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Thema: Nutzungsrechte nachträglich - ja, schonwieder das Thema :) vom 23.05.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte nachträglich - ja, schonwieder das Thema :)
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Ralph_Christian_M
Threadersteller

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Verfasst Sa 23.05.2015 18:38
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Nutzungsrechte nachträglich - ja, schonwieder das Thema :)

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Moinsen, liebe Community!
Wir möchten keine verbindliche Rechtsberatung, nur eure kompetente Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Haben ein Werbemailing konzipiert, Design & Text erstellt und ein Stockfoto erworben, das aufwändig bearbeitet wurde. Gestern entdeckten wir eine ganzseitige Anzeige in einem Werbeblatt, in dem unser Design inkl. Text und Stockfoto verwendet werden. Das Ganze wurde nur an das Format angepasst, ansonsten alles 1:1 übernommen. Zudem findet man diese Anzeige nun dauerhaft auf der Website des Anzeigenblattes.

Unsere Fragen:
1) §31 UrhG (Absatz 5) kennen wir. Unsere Leistung haben wir für den Druck des Werbemailings erbracht, eine darüberhinaus gehende Nutzung ist dem Unternehmen in diesem Fall doch untersagt, oder?

2) Die Nutzungsrechte für das Stockfoto wurden von uns teuer erworben und das Foto von uns bearbeitet. Die Rechte für die Nutzung des Fotos liegen also eindeutig bei uns, ohne Erlaubnis darf das Werbeblatt das Foto doch garnicht nutzen, oder?

Wir möchten unserem Kunden nun also die Nutzungsrechte des vor etwa einem Monat erstellten Mailings nachberechnen. Folgende Aufschlüsselung empfinden wir als sehr fair:
- Räumlich Nutzung: 0,35 (regional bis national)
- Zeitliche Nutzung: 0,15 (halbes Jahr)
- Inhaltliche Nutzung: 1 (komplette inhaltliche & gestalterische Nutzung)
- Faktor Nutzungsgesamtwert: 1,5

Bitte nicht direkt komplett auseinandernehmen, falls etwas nicht stimmen sollte - ist das erst Mal, dass wir mit soetwas zu tun haben. Und bei der Ausbildung war dieses spezielle Thema nie Thema.

Vielen Dank schonmal!
Ralph
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Nimroy
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Verfasst Sa 23.05.2015 21:33
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Bevor ihr was in Rechnung stellt: Persönliches Gespräch suchen!
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Ralph_Christian_M
Threadersteller

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Verfasst So 24.05.2015 01:56
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Nimroy, vielen Dank erstmal, ein Gespräch ist auf jeden Fall immer der vernünftigste Weg, da hast du Recht! ABER:

Ich habe versäumt zu erwähnen, dass wir vor drei Wochen im Geschäft unseres Kunden waren und dort im Augenwinkel einen Entwurf des Werbeblattes sahen, in dem unser Design, Text und Foto verwendet werden. Auf unsere Frage: "Was ist denn das?" erhielten wir nur ein unfreundliches "Das geht Sie nichts an"... Uns war schon klar, dass die da was mit dem Werbemailing machen. Von daher versuchen wir nun seit zwei Wochen, unseren Kunden diesbzgl. zu erreichen - wir erhalten keine Antwort mehr auf E-Mails, Anrufe und Anrufbeantworter-Nachrichten. Gestern haben wir dann gesehen, dass sie das Werbemailing wirklich 1:1 übernommen haben.

So etwas lassen wir uns selbstverständlich nicht bieten! Wir sind auch glücklicherweise in der Lage, auf den Kunden zu pfeifen... Was meint ihr? Ist das Recht auf unserer Seite?

Das Stockfoto wurde von uns übrigens nicht nur aufgearbeitet (also die übliche Tonwertkorrektur, Farboptimierung etc.), sondern es wurde von uns tatsächlich eine aufwändige Fotomontage durchgeführt, die fast die Hälfte unseres Rechnungsbetrags ausmacht...

Uns ist bewusst, dass wir eine Kanzlei bemühen müssen, um am Ende an unser Geld zu kommen. Aber die Rechnung über die Nutzungsgebühren möchten wir erstmal stellen mit einer gewissen Drohkulisse, dass das Recht auf unserer Seite ist und so...

What do you think about it?
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Nimroy
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Verfasst So 24.05.2015 11:57
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Würde ich anders vorgehen. Wenn sie nicht reagieren, würde ich vorher nochmal per Schreiben darauf hinweisen, dass ihr euch bemüht, das partnerschaftlich zu erledigen. Begründen würde ich das in erster Linie damit, dass möglicherweise eine Rechtsverletzung gegenüber dem Stockanbieter vorliegt und es in der Vergangenheit immer wieder zu Klagen bzw. nicht unerheblichen Kostennoten kommen kann, was dann auch außerhalb eures Einflussbereiches stattfände. Und dann kann man ja noch erwähnen, dass die Agenturseitigen Kosten für die erweiterte Nutzung auch noch geklärt sein müssen. Daher bittet ihr um zeitnahe Kontaktaufnahme. Sonst würdet ihr euch schon aus Gründen der eigenen Absicherung gegebüber des Stockanbieters an euren Rechtsanwalt wenden müssen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 26.05.2015 10:45
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Auf der anderen Seite solltet ihr vorher klären, ob euer Nutzungsrecht am Stockfoto auch eine "Bearbeitung" beinhaltet. Falls ihr den Stockanbieter mit einbeziehen müsst (schließlich werden die Rechte des Stockanbieters verletzt) solltet ihr euch keine eigene Falle schaffen.

Wie so oft, kann ich Nimroys Vorschlag nur unterstützen.
 
Ralph_Christian_M
Threadersteller

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Verfasst Di 23.06.2015 22:22
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Vielen herzlichen Dank für eure Hinweise - die Rechte für "Bearbeitung" haben wir mit erworben.

Nun geht die Geschichte weiter:
Zwei Wochen, nachdem wir unserem Kunden (auf den wir aus diversen Gründen gerne verzichten können) die Rechnung über die erweiterten Nutzungsrechte übergeben haben, erhielten wir nun ein Schreiben dessen Anwaltskanzlei. Diese hat einige Spezialgebiete, Medien- und Urheberrecht gehören jedoch nicht dazu.

Von daher ist es nicht erstaunlich, dass die Forderung einfach abgeschmettert wird und sie mit unserer Argumentation und der Faktoren-Tabelle "Nutzungsvergütung" (angeblich) nichts anfangen können. § 31 UrhG würde nicht Anwendung finden.

Lustig ist nur, dass wir die Angelegenheit von der Rechtsabteilung der IHK ausführlich haben prüfen lassen. Diese sieht nach Durchsicht aller Unterlagen das Recht 100%ig auf unserer Seite und hat uns geraten, die Forderung mit einem Anwalt durchzusetzen.

Nun unser Problem: Wir haben die Unterlagen von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Dieser sieht ebenfalls das Recht auf unserer Seite. Nur möchte dieser 360 Euro, wenn er die Angelegenheit für uns regelt. Ein bischen zuviel, da wir von unserem Kunden für die erweiterten Nutzungsrechte 400 Euro verlangen.

Wir hatten mal Probleme mit einem nicht zahlenden Kunden. Als wir die Forderung mit unserem Anwalt gerichtlich durchgesetzt haben, musste die Gegenseite die Anwaltkosten komplett tragen. In diesem Fall ist dies aber nicht möglich, oder?

Irgendwelche Tipps, wie wir jetzt reagieren sollten?

1.000 Dank schonmal!


Zuletzt bearbeitet von Ralph_Christian_M am Di 23.06.2015 22:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mi 24.06.2015 06:05
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Warum sollte das in diesem Fall nicht möglich sein? Und auch diese Frage kann dir dein Anwalt beantworten.
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pygmi

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Verfasst Mi 24.06.2015 19:05
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Ich würde eurem (noch) Kunden mitteilen, dass laut eurem Anwalt – der, im Gegensatz zu deren Anwalt,
auf Urheberrecht spezialisiert ist [sic] – die Rechtslage eindeutig und eure Rechnung gerechtfertigt ist.
Und da ihr eurem Kunden die Anwalts- und Gerichtskosten bei dessen zu erwartender Niederlage ersparen wollt,
fordert ihr letztmalig auf die Rechnung bis … zu begleichen.
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