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Thema: Nutzungsumfang definieren? vom 03.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsumfang definieren?
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst So 03.03.2013 13:53
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Hallo,

eine kleine Frage von mir zu Nutzungsrechten: Das mit Art, Gebiet und Dauer kann ich gut definieren.

Aber was ist genau der Nutzungsumfang?
Was ist den "gering", "mittel", "umfangreich"?

Z.B. bei einem Katalog, bei Visitenkarten, bei einem Werbevideo?

Welceh festen Merkmale kann ich ausmachen um den Nutzungsumfang gerecht definieren?

EDIT: Hier hab ich eine Deifnition gefunden...Mh aber bleibt trotzdem schwammig, gerade bei Dingen die auch im Web verbreitet werden (und zu "Größe der Zielgruppe", soll man da von ner Firma Einblick ins große Marketginkonzept verlangen um zu sehen welche Zielgruppen sie insgesamt im Blick haben?...es macht ja auch nicht jede Firma gleich nen riesen Marketingplan für einen durchschnittlichen Katalog/Visitenkarte/etc.)
"
Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich z.B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder ähnliche Kriterien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z.B. nur für Plakat) oder für mehrere Medien genutzt wird.
"


Zuletzt bearbeitet von fantasmo am So 03.03.2013 13:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ChrisKam

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Verfasst So 03.03.2013 15:21
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Visitenkarten wären wohl immer gering - andere einmalige Geschichte auch. Mag zwar sein, dass jemand eine Visitenkarte ewig in der Schublade hat, aber das ändert m.E. den Nutzungsumfang nicht. Bei Werbevideos stellt sich die Frage, wie oft das Video wie ausgestrahlt wird. Bei Webseiten geht man tendenziell von einem höheren Nutzungsumfang aus, es sei denn es ist irgendeine einmalige Teaser Geschichte. Besonders wenn die Webseite Transaktionen abwickelt und/oder den Kunden bzw. Besucher durch wiederkehrende Interaktionen bindet (z.B. durch Foren, integrierten Social Media Krams der über "like" hinausgeht etc.) steigt der Nutzungsumfang.
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst So 03.03.2013 15:34
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Ok, vielen Dank...ja bei Webseiten drauf gucken, wie die in welchem Umfang Gewinn mit machen ist ne gute Idee.
Und dann aber ein Sonderfall, wenn's auf ner touristischen Seite ist? z.B. eine Werbevideo auf einer Stadtwebseite...die verkauft ja nix, aber natürlich werben sie damit um Gäste wo wiederum HOtels und Co dran verdienen...(ok, Werbeplätze für ansässige Unternehmen verkaufen die dann sicher auf so ner Seite)
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
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Verfasst So 03.03.2013 15:42
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Habe ich etwas von Gewinn geschrieben? Ich glaube nicht.

Wobei Du natürlich schon ein gutes Argument auf Deiner Seite hast, wenn Du dem Kunden plausibel darstellen kannst, dass Feature X ihm voraussichtlich Y Euro Gewinn bringt - nicht für die Bestimmung der Nutzungsrechte, aber allgemein um einen hohen Preis durchzudrücken.

Wie gesagt - das hat aber nichts mit dem Nutzungumfang zu tun. Wenn Du eine Webseite baust ,die einmalig etwas verkauft für 100.000 € an einen einzelnen Kunden, dann ist dasein geringer Nutzungsumfang. Wenn Du eine Seite baust die 1 € Mikrotransaktionenen abwickelt für irgendwelche Browserspiele, tausende Kunden aber 50x am Tag auf diese Seite klicken, dann ist das ein höherer Nutzungsumfang.
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst So 03.03.2013 17:25
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ChrisKam hat geschrieben:
Habe ich etwas von Gewinn geschrieben? Ich glaube nicht.

Ja, ich weiß ich hab auch schon überlegt, ob ich Gewinn/Umsatz schreibe, hab mich dann aber für ne verkürzte Ausdrucksweise entschieden. Es war jedenfalls ein finanzieller Effekt in Euro gemeint, ja.
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Mi 06.03.2013 09:47
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Hallo,
ich hab noch ein Praxisbeispiel:

"Produktvideo zum Bewerben eines Produktes auf deutschsprachigen Amazonseiten und (natürlich natürlich) auch auf allen möglichen Videoportalen."

Das geht doch schon über "einfach" hinaus, oder? Bei "Auf allen möglichen Videoportalen" hätte ich mich vielleicht mal nicht so gehabt, heutzutage ist doch eh alles online und weltweit...aber eben explizit zur Verkaufsföderung auf der größten Shoppingseite, das würde ich schon eine Stufe höher ansetzen.

Ich orientiere mich an der folgenden Staffelung
gering(0,1), mittel (0,3), groß (0,7), umfangreich (1,0)
Und würde es wohl bei "mittel" ansiedeln.

Was meint ihr?
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 06.03.2013 09:57
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Ich finde, man kann die angegebenen Faktoren als Richtwert nehmen, sollte sich aber nicht festbeißen. Jedes Projekt ist individuell und passt nicht immer ins Raster. Das sind ja bloß Anhaltspunkte. Du kannst auch durchaus mit Faktoren arbeiten, die nicht in der Tabelle stehen, z.B. in dem Fall mit 0,4 oder so. Was spricht dagegen? Man sollte immer schauen, wie das Projekt gestrickt ist, was der Kunde will und ungefähr abschätzen. Den Nutzungsumfang in exakten Zahlen wird dir vermutlich kein Kunde sagen können.
 
fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Mi 06.03.2013 10:07
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Mh, ja stimmt im Zweifelsfall würde ich schon auch nen Zwischenwert nehmen.
...aber bei meinem, im vorangegangenen Posting genannten Beispiel... 0,3 klingt doch recht fair, oder?! (besagter Produkthersteller ist bekannte Mittelklasse, sagen wir mal nicht Moulinex, nicht Krups, aber z.B. wie Severin)

EDIT:
...Ach...du meintest 0,4 in meinem Beispiel als möglicher Mittelwert?!
Ok, klingt gut Lächel


Zuletzt bearbeitet von fantasmo am Mi 06.03.2013 10:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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