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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 05.07.2012 10:51
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das ist hier auch gar nicht der fall. die info-grafiken wurden für einen online-shop umgesetzt und für diese anwendung wird sie auch genutzt. es ist nur nicht mehr der "original-shop". aber da keine nutzungsrechte individuell abgesprochen sind, hat showhand jetzt eine ernüchternde erfahrung gemacht.
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
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Verfasst Do 05.07.2012 11:11
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instinkt hat geschrieben: | Ich "empfinde" die Weiterverwendung von Grafiken in einem komplett anderen Kontext nicht als eine übliche Verwendung, welche unter den o.g. Paragraphen fällt. Das wird der Richter aber vllt. anders sehen
Lg |
Nicht der Kontext ist anders, nur das Layout des optimierten Online-Shops. Sogar Domain und Name sind gleich, es bleibt also das gleiche Produkt. Wer sagt denn, dass der Kunde seinen Online-Shop nicht ändern darf - ob in Auszügen oder komplett. Die Infografiken wurden zur Verwendung seines Produktes (Onlineshop) erstellt, und ausschließlich hier werden sie genutzt.
Der TE hat nichts vereinbart – also auch nicht, dass alle Grafiken und Inhalte, die seiner Urheberschaft unterliegen, ausschließlich als Gesamtprodukt (gesamter Onlineshop wie vom TE gestaltet und programmiert) und keinesfalls in Auszügen/als Teilprodukte (lediglich Infografiken, Headergrafiken, Banner, Buttons) verwendet werden dürfen.
Natürlich kann ein Richter die gesamte Situation nochmal anders bewerten, aber a) würde mich das sehr, sehr wundern und b) viel Glück und Spaß vor Gericht.
Anders sieht es aus, wenn der TE deine (Info)grafiken für Printprodukte nutzt und verfielfältigt. Hier sieht die Situation anders aus, aber selbst dann wäre ich ohne jegliche schriftliche Vereinbarungen vorsichtig, ob ich damit vor Gericht ziehen würde.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.07.2012 12:09
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Illumaus hat geschrieben: |
Wenn nichts an Nutzungsrechten vereinbart wurde gilt §31 Urhg Absatz 5, es werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die zur Erfüllung des Vertragszweckes nötig sind. Das heißt, er darf die erstellten Grafiken für seinen Shop nutzen. Und genau das tut er. |
Richtig.
Vergiss den Scheiß, mach das nächste mal einen Vertrag und investiere Deine Energie in sinnvolle Aktivitäten.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.07.2012 13:58
Titel
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Sich bei Gebrauchsgrafiken vor Gericht auf das Urheberrecht zu verlassen erscheint mir auch ziemlich riskant. In der angewandten Kunst sehen deutsche Richter dort nur selten die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Ohne wasserdichtem Vertrag würde ich das nicht riskieren.
Für Details siehe Signatur.
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slowhand
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Sa 07.07.2012 09:46
Titel
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Hallo Forum,
vielen Dank für eure Meinungen. In der Tat ist es sowas ohne Vertrag zu machen sehr dumm!
Da es ein guter Bekannter war hat man darauf verzichtet. In der Regel mache ich mit meinen Kunden immer einen Vertrag!
Dieser wurde anwaltlich Erstellt und ist dahin gehend Wasserdicht.
Ich habe mir den ganzen Auftrag nochmal angesehen und bin auf eine Sache gestoßen die ich völlig vergessen hatte:
Der Auftrag lautete Design und Umsetzung Onlineshop. Darauf hin hatte ich das Design nach wünschen des Kunden (selber gezeichnet vom Kunden und auch Farben festgelegt) gemacht und umgesetzt. Nach wenigen Monaten viel ihm aber auf das sein Design-Wunsch sehr, naja sagen wir mal, Augenkrebs verursachend ist und die Klickwege zu lang sind.
Ich habe darauf hin, aus freien Stücken und ohne Bezahlung (wie gesagt, guter Bekannter zu damaliger Zeit) ein völlig anderes Design gemacht und auf den Shop aufgesetzt.
Wir reden also vom Design das ich ihm aus treu-doofer Gutmütigkeit mal eben so für KostNix Erstellt hatte.
Gehe ich recht in der Annahme das er also für das erste Design bezahlt hat, dieses also nutzen darf und für das nachgeschobene noch nichts bezahlt hat, also nicht nutzen darf?
Bitte um Entschuldigung das mir das jetzt erst wieder eingefallen ist!
An Alle: ein schönes Wochenende!
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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Sa 07.07.2012 09:58
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lass es. steck deine energie in sinnvolleres...
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Sa 07.07.2012 10:03
Titel
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jense hat geschrieben: | lass es. steck deine energie in sinnvolleres... |
dem is nix hinzuzufügen.
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slowhand
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: Pfaffenhofen
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Sa 07.07.2012 10:09
Titel
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Ja, wahrscheinlich habt Ihr recht!
Ich könnte mich über die Dreistigkeit mancher Kunden, und auch bekannten, immer so aufregen!
Also, Thema abgehakt, vielen Dank für eure Meinungen!
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