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Thema: Offene Daten an Dritte? vom 22.07.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Offene Daten an Dritte?
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SheldonCooper
Threadersteller

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Verfasst Mo 22.07.2013 09:28
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Offene Daten an Dritte?

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Die unendliche Geschichte ... mein Kunde will offene Indesign-Daten haben. Der Spezialfall hierbei ist, dass diese an einen Dritten (einen Verlag) gehen sollen, der daran Änderungen vornehmen will. Im Vertrag mit meinem Kunden haben wir "PDF-Erstellung" vereinbart und die Nutzungsrechte inkl. dem Recht die Arbeiten "in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen" und das Recht zur "Abspeicherung in Datenbanken und Netzwerken einschließlich des Herunterladens durch Dritte". Blöd ist nur der Passus, in dem ich dem Kunden erlaube, diese Rechte "ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen"

So oder so ist meiner Meinung nach damit nicht gesagt, dass ich dem Kunden die offenen Dateien für Dritte zur Verfügung stellen muss. Ich bin der Ansicht, das Ganze bezieht sich nur auf die gelieferten PDFs. Wie seht Ihr das? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Oder dem Ärger aus dem Weg gehen, die Faust in der Tasche machen und ihm die Daten geben??

Es geht um Arbeiten der letzten 6 Jahre ... Auftragsvolumen so gute 360.000 € ....
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
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Verfasst Mo 22.07.2013 09:34
Titel

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ich les da jetzt nix von offenen dateien, aber im hinblick auf das auftragsvolumen würde ich mich mal von einem anwalt beraten lassen.
wenn du glück hast, kann das sehr lohnenswert sein *ha ha*
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 22.07.2013 09:54
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Hat der Verlag denn auch gesagt, dass er die Daten kostenlos haben will? Hast du mit ihm schon darüber gesprochen?
Dein Verlag kann auch nur die Rechte weitergeben, die du Ihm eingeräumt hast. Allerdings würde ich mich dabei nie auf die Aussagen in einem Forum verlassen. Wenn es dir wichtig ist, dann hole dir rechtlichen Beistand. Erstgespräche müssen nicht immer die Welt kosten.
 
SheldonCooper
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2013
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Verfasst Mo 22.07.2013 10:47
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Nefliete hat geschrieben:
Hat der Verlag denn auch gesagt, dass er die Daten kostenlos haben will? Hast du mit ihm schon darüber gesprochen?

Mit dem Verlag habe ich nicht gesprochen, weil ich gar nicht weiß, welcher Verlag das ist, an den meine Kunde die Daten weiterleiten möchte. Mein Kunde möchte die Daten aber auf jeden Fall kostenlos haben, bzw. ist der Meinung, dass das ja schon mit dem bisher gezahlten abgegolten sei ...

Nefliete hat geschrieben:

Dein Verlag kann auch nur die Rechte weitergeben, die du Ihm eingeräumt hast. Allerdings würde ich mich dabei nie auf die Aussagen in einem Forum verlassen. Wenn es dir wichtig ist, dann hole dir rechtlichen Beistand. Erstgespräche müssen nicht immer die Welt kosten.

Das ist ja der Knackpunkt - besteht die Weitergabe der Rechte automatisch in einer Weitergabe von offenen Dateien?

Und bevor ich Geld für einen Anwalt ausgebe, dachte ich, ich frage mal nach Euren Erfahrungen/Meinungen - nicht dass ich vom Anwalt ausgelacht werde *zwinker* Aber ich sehe schon, der Weg wird mir nicht erspart bleiben *zwinker*

Danke!
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 22.07.2013 11:39
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Das Problem ist eben, dass dir meine Erfahrung nicht unbedingt was nützt. Gerade bei solchen Vertrags- und Nutzungsrechtangelegenheiten. Aber ich kann dich da schon durchaus verstehen...

Wenn dein Nutzungsrecht für deinen Kunden NICHT das Bearbeitungsrecht enthält und per Vertrag ein PDF bestellt wurde, dann musst du auch bei einer Unterlizenz keine offenen Daten an irgendwen weitergeben. Was mit deinem Honorar abgegolten ist, steht ja im Vertrag und hat nicht mit Meinung zu tun. Offene Daten werden idR auch separat bezahlt.

Das ganze hört sich nach Magazin und E-Paper an, kann das sein? Lächel
 
Benutzer 37983
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Verfasst Mo 22.07.2013 15:20
Titel

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Dein Kunde braucht zum Bearbeiten das Bearbeitungsrecht von dir, er braucht zur Weitergabe das Recht zur Weitergabe an Dritte, dann muss geklärt sein, was alles er weiter geben darf. Will er offene Daten, muss das so vereinbart worden sein oder neu vereinbart werden. Dann kostet das erneut, denn das war ja nie Thema bei Vertragsabschluss oder Auftragserteilung nehme ich an.

Möchte der Verlag an deinen Daten Bearbeitungen vornehmen, braucht der das Bearbeitungsrecht von dir, so dein Kunde es nicht hat und weiter geben darf. Und das Bearbeitungsrecht kostet noch mal richtig!
 
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.07.2013 15:56
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Re: Offene Daten an Dritte?

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SheldonCooper hat geschrieben:
Im Vertrag mit meinem Kunden haben wir "PDF-Erstellung" vereinbart und die Nutzungsrechte inkl. dem Recht die Arbeiten "in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen" und das Recht zur "Abspeicherung in Datenbanken und Netzwerken einschließlich des Herunterladens durch Dritte". Blöd ist nur der Passus, in dem ich dem Kunden erlaube, diese Rechte "ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen."

Sieht jetzt erstmal nicht gut aus ... Ich denke dein Kunde wusste da besser, was er da rein schreiben wollte, um hinterher seine Interessen durchsetzen zu können uind damit stehst du nun da ...
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mo 22.07.2013 16:02
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Da steht aber doch nichts von offenen Daten, nichts von Bearbeitungen oder von Bearbeitungen durch Dritte?!

Zuletzt bearbeitet von am Mo 22.07.2013 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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