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cleaner
Moderator Threadersteller
Dabei seit: 22.01.2003
Ort: CASSELFORNIA
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.09.2007 11:34
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ich denke, dass gar kein vetrag welcher art auch immer darüber abgeschlossen wurde. das handelte sich meines wissens
um einen freundschaftsdienst für das hochzeitspaar.
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
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Verfasst Do 06.09.2007 12:24
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wenn dem so ist, d.h. die fotografin macht umsonst die fotos und darf diese dafür als werbung verwenden, dann muss dein freund sie voll entschädigen, im falle dessen, dass diese werbung wegfällt (weil sie die bilder offline nimmt).
das heisst, er muss im nachhinein das shooting und die erhaltenen fotos bezahlen.
siehe analogie zu $42 (3) urhg: "der urheber hat den inhaber des nutzungsrechts angemessen zu entschädigen."
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Fr 07.09.2007 07:50
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cleaner hat geschrieben: | ich denke, dass gar kein vetrag welcher art auch immer darüber abgeschlossen wurde. das handelte sich meines wissens
um einen freundschaftsdienst für das hochzeitspaar. |
Scheint ja ne sehr gute Freundin zu sein, die Fotografin
Ich würde deinem Freund raten er soll eine Mail schreiben in der er die letzte Chance gibt das Foto wortlos zu entfernen, da er ansonsten einen Anwalt konsultieren werde, was möglichweise nicht ohne Folgekosten für alle beteiligten bleibt. Oder mal ein wenig Geld investieren und direkt ein anwaltliches Schreiben aufsetzen lassen, sowas wirkt wunder.
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