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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 17.11.2017 16:18
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Diesen Fehler wirst du in jeden Fall nicht mehr machen. Wenn über Nutzungsrechte nichts weiter schriftlich vereinbart wurde gilt im UrhG §31 Abs. 5 das nur dem Vertrag zweckdienliche Nutzungsrechte (das kleinst nötige) gelten. Weitergabe der Daten fällt da in keinem Fall darunter. Ein weiteres Detail wäre, ob nur die Daten oder auch das Produkt geliefert werden sollte. In beiden Fällen wären aber auch keine offenen Daten an den Kunden fällig. Es wäre nur wichtig, wann der Vertrag erfüllt ist.
Nächste Frage wäre jetzt was konkret in der Whats-App Nachricht an dem Kunden gestanden hat und ob er da zugestimmt hat. Auch wenn es nicht gerade seriös ist, würde es wohl als Vertrag gelten.
In jedem Fall würde ich auf die vollständige Bezahlung bestehen.
AGB wirst du wohl keine haben, oder? Da könnte man so schöne Dinge unterbringen wie "bis zur vollständigen Bezhahlung der Rechte gilt...". Solange er also nicht bezahlt, darf der Kunde gar nix.
Im Zweifel müsstest du aber einen Juristen fragen. Hier wirst du nur Meinungen, wie meine, erhalten.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
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Verfasst Fr 17.11.2017 17:15
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Auf jeden Fall die ganze WhatsApp-Korrespondenz archivieren.
Ich selbst würde ihm die offenen Daten erst schicken, unter der Bedingung dass er zuerst vollständig bezahlt. Einfach, weil damit Ruhe ist und ich so einen als Kunden sowieso nicht weiter haben will. Du kannst ja ein bißchen tricksen wie z.B. Schrift nur in Pfaden, besondere Dateiformate, mit denen er so nix anfangen kann etc
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 17.11.2017 17:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Homeofficina Status:-1¼
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.11.2017 18:27
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GreenMan hat geschrieben: | ... Schrift nur in Pfaden, ... |
... schließlich darfst du ja keine kommerziellen Fonts einfach so weitergeben.
Packt dein Kunde auch die Produktionsanleitungen (wie z. B. ein Rezept wie die Nudeln in der Packung hergestellt wurden) mit in die Packung damit der Käufer es demnächst auch selbst herstellen kann?
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Mme.JH
Threadersteller
Dabei seit: 17.11.2017
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 17.11.2017 21:05
Titel
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Also ich hab den Vertrag nicht per Whatsapp verschickt, ich hab ganz normal einen Vertrag aufgesetzt, mit Datum usw und den per Mail geschickt.
Die Teilleistung ist entstanden, da sich bei dem Kunden etwas verzögert hat und er sich zwei Wochen nicht gemeldet hat, das fand ich schon seltsam.
Im Vertrag sind Phasen enthalten, mit Abgabedaten und Kosten. Diese habe ich dann in Rechnung gestellt, da wir dann über der eingeplanten Zeit lagen und ich sicher sein wollte, dass ich mein Geld für die Arbeit bekomme.
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Mme.JH
Threadersteller
Dabei seit: 17.11.2017
Ort: -
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Verfasst Fr 17.11.2017 21:23
Titel
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Vielen Dank erstmal für eure Antworten!
Ich finde es einfach so unglaublich schade, dass manche Menschen solche Schweine sind und versuchen auf dreiste Art Menschen zu erpressen.
"Und ich bezahle definitiv keine Cent nicht für eine geschützte Datei .
Nehmen wir mal an du hättest gestern einen Autounfall gehabt und wärst nicht mehr unter uns .
Da bringt mir das PDF-Etikett nichts für die Zukunft .
Kannst es dir aussuchen . Folgeaufträge und offene Dateien . Oder du bezahlst mir die 100€ zurück und das war`s. "
sowas ist für mich einfach Erpressung. Und dann diese Sache mit dem Autounfall, was soll denn sowas?!
Ich denke, ich werde jetzt schreiben, dass wir uns darauf einigen können, dass er die Daten bekommt wenn er den ausstehenden Betrag beglichen hat und dann werde ich die Datei so zurechtbiegen, dass er nichts damit anfangen kann.
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JonathanB
Dabei seit: 18.04.2017
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 18.11.2017 05:04
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Du kannst ihm ja anbieten ihm die offenen Daten per Testament zu vererben, dann müsste er doch beruhigt sein.
Ich mahne zur Gelassenheit. Es ist ja erstmal eine leere Erpressung. Als könnte Dein Kunde alleine die Möglichkeiten diktieren.
Ein Gerichtsverfahren wegen lächerlichen 200 Talern Streitwert ist jedenfalls schonmal ein reiner Wunschtraum Deines Kunden. Da muss der Herr Vorsitzende nur aus seinem Kämmerchen treten und sich auf den Richtersessel plumpsen lassen; und schon übersteigen die Gerichtskosten den Streitwert. Da wird selbst der Anwalt Deines Kunden von abraten.
Du musst im Grunde einfach entscheiden, wie sicher Du Dir selbst bist, dass Du im Recht bist und was Dir das alles wert ist.
Und dann entweder dem Kunden seinen Willen erfüllen, 200€ kassieren und die Sache zu den Akten legen.
Oder hart bleiben, die Rechnung stellen und gegebenenfalls Druck machen.
Zuletzt bearbeitet von JonathanB am Sa 18.11.2017 05:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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Verfasst Sa 18.11.2017 12:16
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Eine Betriebsrechtsschutz kostet das Gleiche.
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grisu77
Dabei seit: 14.09.2010
Ort: -
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Verfasst Mo 20.11.2017 18:23
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Ich an Deiner stelle würde - sofern Du jetzt nicht akut auf den Auftragswert angewiesen bist - jegliche Zusammenarbeit umgehend beenden. Die Art und Weise lässt nicht darauf schließen, dass dies eine längerfristig ausgelegt Partnerschaft sein wird. Auf solche Kunden kannst Du getrost verzichten. Daten einbehalten, Thema beendet.
Und ein Vertragswerk in Zukunft Hieb und Stichfest aufsetzten.
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