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Thema: Offene Daten - Kunde droht mit Anwalt vom 17.11.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Offene Daten - Kunde droht mit Anwalt
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Illumonster

Dabei seit: 02.12.2014
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Verfasst Di 21.11.2017 16:11
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Naja, vielleicht habe ich auch Scheuklappen auf den Augen oder so.
Mach selten bis nie Broschüren etc. sondern einseitige Layouts für großformatige Prints.
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liselotteBerlin

Dabei seit: 28.06.2014
Ort: Berlin
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.11.2017 16:37
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Illumonster hat geschrieben:
Naja, vielleicht habe ich auch Scheuklappen auf den Augen oder so.
Mach selten bis nie Broschüren etc. sondern einseitige Layouts für großformatige Prints.

Du lässt Dir auch gerne in die Karten schauen und hast kein Problem dass jemand in Deinen Artworks rumpfuscht?

Offene Daten liefern nach Bezahlung: Indesigndokument mit verknüpften oder eingebetteten AIs, Schriften in Pfade und Grafiken schön als AI mit einem verknüpften Smartobjekt aus Photoshop mit einer JPG Datei verknüpft. *balla balla*
Mission erfüllt * Ja, ja, ja... * 100Tacken einsammeln

Der Rest bringt ja nix

MfG
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.11.2017 17:11
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Illumonster hat geschrieben:
OT:
Das verhalten deines Kunden ist natürlich unter aller Sau, aber was ich noch nie verstanden hab:
Was ist denn so schlimm daran offene Daten zur Verfügung zu stellen?


Wenn ich im Restaurant frage, was denn alles in der superleckeren Spezialsoße des Hauses drin ist, wird man mir das vermutlich verraten. Aber das genaue Rezept werden sie mir vermutlich nicht mal eben gratis aufschreiben - ganz unabhängig davon ob da ein Meisterkoch jahrelang an dem Rezept optimiert hat oder ob der Küchenjunge nur eine Dose vom Aldi aufgewärmt hat. *zwinker*
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zeden

Dabei seit: 08.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.11.2017 19:07
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"Der Abschluss des Dienstvertrages ist grundsätzlich formfrei möglich, kann also auch mündlich erfolgen"

Das heisst wahrscheinlich, dass die Whatsapp Nachricht als Vertragsabschluss gültig ist.

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Vertragstypische-Pflichten-beim-Dienstvertrag

Also nichts rausgeben und den Kunden so schnell wie möglich loswerden.

Ich kenne es nur, dass Quelldaten, wenn nicht im Vertrag vereinbart, nur für den 2-3 Preis rausgegeben werden.
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Selvio
Gesperrt

Dabei seit: 04.12.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 04.12.2017 14:08
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Ist mir auch neu, dass man sämtliche Daten offen legen muss, wenn das nicht explizit vereinbart wurde. Hast du denn eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, würde ich dort mal um Rat fragen, wenn NICHT würde ich [[Link entfernt] mal nach Rat fragen (habe selbst dort schon unverbindlichen Rat bei so einer ähnlichen Angelegenheit eingeholt). In jedem Falle drücke ich dir die Daumen, dass alles gut ausgeht! Ärgerlich solche Kunden *Schnief*

Edit by top: Link wegen Spam-Verdacht entfernt. Ihre freundliche Forenmoderation.


Zuletzt bearbeitet von top am Di 05.12.2017 12:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.12.2017 14:22
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Klar. Eine Rechtschutzversicherung für einen Betrag von 200€. *balla balla*

Dafür würde auch RA Gramm nicht mal einen Bleistift anspitzen...
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.12.2017 16:21
Titel

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Selvio hat geschrieben:
Ist mir auch neu, dass man sämtliche Daten offen legen muss, wenn das nicht explizit vereinbart wurde. Hast du denn eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, würde ich dort mal um Rat fragen, wenn NICHT würde ich [Link entfernt] mal nach Rat fragen (habe selbst dort schon unverbindlichen Rat bei so einer ähnlichen Angelegenheit eingeholt). In jedem Falle drücke ich dir die Daumen, dass alles gut ausgeht! Ärgerlich solche Kunden *Schnief*


Man, man, man. SEO macht man anders *balla balla*


Edit by top: Bitte keine Links mit Spam-Verdacht zitieren. Macht uns nur doppelte Arbeit. Ihre freundliche Forenmoderation.


Zuletzt bearbeitet von top am Di 05.12.2017 12:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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postulatio

Dabei seit: 23.03.2006
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2022 14:59
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aue hat geschrieben:
In meinem Meisterkurs (1996) habe ich über den Druckvertrag das Folgende gerlernt: Der Vertrag schuldet das Endprodukt und keine Zwischenprodukte. Natürlich bezog sich das auf eine Drucksache und gemeint war, dass Filme und Druckplatten nicht von der Druckerei herausgegeben werden müssen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart war.
Aber ich würde meinen, dass hier das gleiche Prinzip gilt: Auftrag war die Erstellung eines Ettikettes, was mit der Zurverfügungstellung einer Druck-PDF auch erfolgt ist. Offene Dateien stellen Zwischenprodukte dar und diese gehen nicht automatisch ins Eigentum des Auftraggebers über.

... Natürlich bin auch ich kein Jurist ... ist also nur meine Interpretation.


Sorry, bin grad über den alten Thread gestolpert.
Das Thema beschäftigt mich auch öfters - bisher habe ich es so gehandhabt, dass ich offenen Daten in der Regel auch rausgebe, wenn explizit danach gefragt wird. Meine Überlegung war bisher, dass mich der Kunde ja für eine grafische Arbeit bezahlt - diese Arbeit besteht darin, ein Layout zu erstellen, in einem Programm. Dass ich im Endeffekt ein druckfähiges PDF schreibe, ist der kleinste Aufwand.

Das Beispiel von aue finde ich interessant, hinkt in meinen Augen aber, da in seinem Fall ein (physischer) Druck verkauft wird, und keine Dienstleistung.
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