RAfodera
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Dabei seit: 08.04.2009
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Verfasst So 21.06.2009 11:58
Titel Partybilder auf Webseiten unzulässig, wenn... |
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Anbei eine nützliche Info für alle Webmaster und Admin-C von sogenannten Party-Seiten:
Nach einem Urteil des AG Ingolstadt ist die Berichterstattung mit Fotos aus Diskotheken im Internet
ohne Einwilligung der Abgelichteten unzulässig insbesondere dann wenn auf dem Foto zwar die Masse der Diskothekenbesucher zu sehen ist, im Vordergrund aber eine Person mit ihren individuellen Gesichtszügen gut erkennbar abgelichtet ist. Das dürfte für etliche Internetseiten und deren Fotografen zu erheblichen Komplikationen führen (Stichwort: Einwilligung einholen, Nachweis der Einwilligung, Eventuelle Trunkenheit und daher unwirksamkeit der Einwilligung)
Gruß RAfodera
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