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Nachricht |
andrea_1712
Threadersteller
Dabei seit: 05.11.2005
Ort: Köln
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.08.2008 10:22
Titel Nutzungsrecht weitergeben |
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Guten Tag,
ich habe für einen Kunden ein Logo für einen besonderen Anlass erstellt. Dieses Logo besteht aus dem alten Logo des Kunden plus einem grafischen Element, welches ich erstellt/gezeichnet habe. Nun hat der Kunde von einer anderen Institution die Anfrage erhalten, ob sie dieses grafische Element kopieren dürfen. Der Kunde möchte dies nicht wirklich, hat mich jedoch gefragt, wie es sich grundsätzlich mit den Rechten verhält und ich möchte ihm natürlich eine fundierte Auskunft geben.
- Klar ist, daß ich das Urheberrecht habe.
- Der Kunde hat das uneingeschränkte Nutzungsrecht.
- Hat er jedoch auch ein Weitergaberecht? Bzw. kann er entscheiden, ob jemand anderes ein Detail aus dem Logo verwendet, oder liegt die Entscheidung bei mir?
Wer kennt sich in diesem speziellen Fall aus?
Freue mich über Antworten.
Grüße, Andrea
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.08.2008 11:16
Titel
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UrhG §31 (2):
Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
UrhG §31 (3):
Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-einfaches-oder-ausschliessliches-nutzungsrecht-53504-1.html
Es gibt also das einfache und das ausschließliche Nutzungsrecht. Ein uneingeschränktes Nutzungsrecht bedeutet für mein Verständnis nur dass ich das Logo überall dort einsetzen kann wo ich möchte (Nutzungsumfang).
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 13.08.2008 11:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.08.2008 11:17
Titel
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wenn das urheberrecht auf einen kreis hast, können die anderen dein "grafisches element" verwenden wie sie wollen.
dein kunde hat uneingeschränktes nutzungsrecht und kann damit machen was er will.
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andrea_1712
Threadersteller
Dabei seit: 05.11.2005
Ort: Köln
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.08.2008 11:23
Titel
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designzicke hat geschrieben: | UrhG §31 (2):
Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
UrhG §31 (3):
Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-einfaches-oder-ausschliessliches-nutzungsrecht-53504-1.html
Es gibt also das einfache und das ausschließliche Nutzungsrecht. Ein uneingeschränktes Nutzungsrecht bedeutet für mein Verständnis nur dass ich das Logo überall dort einsetzen kann wo ich möchte (Nutzungsumfang). |
Vielen Dank, ich glaube das hat mir schon geholfen.
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