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Thema: Nutzungsrechteproblem - Grafikdesign - richtig Verhandeln ? vom 01.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechteproblem - Grafikdesign - richtig Verhandeln ?
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noinoi
Threadersteller

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Verfasst Do 02.02.2012 12:31
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@ Nefliete


Naja, bei dem Flyer ist es ja so, dass ich ihm schon mündlich zugesagt habe und der Auftraggeber das Produkt schon in ein paar Tagen haben möchte.
Ich kann ihm ja nicht noch vor Ablauf der Auftragsablehnung das fertige Produkt schicken? Hä?
Also nachdem die arbeit auch längst getan ist.


Und in Zukunft? Ich kann ja nicht immer erst nach 2 Wochen anfangen ?
Oder?



hmm..wieso hat denn ein Layout keine Schöpfungshöhe?
Und warum werden solche Sachen dann in dem AGD Buch mit Nutzungsrechten versehen?
Ist da nicht ein Unterschied zwischen normal-discounter-Grafiker und Design-Magazin-Grafiker???


Dass es keinen guten Eindruck macht habe ich auch schon zu spüren bekommen Menno!


Danke für deine Hinweise!!! *Thumbs up!*

NOI
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Do 02.02.2012 12:39
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noinoi hat geschrieben:
Ich kann ja nicht immer erst nach 2 Wochen anfangen ?
Oder?


Äh. Wieso nicht?
Wer zwingt Dich, vor Beauftragung an einem Projekt zu arbeiten?
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Nimroy
Community Manager

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2012 12:42
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type1 hat geschrieben:
noinoi hat geschrieben:
Ich kann ja nicht immer erst nach 2 Wochen anfangen ?
Oder?


Äh. Wieso nicht?
Wer zwingt Dich, vor Beauftragung an einem Projekt zu arbeiten?


Das frag ich mich auch. Nur weil der Kunde es verbaselt rechtzeitig zu suchen? Und bei wirklich großen Sachen kann man ja auf Basis einer Absichtserklärung (schriftlich!) arbeiten und Ausstiegspunkte im zeitlichen Verlauf der Leistungserbringung definieren.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 02.02.2012 13:17
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noinoi hat geschrieben:
Naja, bei dem Flyer ist es ja so, dass ich ihm schon mündlich zugesagt habe und der Auftraggeber das Produkt schon in ein paar Tagen haben möchte.
Ich kann ihm ja nicht noch vor Ablauf der Auftragsablehnung das fertige Produkt schicken? Hä?
Also nachdem die arbeit auch längst getan ist.

den auftrag hast du eh verbockt. aber es geht ja um die zukunft. Lächel

noinoi hat geschrieben:
Und in Zukunft? Ich kann ja nicht immer erst nach 2 Wochen anfangen ?
Oder?

denk noch einmal in ruhe nach und sieh auch die andere seite. du machst das angebot über das ein kunde nachdenken kann und soll. er wird auch andere angebote einholen. du machst aber eine frist, damit sich der kunde entscheiden muss. sonst lässt er dich ewig zappeln oder schraubt wild an den preisen herum. also klare verhältnisse schaffen. und du arbeitest nur dann, wenn du auch offiziell einen auftrag hast und nicht auf handschlag. wir sind hier nicht aufm basar. *ha ha*

noinoi hat geschrieben:
hmm..wieso hat denn ein Layout keine Schöpfungshöhe?
Und warum werden solche Sachen dann in dem AGD Buch mit Nutzungsrechten versehen?
Ist da nicht ein Unterschied zwischen normal-discounter-Grafiker und Design-Magazin-Grafiker???

nutzungsrechte dann wenn eine urheberschaft vorliegt (pauschal ist beim einem layout nicht zu sagen und auch nicht automatisch). im grafikbereich war das urheberrecht eigentlich nicht vorgesehen (kurzversion). daher muss eine schöpfungshöhe erreicht werden, damit du dich von pöbel abheben kannst und ein wirkliche künstlerisch-kreative leistung erbracht hast. idr kann man erst einmal davon ausgehen das man sie erreicht hat. denn ein gericht würde erst bei einem kundeneinspruch klären ob das auch wirklich so ist (ob eine schöpfungshöhe eben nicht vorliegt). daher macht der agd schon (zum teil) sinn, wenns einer bezahlen will. falls nicht, dann hast du in vielen fällen eher pech gehabt. in deutschland ist so gut wie kein logo per gerichtsbeschluss urheberrechtlich geschützt (aussage bundesgerichtshof, abtl. archiv marken- und patentrechte*, prof. sowieso - also keine sekretärin in der lobby).

ich kann hier nicht jede aussage mit einem wiki-link belegen, da es sich aus gesprächen mit anderen ergeben hat. darunter auch ein professor für markenrecht vom bundesgerichtshof, einem rechtsanwalt aus dem bereich, betroffenen, grafikern, illustratorinnen usw...

* genau bezeichnung weiss ich nicht mehr. *bäh*
 
noinoi
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2012
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Verfasst Sa 04.02.2012 00:03
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ja ihr habt Recht mit den 2 Wochen!!

hmm..

@ Nefliete

ja ich habs total verbockt ^^
jetzt kommt nämlich schon das erste Missverständniss, wer wie was gesagt und gemeint hat.
Wäre das schriftlich gegangen hätte ich das nicht gehabt. * Ich geb auf... *

Danke euch allen nochmal für eure ausführlichen Aufklärungen und Tipps!!!
* Applaus, Applaus *

NOI
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Moderator

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Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Sa 04.02.2012 01:13
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Ach ja, vergiss in deinem Angebot nicht, wieviel Tage Zeit du nach Auftragserteilung zur termingerechten Umsetzung benötigst. (Und dabei einplanen, dass auch noch andere Aufträge paralel laufen könnten.)

Dann noch bis wann der Kunden was geliefert oder auh die Druckfreigabe ertelt sein muss.
Es gibt Kunden, die lassen sich ewig Zeit auf den ersten Entwurf zu reagieren. Denen fällt dann erst kurz vor ihrem ach so wichtigem Messetermin ein, dass doch noch tausend Änderungswünsche bestehen... (das macht doch schließlich alles der Compjuder. Da musst du doch nur ein paar Knöbsche drügge. * Ich geb auf... * )
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