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Thema: Offene Daten/Urheberrecht vom 18.04.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Offene Daten/Urheberrecht
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cherrydonut
Threadersteller

Dabei seit: 29.09.2003
Ort: Würzburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.04.2011 11:17
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Offene Daten/Urheberrecht

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Hallo,

also nach längerem Suchen hab ich hier nur ähnliche Fälle entdeckt, aber meiner ist etwas speziell:

Der Kunde hat von mir eine Imagebroschüre gemacht bekommen und diese auch bezahlt. Auf der Rechnung ist dieser Punkt unter "Konzeption und Umsetzung Imagebroschüre" aufgeführt. Jetzt bekam ich eine Mail, in der eine "Partnerfirma" bzw. ein guter Kunde meines Kunden die Broschüre so toll findet und ich solle doch die offenen Daten schicken, damit der Kunde des Kunden einige Bereiche übernehmen kann.

Ich habe denen jetzt ein Angebot für eine Imagebroschüre unterbreitet, da ich die Daten nicht rausgebe. Mein Kunde allerdings regt sich jetzt darüber auf, dass ich doch die Daten schicken soll, sie würden ja schließlich dafür bezahlen.

Frage: was ist nun richtig? Muss ich die Daten rausrücken? Verkaufe ich bei einem Auftrag tatsächlich die Urheber- bzw. Nutzungsrechte (beim Logo is das ja klar, aber bei "normalen" Printsachen)?

Grüße
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.04.2011 11:27
Titel

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Ich hab jetzt zwar nichts gefunden, was deinen Fall aussergewöhnlich macht, aber die Antwort ist "Nein".

Wenn da nix von offenen Daten steht, dann ist da auch nix mit offenen Daten zu liefern. Und wenn die Broschüre nicht so beschrieben war, dass später Adaptionen durch Partner-Firmen oder den Auftraggeber selbst erledigt werden können sollen, dann ist der Auftrag auch verkehrsüblich ausgeführt worden.
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Nichtkreativ

Dabei seit: 08.04.2011
Ort: Arnsberg
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.04.2011 11:28
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Normalerweise (aber ich bin da nicht der perfekte Ansprechpartner) würde ich sagen, regelt man diese Nutzung auch per Vertrag. Zumindest, wenn man selbstständig ist. So würd ich das auf jeden Fall handhaben. Auch bei einem Logo ist das so selbstverständlich nicht (denke ich).

In diesem speziellen Falle würd ich die Daten auch nicht schicken. So wie es für mich aussieht, hast du mit deinem Kunden keinen Vertrag geschlossen, der die Dateien beinhaltet. Insofern kann der Kunde nicht einfach seine Daten dem, nenne wir ihn mal Subkunden, versprechen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 18.04.2011 11:34
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Re: Offene Daten/Urheberrecht

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cherrydonut hat geschrieben:
Frage: was ist nun richtig? Muss ich die Daten rausrücken? Verkaufe ich bei einem Auftrag tatsächlich die Urheber- bzw. Nutzungsrechte (beim Logo is das ja klar, aber bei "normalen" Printsachen)?

Grüße


urheberrechte sind nicht veräußerbar, nur nutzungsrechte.

würden der kunde dafür extra bezahlen wollen? dann hau die sachen raus. du kannst durch aus das doppelte der rechnungssumme verlangen. die nutzung kannst du ja auch nur auf deinen kunden beschränken.

verpflichtet wärst du nur, wenn du das auch so angeboten hättest.
 
cherrydonut
Threadersteller

Dabei seit: 29.09.2003
Ort: Würzburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.04.2011 12:11
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super, danke erstmal für die antworten. ich sollte mir doch ein paar agbs zulegen *zwinker*.

grüße
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 18.04.2011 12:45
Titel

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cherrydonut hat geschrieben:
ich sollte mir doch ein paar agbs zulegen *zwinker*.

Ohne s, AGB sind schon Mehrzahl *zwinker*
Ja das solltest du tun, dort regelt sich dann vieles von alleine.

Aber wie schon gesagt, wenn nichts von offenen Daten vereinbart war, dann gibts auch erstmal keine, bis geklärt ist, was der Kunde deines Kunden dafür zahlen möchte. Das doppelte der ursprünglichen Rechnungssumme sollte es schon sein. Und gar nicht hinhören, wenn dein Kunde sich jetzt aufregt, davon war nichts vereinbart, also muss es erst neu geregelt werden. Und da seid ihr grade bei, also muss man auch nicht rummaulen Lächel
 
Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.04.2011 14:37
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Ich verstehe nicht, was sich überhaupt dein Kunde bei dieser Sache einmischen kann/soll/darf.

Wenn einer seiner Kunden eine DEINER Arbeiten toll findet, dann soll dieser andere Kunde bei dir anfragen! Du regelst dann alles weitere mit dem und müsstest halt klären, inwiefern DU dieses Design nocheinmal verwerten kannst. Ansonsten könnte ja jeder Kunde daherkommen und die Designs seines Gestalters beliebig an andere Kunden weiterverkaufen.

Wenn nichts anderes in einem Vertrag oder einem Angebot geregelt wurde, dann erwirbt DEIN Kunde mit der Bezahlung der Rechnung die Nutzungsrechte an deinem Werk, die für die Erfüllung der Aufgabe nötig sind. Will sagen: Wenn du ein Logo gestaltest, sollte der Kunde es beliebig verwenden können. Wenn du eine Illustration für einen Kalender gestaltest, dann ist die Nutzung auf die Verwendung in diesem Kalender beschränkt. Soll davon ein Buchcover gedruckt werden, musst dies gesondert vergütet werden.

Daher geht es gar nicht so sehr um die offenen Daten, denke ich, sondern darum, ob du zulassen willst, dass überhaupt ein Dritter dein Design unentgeltlich anderweitig nutzt.
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