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Thema: Nutzungsrechte an eigenen bereits vorhandenen Illustrationen vom 24.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte an eigenen bereits vorhandenen Illustrationen
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getchaos
Threadersteller

Dabei seit: 07.03.2007
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Verfasst Fr 24.06.2011 18:44
Titel

Nutzungsrechte an eigenen bereits vorhandenen Illustrationen

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Hallo,

nur vorab: Ich hab das GD Vergütungstarifvertrag Design Buch, dass mir aber hierzu nicht wirklich einen Antwort geben konnte.

Ich habe für mein Diplomprojekt eine Menge an Illustrationen erstellt, die ich jetzt in einem Projekt benutze, dass auf dem gleichen Thema basiert. Jetzt stehe ich vor der Aufgabe, einen Rechnung und einen Nutzungsvertrag für die verwendeten Illustrationen zu erstellen.



Da die Illustrationen ja ursprünglich für ein anderes Projekt von mir (das nie wirklich an die Öffentlichkeit kam) erstellt worden sind und ich meinem Bekannten nur die Nutzung in Rechnung stellen möchte, weiß ich nicht wie ich das berechnen soll. Das Projekt ist übrigens eine Online Therapie Plattform, die gerade in der ersten Testphase steckt.

Sollte ich eine Pauschale für die Illustrationen nehmen, die bei jedem Bild gleich ist? Oder soll ich trotzdem den ursprünglichen Arbeitsaufwand errechnen und dann entsprechend dem AGD Buch vorgehen?

Was hier auch noch wichtig wäre: Es handelt sich um ein Projekt, dass erst mal im kleinen Rahmen stattfindet, als Pilotversuch und die Chance hätte, in späteren Phasen noch deutlich größer und kommerzieller zu werden. Ich würde den Vertrag gerne so formulieren, dass erst einmal geringe Nutzung angerechnet wird und falls die Nutzung verstärkt wird, dass die Rechte noch einmal überarbeitet werden.

Ich hoffe ich konnte mich schlüssig ausdrücken. Gibt es irgendwo Vertragsvorlagen, die man selber anpassen kann? Ich vertraue meinem Bekannten da voll und ganz, dass er mich in Zukunft nicht übers Ohr hauen wird und ich ihn auch nicht, aber etwas schriftlich relevantes wäre in diesem Fall trotzdem angebracht.

Vielen Dank schon einmal für eure eventuellen Antworten!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.06.2011 23:50
Titel

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zum vertragsrecht gehört gestaltungsfreiheit. soll heissen: das könnt ihr so formulieren wie ihr lustig seit und was ihr für angemessen haltet. eine vorlage (die bestimmt nicht deine situation abdecken würde) wäre dann wieder zu juristendeutsch, was du ja bestimmt auch nicht haben willst, oder. ergo: hinsetzen, nachdenken was im falle welchen problems passieren soll und fettich.
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