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Thema: Nutzungsrechte Webdesign vom 04.07.2012


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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.07.2012 09:19
Titel

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slowhand hat geschrieben:
Gehe ich recht in der Annahme das er also für das erste Design bezahlt hat, dieses also nutzen darf und für das nachgeschobene noch nichts bezahlt hat, also nicht nutzen darf?

Sorry, aber wenn deine Altersangabe stimmt, muss ich mich über so eine Frage ziemlich wundern.
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slowhand
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.07.2012 09:29
Titel

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Was hat dies mit meinem Alter zu tun?

Ich will nur andere Meinungen zu Themen hören. Ich glaube, dazu sind Foren da!
Ich bin schon davon ausgegangen das ich da keine Chance habe.

Es spricht aber nichts dagegen sich andere Meinungen einzuholen, oder???

Das einzige was an dem Satz nicht stimmt ist die Formulierung.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.07.2012 10:40
Titel

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slowhand hat geschrieben:
Was hat dies mit meinem Alter zu tun?

In deinem Alter sollte man schon etwas Erfahrung haben.
slowhand hat geschrieben:
Es spricht aber nichts dagegen sich andere Meinungen einzuholen, oder???

Nichts, aber dein gesamtes Posting wirkt wie von einem 18jährigen Berufsanfänger.
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Piki

Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 07.07.2012 10:42
Titel

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SL-Design hat geschrieben:
slowhand hat geschrieben:
Gehe ich recht in der Annahme das er also für das erste Design bezahlt hat, dieses also nutzen darf und für das nachgeschobene noch nichts bezahlt hat, also nicht nutzen darf?

Sorry, aber wenn deine Altersangabe stimmt, muss ich mich über so eine Frage ziemlich wundern.

slowhand hat geschrieben:
Was hat dies mit meinem Alter zu tun?

Ich will nur andere Meinungen zu Themen hören. Ich glaube, dazu sind Foren da!
Ich bin schon davon ausgegangen das ich da keine Chance habe.

Es spricht aber nichts dagegen sich andere Meinungen einzuholen, oder???

Das einzige was an dem Satz nicht stimmt ist die Formulierung.


Was daran nicht stimmt, ist die Annahme, dass ein Geschenk generell nicht im gleichen Umfange genutzt werden dürfe wie eine käuflich erworbenen Ware oder Dienstleistung.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 07.07.2012 10:42
Titel

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Wenn du etwas freiwillig machst und dafür kein Geld berechnest, kannst du doch nicht hinterher daher kommen und behaupten, dir gehört ja gar nichts, weil du noch nichts bezahlt hast. Du hast es dem Bekannten geschenkt. Nutz die Zeit doch bitte für etwas Sinnvolles anstatt dir über so einen Kindergarten Gedanken zu machen. Da muss ich SL Recht geben, das klingt nicht wie ein 34-jähriger...
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.07.2012 16:01
Titel

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slowhand hat geschrieben:
Ja, wahrscheinlich habt Ihr recht!

Ich könnte mich über die Dreistigkeit mancher Kunden, und auch bekannten, immer so aufregen!

Also, Thema abgehakt, vielen Dank für eure Meinungen!


Das ist keine Dreistigkeit. Du magst es zwar so empfinden, aber

a) woher soll der Kunde sich als Fachremder mit Nutzungsrechten, Auslegung und anderen Schutzrechten auseinandersetzen?
b) habt ihr doch auch nix vereinbart. Also verstößt er auch gegen keine Abmachung.

Als Dreistigkeit empfände ich es, wenn jemand aus gekränktem Künstlerstolz an meiner Tür klopft und geld haben will für etwas, einfach nur um mir zu schaden.
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Benutzer 110760
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 13.07.2012 04:41
Titel

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slowhand hat geschrieben:
Hallo Forum,
Gehe ich recht in der Annahme das er also für das erste Design bezahlt hat, dieses also nutzen darf und für das nachgeschobene noch nichts bezahlt hat, also nicht nutzen darf?


Nein.

Und Finger weg von Drogen!
 
 
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