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Thema: Nutzungsrechte durch Firma weitergegeben vom 28.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte durch Firma weitergegeben
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ad1704
Threadersteller

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Verfasst Sa 28.04.2012 14:21
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Nutzungsrechte durch Firma weitergegeben

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Hallo liebe Community,

es geht darum, in wie weit es rechtens ist, Nutzungsrechte einfach weiterzugeben.
Wenn ich z.B. eine Illustration oder Wort- Bildmarke einem Kunden verkaufe und ihm uneingeschränkte Nutzungsrechte dafür gebe, heißt das, dass der Kunde diese Sachen auch weiteren Kunden von sich weitergeben darf ohne mich zu fragen oder mich als Urheber zu nennen?

Wie sieht es aus, wenn ich dem Kunden das für die Firma XY erstellt habe, dieser benutzt dieses aber für ein anderes Projekt wo nur im Impressum erkenntlich ist, dass es sich um XY handelt.

Wenn mir jemand helfen kann, wäre ich ihm sehr dankbar. Lächel
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Sa 28.04.2012 14:32
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uneingeschränkt heißt uneingeschränkt, würde ich meinen. Im Prinzip kann er es also auch verkaufen, kostenlos verbreiten oder sonstwas.
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ad1704
Threadersteller

Dabei seit: 15.01.2009
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Alter: 38
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Verfasst Sa 28.04.2012 14:37
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Sie wurden ja nie in Rechnung gestellt, sondern es wurde ja nur das Recht eingeräumt. Auszug aus den AGB :

Alle Leistungen von der Agentur XY (z. B. Ideen, Konzepte, Scripts etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von der Werbeagentur “XY” . Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die erbrachten Leistungen nur selbst und im festgelegten Einsatzbereich und Einsatzgebiet nutzen.
Änderungen von Leistungen, die von der Werbeagentur “XY” erbracht wurden, sind für den Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung und - soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Werbeagentur “XY” die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von der Agentur erforderlich. Dafür steht eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers.


Weil ich immer öfter sehe, wie der Kunde unsere Sache weitergibt und so langsam nervt mich das sehr!
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.04.2012 14:38
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Uneingeschränkt heißt, wie pantonie richtig bemerkt, Abgabe aller Rechte an Verwendung, veräusserung, Vernichtung ... Usw.

Das Urheberrecht bleibt bei dir, aber damit kannst du nix anfangen.

Also: verkauft heißt: weg. Ende. Aus. Applaus
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ad1704
Threadersteller

Dabei seit: 15.01.2009
Ort: Langenfeld
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.04.2012 14:42
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Aber heißt es nicht auch, dass trotzdem der Urheber genannt werden muss?
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Sa 28.04.2012 14:44
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Zitat:
Alle Leistungen von der Agentur XY (z. B. Ideen, Konzepte, Scripts etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von der Werbeagentur “XY” . Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die erbrachten Leistungen nur selbst und im festgelegten Einsatzbereich und Einsatzgebiet nutzen.
Änderungen von Leistungen, die von der Werbeagentur “XY” erbracht wurden, sind für den Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung und - soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Werbeagentur “XY” die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von der Agentur erforderlich. Dafür steht eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers.
Und wo liest Du da uneingeschränkte Nutzungsrechte?
Zitat:
Aber heißt es nicht auch, dass trotzdem der Urheber genannt werden muss?
Nein. Das ist eine Nutzungseinschränkung.

Zuletzt bearbeitet von pantonine am Sa 28.04.2012 14:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ad1704
Threadersteller

Dabei seit: 15.01.2009
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Verfasst Sa 28.04.2012 14:52
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Zitat:
Und wo liest Du da uneingeschränkte Nutzungsrechte?


Nein, die wurden ja beim Projekt schriftlich "übergeben".

Richtig, er erwirbt laut AGB die Nutzung inkl. Vervielfältigung, aber nicht die Weitergabe. Und wenn Änderungen vorgenommen werden, müssen wir gefragt werden. Wenn der Schriftzug links, statt rechts sitzt ist dies somit
eine Änderung. Das hat ja weniger was mit Nutzungsrechten zu tun, die an seine Kunden weitergegeben werden (Umfang, Dauer, Zeit etc.)

Ist irgendwie ziemlich kompliziert ^^
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Sa 28.04.2012 14:58
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Zitat:
Ist irgendwie ziemlich kompliziert ^^
Ganz im Gegenteil. Das Zitat ist doch sehr eindeutig. Nutzungsrechte im vereinbarten Zweck meinen wohl eher einen Schriftzug von rechts nach links schieben „dürfen“ - hey seien wir nicht päpstlicher als der Papst, der Kunde kauft eine Layout zum Nutzen, nicht als Designzwang.

Zitat:
Nein, die wurden ja beim Projekt schriftlich "übergeben".
Was auch immer Du damit meinst. * Keine Ahnung... *

Zuletzt bearbeitet von pantonine am Sa 28.04.2012 14:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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