen wird ja auf den Mac umgestiegen *g*)

Außerdem: die Agentur in deinem Fall hat ja "nur" die Einrichtung/Installation verkauft und nicht die Entwicklung. Deswegen - Problem des Endkunden. Weder der Hoster noch die Agentur haben "Schuld". Aus meiner Sicht. Der Dienstleister sollte aber den Endkunden unter Umständen vorher auf nachfolgende Kosten für Sicherheitsupdates o.ä. hinweisen. Vielleicht könnte die Agentur unter diesem Gesichtspunkt wegen der Verletzung nebenvertraglicher Beratungspflichten zumindest teilweise haftbar gemacht werden. Das sind die ungeschriebenen Gepflogenheiten im Rechtsverkehr (Treu & Glauben).
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rob

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: ~/
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.03.2007 02:23
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wenn du einen server mit php4 mietest, dann kannst du davon ausgehen, daß der provider ab und zu updates einsetzt. vielleicht von php4.2 auf php4.3 oder so...
wenn der jetzt aber auf einmal php5 installiert und dein krams nicht mehr läuft, dann schätze ich, daß du zumindest aus dem vertrag rauskommst oder das du verlangen kannst, daß da weiter php4 läuft. schließlich hast du ja einen server mit php4 angemietet und nicht mit php5...

ansonsten würde ich dazu raten, in die geschäftsbedingungen/vertragsbedingungen zu schauen. da steht auch sicherlich einiges über updates drin. und sicherlich handhaben die verschiedenen anbieter das auch unterschiedlich. also: schau in die bedingungen, wazu dazu steht.
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peppy
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 09:43
Titel

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PeggyWI hat geschrieben:
Das sehe ich etwas anders. Ich gehe zwar als Dienstleister grundsätzlich davon aus, daß sich Browserversionen, PHP-Versionen etc. ständig verändern. Wenn ich dem Kunden etwas erstelle, daß mit der momentanen Serverkonfig reibungslos läuft und es dabei abzusehen ist, daß eine PHP-Versionsänderung unmittelbar folgen wird, dann muß ich das Skript natürlich anpassen. Ist dies aber nicht der Fall, hafte ich auch nicht für irgendwelche Murksereien am Server. Der Kunde zeigt mir die Abnahme des CMS nach eingehendem Test schriftlich an. Nachträgliche Änderungen wären bei mir kostenpflichtig, weil es mit einer Menge Mehrarbeit verbunden ist, die so nicht vorhersehbar war. Ich glaube beispielsweise nicht, daß ich Anspruch auf kostenlose Updates von Adobe hätte, wenn ich mir Windows Vista zulegen würde und meine Creative Suite nicht mehr funktioniert. Das ist dann einfach mein persönliches Problem. (Deswegen wird ja auf den Mac umgestiegen *g*)

Außerdem: die Agentur in deinem Fall hat ja "nur" die Einrichtung/Installation verkauft und nicht die Entwicklung. Deswegen - Problem des Endkunden. Weder der Hoster noch die Agentur haben "Schuld". Aus meiner Sicht. Der Dienstleister sollte aber den Endkunden unter Umständen vorher auf nachfolgende Kosten für Sicherheitsupdates o.ä. hinweisen. Vielleicht könnte die Agentur unter diesem Gesichtspunkt wegen der Verletzung nebenvertraglicher Beratungspflichten zumindest teilweise haftbar gemacht werden. Das sind die ungeschriebenen Gepflogenheiten im Rechtsverkehr (Treu & Glauben).


Genauso sehe ich es auch.

In dem Fall war ich der Dienstleister, der der das CMS eingerichtet hat.
Da ich einen guten Tag hatte, war ich so kulant und habe dem Kunden
das System kostenlos wieder lauffähig gemacht. Leider. Den von ihm
kam noch nicht mal ein "Danke" oder so.

Wie dem auch sei. beim nächsten Mal werde ich es sicher nicht noch
einmal aus Kulanz machen.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 14:34
Titel

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Grundsätzliche Frage:

Steht im Vertrag den die Agentur mit dem Auftraggeber geschlossen hat dass die Agentur monatsweise bezahlt wird? Denn normalerweise wäre die Agentur befreit, denn sie haben ihren Auftrag ordnungsgemäß erledigt (wenn sie natürlich monatliche wartung, service, pflege.. machen sind sie dafür verantwortlich zu machen)
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peppy
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 14:46
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Nein, ich habe keinen Wartungsvertrag mit dem Kunden abgeschlossen.
Das war eine einmalige Installation, die schon lange bezahlt wurde...
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 15:39
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dann hast du doch gar nichts mit zu tun?
Das fällt auch nicht in den Rahmen der Gewährleistung weil du ja nichts dafür kannst.

Wenn dann ist der Hoster schuld, wenn der das update aber angekündigt hat ist er fein raus und der kunde ist schuld.


Ich kaufe mir einen Golf. 6 Monate später werden Strassen abgeschafft. Kann ich Volkswagen dann verklagen? Nein.
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