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Thema: Offene Daten an Dritte? vom 22.07.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Offene Daten an Dritte?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 29.07.2013 13:05
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SheldonCooper hat geschrieben:
Stop: Die Nutzung durch Dritte ist zwar vertraglich vereinbart - die Frage ist aber, ob sich daraus gleichzeitig auch das Recht des Kunden an meinen offenen Daten ergibt! Nutzungsrechte beziehen sich auf das Werk, aber ist dieses in den bisher schön brav gelieferten PDFs zu sehen oder umfasst es auch die offenen Indesign/Illustrator/Photosop-Dateien?

An genau dieser Frage scheiden sich die Geister ....

Mensch... Ist denn die Herausgabe überhaupt Bestandteil eures Vertrages? Hast du irgendwo stehen, dass die dein Kunde ein Recht auf offene Daten hat? Was ist das Endprodukt das dein Kunde vertraglich bestellt hat?
Da scheiden sich keine Geister, denn es geht um vertragliche Regelungen. Meinungen sind da nicht von Interesse.
 
SheldonCooper
Threadersteller

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Verfasst Mo 29.07.2013 15:01
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Nefliete hat geschrieben:
SheldonCooper hat geschrieben:
Stop: Die Nutzung durch Dritte ist zwar vertraglich vereinbart - die Frage ist aber, ob sich daraus gleichzeitig auch das Recht des Kunden an meinen offenen Daten ergibt! Nutzungsrechte beziehen sich auf das Werk, aber ist dieses in den bisher schön brav gelieferten PDFs zu sehen oder umfasst es auch die offenen Indesign/Illustrator/Photosop-Dateien?

An genau dieser Frage scheiden sich die Geister ....

Mensch... Ist denn die Herausgabe überhaupt Bestandteil eures Vertrages? Hast du irgendwo stehen, dass die dein Kunde ein Recht auf offene Daten hat? Was ist das Endprodukt das dein Kunde vertraglich bestellt hat?
Da scheiden sich keine Geister, denn es geht um vertragliche Regelungen. Meinungen sind da nicht von Interesse.


Danke, danke. danke, dass du das genau so siehst, wie ich!

Nach meiner Auffasung (so wie ich den Vertrag verstehe) und nach der Analyse meines Rechtsanwaltes ist 1. die Herausgabe offener Dateien nicht Bestandteil des Vertrages, 2. steht dort genauso wenig etwas über offene Daten und 3. ist wortwörtlich kein "Endprodukt" definiert oder der Begriff "Werk" genauer definiert. Es steht dort nur, dass mein "Tätigkeitsfeld [...] insbesondere folgende Aufgaben umfasst: PDF-Erstellung (interaktive Arbeitsblätter etc.), Erstellung von Produktblättern, Erstellung von interaktiven Arbeitsblättern, diverse Grafikerstellungen, sonstige Produktionspsezifische Tätigkeiten".

Allein der Kunde (leider auch ein Rechtsanwalt) ist der felsenfesten Überzeugung, dass damit und mit der Übergabe des Nutzungsrechtes auch alles dazugehörenden Daten ihm gehören! Er ist der Auftraggeber und er legt die Auslieferung fest. Mit der Begründung, es stehe nirgendwo, dass die ganzen Texte und Bilder etc. als PDF abzuliefern seien ... Und damit sind wir wieder an dem Punkt: es scheiden sich die Geister - auch Verträge können so oder so ausgelegt werden.

Dazu gehört inzwischen noch folgende Story: in einem persönlichen Gespräch wurde ich persönlich angegriffen und massiv bedroht, man würde allerschärftste juristische Mittel einsetzen, Schadenersatz und entgangenen Gewinn einklagen. Ist zwar haltlos aber eben auch sehr verletzend.

Will ich das?

Nein, ich verschwende keine Energie oder auch nur einen Euro mehr an diesen Kunden. Da mein Rechtsanwalt sich nur zu 80% sicher ist, dass ich einen Prozeß gewinnen würde (der Vetrag ist einfach zu undeutlich formuliert), habe ich auf LMAA umgeschaltet.

Jo! Für alle, die diesen Thread verfolgen: Ich kann Euch nun nur aus eigener leidvoller Erfahrung sagen, es muss ALLES bis ins allerkleinste Detail in einem Vertrag festgehalten werden, auch und ganz besonders die zu liefernden Datenformate. Man sollte immer auch das Thema Rohdaten/Offene Daten wortwörtlich in einem Vertrag festhalten! Solange nirgendwo ein Begriff wie Rohdaten oder Indesign-Daten o.ä. auftaucht, ist alles nebulös!
Und geht vorsichtshalber vor einer Unterschrift damit zum Anwalt - die 160,-€, die mich das jetzt gekostet hat, hätte ich auch lieber und besser zu Beginn investiert. Jo!
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 29.07.2013 15:06
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Nochmal meine Frage, auch für die Zukunft
Illumaus hat geschrieben:
Hast du denn keine AGB? Da sollte sowas ggf. auch drin stehen, offene Daten und so.

Das würde helfen...
 
Benutzer 62312
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Verfasst Mo 29.07.2013 15:29
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Du gibst also kampflos aus? Dein Kunde bellt doch nur, Anwalt hin oder her. Zumal er definitiv nicht recht hat. Im Vertrag ist (bei dem was du hier schreibst) sogar klar geregelt was der Kunde bekommt und ich lese nicht "inklusive der offenen Daten"...

Such dir mal einen richtigen Anwalt und bell zurück - musst du wissen, natürlich.
 
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Mo 29.07.2013 17:32
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Kampflos aufgeben würde ich auch nicht. Überschlag doch mal deinen Aufwand den du betreiben müsstest um die Daten sauber geordnet und gefiltert übergeben zu können. Erfahrungsgemäß sind da ja immer einige Daten dazwischen auf die der Kunde keinen Anspruch hat und ihn auch nichts angehen. (Wie Zwischenstufen oder Entwürfe die der Kunde nie gesehen hat.) Auf Nutzungsrechte würde ich auch gar nicht weiter eingehen. Das schafft nur wieder neue Diskussionen die an der Sache vorbei gehen.

Er muss also nur Betrag XX.XXX,- überweisen und du machst dich an die Arbeit.

Hier mal eine Inspiration wie so ein Schreiben aussehen könnte:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Grafiker-verlangt-Geld-fuer-die-Herausgabe-bereits-bezahlter-Arbeiten-__f146168.html *zwinker*

Ach ja:
Fotografen müssen ihre Negative auch nur dann übergeben, wenn das explizit vorher vertraglich vereinbart wurde. Dementsprechend scheint das heutzutage auch mit den unbearbeiteten Originaldaten aus der Kamera gewertet zu werden.
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pygmi

Dabei seit: 03.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.07.2013 10:02
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top hat geschrieben:
Kampflos aufgeben würde ich auch nicht. …

Hier mal eine Inspiration wie so ein Schreiben aussehen könnte:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Grafiker-verlangt-Geld-fuer-die-Herausgabe-bereits-bezahlter-Arbeiten-__f146168.html *zwinker*


Und Dein Anwalt kam nicht auf eine solch schlüssige Erklärung?

Ich nehme an, Du bist kein AGD-Mitglied (sonst hättest Du sicher dort schon angefragt), aber Du
könntest dort dennoch mal anrufen und fragen, ob sie einen Fachanwalt in Deiner Nähe wüssten.

Oder willst Du Dich tatsächlich tagelang hinsetzen und die offenen Daten von 6 Jahren zusammentragen –
und das auch noch ohne Berechnung * Nee, nee, nee *
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