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ChrisKam
Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2013 16:25
Titel
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@type1: Schon klar, das ist aber keine Erklärung - ich kann den profansten Quatsch fotografieren und bekomme den Schutz des UrhG zugesprochen, muss bei Grafiken allerdings darum bangen, dass mir unglaublich schwammig formulierte Paragraphen zum Thema Schöpfungshöhe helfen. Zwar kann ich in meinen Verträgen mit dem Kunden die Anwendung des UrhG festsetzen, das schützt mich aber nicht bei der unerlaubten Verwendung durch Dritte.
edit: Nur dass keine Zweifel aufkommen - ich halte den ganzen Abmahnwahnsinn für Quatsch, gerade bei Privatleuten.
Zuletzt bearbeitet von ChrisKam am Mi 09.01.2013 16:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Vektorpate
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2013 16:31
Titel
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ChrisKam hat geschrieben: | ich halte den ganzen Abmahnwahnsinn für Quatsch, gerade bei Privatleuten. |
Ich auch
Was mich nur interessieren würde ist, wieso es keine Masse an Rechtsklagen gibt
wenn doch auf solchen Portalen dauernd Rechtsverletzungen stattfinden.
Wo ist der Haken? Leute, die einem bei jeder kleinsten Gelegenheit einen
Strick um den Hals legen, gibt es genügend. Woran scheitert es?
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easteregg
Dabei seit: 15.02.2003
Ort: Deutschland
Alter: 36
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Verfasst Mi 09.01.2013 16:39
Titel
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Vektorpate hat geschrieben: | ChrisKam hat geschrieben: | ich halte den ganzen Abmahnwahnsinn für Quatsch, gerade bei Privatleuten. |
Ich auch
Was mich nur interessieren würde ist, wieso es keine Masse an Rechtsklagen gibt
wenn doch auf solchen Portalen dauernd Rechtsverletzungen stattfinden.
Wo ist der Haken? Leute, die einem bei jeder kleinsten Gelegenheit einen
Strick um den Hals legen, gibt es genügend. Woran scheitert es? | Vermutlich am Aufwand, der zur Ermittlung des "Täters" notwendig wäre. Erstmal finden, dann entsprechende IP-Adressen oder andere Identifikationsmerkmale beim Anbieter ermitteln, die helfen könnten (wobei du hier vermutlich schon den Rechtsstreit anfangen müsstest, da sonst eine Herausgabe ja auch datenschutzrechtlich verzwickt wäre), diese dann durch den Provider (wohl wieder ein Umweg über eine gerichtliche Anordnung) identifizieren lassen, und dann Schadensersatz und Unterlassung einklagen.
Das wäre jedenfalls der Ablauf, den ich als Laie (ich bin kein Anwalt = keine Rechtsberatung!) konstruieren würde. Und bei den möglichen Erfolgsaussichten nicht gerade antörnend finde. Da ist wohl ein Hinweis an die entsprechenden Betreiber, mit der Aufforderung um Löschung, erheblich unkomplizierter.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2013 16:40
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ChrisKam hat geschrieben: | @type1: Schon klar, das ist aber keine Erklärung |
Ich weiß. Die kann ich allerdings auch nicht liefern
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Vektorpate
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2013 16:42
Titel
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So kompliziert wäre es vermutlich gar nicht.
Wenn ich mir einige Userprofile ansehe die meine Sachen pinnen,
finde ich sowohl den echten Namen (mit sämtlichen Verlinkungen zu weiteren Portalen)
so wie auch die Website mit Adresse usw.
Ich denke eher, es hängt mit der Angst zusammen am Ende mit sämtlichen Kosten alleine dazustehen.
Zuletzt bearbeitet von Vektorpate am Mi 09.01.2013 16:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Mi 09.01.2013 16:45
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type1 hat geschrieben: | ChrisKam hat geschrieben: | @type1: Schon klar, das ist aber keine Erklärung |
Ich weiß. Die kann ich allerdings auch nicht liefern |
Böse Zungen behaupten, dass unter den Verfassern der deutschen Urheberrechte mehr Fotografen als Maler waren...
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ChrisKam
Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.01.2013 16:46
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Vielleicht haben die Abzock-Kanzleien auch ein Abkommen geschlossen, nicht mehr als xxxxx Leute im Jahr abzumahnen, um mit der Praxis nicht allzu viel Aufmerksamkeit zu erlangen
Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Fälle, bei denen sogar im Namen von Rechteinhabern geklagt wird, die von Kanzlei X überhaupt nicht mal vertreten werden! Wird doch mal Zeit für eine Reform des UrhG...
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 09.01.2013 17:25
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anwälte die regelmäßig abmahnen bekommen ebenso ärger, genau dann wenn eine finanzielle absicht ermittelt werden kann und das eigentliche "rechtsprechen" im hintergrund steht. das gezielte abmahnen ist demnach genauso gefährlich, wie der rechteverstoß selbst. das habe ich zumindest von einem juristen gehört. die frage ist auch wie sehr das dann verfolgt wird.
bei der bildorgie gibt es immer noch die möglichkeit eines zitats. also seine aussage mit einem bild belegen oder näher erklären. das kann aber ebenso schwammig ausgelegt werden wie das erreichen einer schöpfunghöhe, könnte ich mir vorstellen. wissen tu ich es nicht. von daher wohl lieber wie type sagt und so...
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