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Thema: OEM-Versionen verkaufen vom 07.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> OEM-Versionen verkaufen
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jamesblond321

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.12.2005 23:09
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In Deutschland gibt es einen Präzidenzfall (richtig geschrieben?), der sich darum dreht. Dort wurde entschieden, dass OEM Versionen genauso gehandhabt werden können wie normale Vollversionen.
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shakadi
Griller Killer

Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.12.2005 07:04
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jamesblond321 hat geschrieben:
In Deutschland gibt es einen Präzidenzfall (richtig geschrieben?), der sich darum dreht. Dort wurde entschieden, dass OEM Versionen genauso gehandhabt werden können wie normale Vollversionen.


Was du bestimmt durch eine passende Textstelle belegen kannst, oder?
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Falk Wussow

Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.12.2005 23:51
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war zu faul, mir den ganzen thread durchzulesen...

wer z.b. NERO verkaufen will, sollte einfach einen ollen cd-brenner dazupacken und sagen, man hätte den cd-brenner samt der OEM-software verkauft. peng ende aus.

könnte man z.b. auch mit einem OEM-windows und einem ollen rechner machen. welcher prüfer weiß denn genau, zu welchem gerät es welche software dazugab? *zwinker*
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jamesblond321

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.12.2005 06:54
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shakadi hat geschrieben:
jamesblond321 hat geschrieben:
In Deutschland gibt es einen Präzidenzfall (richtig geschrieben?), der sich darum dreht. Dort wurde entschieden, dass OEM Versionen genauso gehandhabt werden können wie normale Vollversionen.


Was du bestimmt durch eine passende Textstelle belegen kannst, oder?


Klar:

Der Erwerb und die Veräußerung von OEM-Software ohne Hardware ist unter Berücksichtigung des BGH Urteils vom 06.07.2000 (I ZR 244/97) möglich. Leitsatz: Ist die Programmversion durch den Hersteller in Verkehr gesetzt worden, so ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.

kann z.B. hier nachgelesen werden: Link
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.12.2005 10:20
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Hier noch ein bisschen ausfuehrlicher mit Kommentaren -> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/artikel5.htm
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shakadi
Griller Killer

Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.12.2005 12:05
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jamesblond321 hat geschrieben:
shakadi hat geschrieben:

Was du bestimmt durch eine passende Textstelle belegen kannst, oder?

Klar:


Danke! Lächel
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typecosmic

Dabei seit: 03.04.2006
Ort: Barkenberg Randzone
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.09.2006 12:47
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Re: Servis Lutz *Schieb*

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chrische81 hat geschrieben:
2. Ich kauf mir auf Ebay n Strato Software Bundle von hemandem der das nicht braucht.

Allerdings hätte ich dann mit Strato nie einen Vertrag geschlossen in dem die mir die SOftware und die Lizenzen überlassen.


Ich habe mir den Thread und die dazu gehörigen Anwaltsschreiben dreimal durchgelesen, bin aber immer noch nicht richtig schlauer:
Wie kann ich mich in diesem Fall verhalten: Golive CS 2 als Strato-Version bei ebay kaufen, ggf. sogar kommerziell nutzen oder besser doch nicht? Hmm...?!
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