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Thema: Nutzungsrecht und Abgabe einer Datei vom 03.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht und Abgabe einer Datei
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NDesign09
Threadersteller

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Verfasst Fr 03.01.2014 17:39
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Nutzungsrecht und Abgabe einer Datei

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Hallo Zusammen,

meine Frage heute bezieht sich auf das Thema Nutzungsrecht und Abgabe einer Datei.

Ich habe vor einiger Zeit ein Plakat entworfen, was als Werbemaßnahme kommerziell genutzt wurde.
Die Datei wurde Druckfertig dem Kunden übergeben. (jpg-Druckdatei) (Kunde hat es drucken lassen)
Der Kunde hat nur für die Erstellung des Plakates gezahlt, Druckkosten etc. selber getragen.

Für ihn habe ich erstellt:
- Logo der Veranstaltung
- Design des Plakates
- Fotos bearbeitet
- Plakat in div. Formate

Nach Beendigung der Zusammenarbeit möchte der Kunde die offene Datei (mit allen Ebenen, Logos, Schriften, Einstellungen etc.) haben, um sie zu bearbeiten und für folgende Projekte zu nutzen.

Meine Frage ist: Darf er sie verlangen, muss ich ihm diese Datei aushändigen? Erlangt er mit Bezahlung der "Druckdatei" auch die Rechte an der offenen Datei? Oder bleibt sie mein Eigentum? Darf er sie weiterbearbeiten?

Für Eure Antwort im Vorfeld schon mal herzlichen Dank. Wäre schön, wenn Ihr mir noch sagen könnt, wo ich es nachlesen kann um mich in der Sache abzusichern.

Vielen Dank
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monika_g

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Verfasst Fr 03.01.2014 18:02
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Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, hat der Kunde üblicherweise nur die Rechte an der Druckdatei erworben, nicht an den Quelldaten.
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NDesign09
Threadersteller

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Verfasst Fr 03.01.2014 18:13
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Was ist, wenn detailierter Vertrag dazu existiert?
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monika_g

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Verfasst Fr 03.01.2014 18:20
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Wenn Du darin die Abgabe der Arbeitsdatei zugesagt hast, musst Du das natürlich machen. Vertrag ist Vertrag.
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NDesign09
Threadersteller

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Verfasst Fr 03.01.2014 18:26
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Sorry, meinte kein Vertrag.
Es besteht kein Vertrag, es wurde nur eine Rechnung über "Erstellung des Plakates" geschrieben.
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monika_g

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Verfasst Fr 03.01.2014 18:48
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Wie erwähnt: üblicherweise ist nur die Druckvorlage inklusive.
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Benutzer 37983
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Verfasst Fr 03.01.2014 20:06
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Wenn nichts anderes vereinbart wurde, und das wurde es offensichtlich nicht, geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch nur die zwingend erforderlichen Rechte eingeräumt wurden. Sprich Plakat drucken in einer üblichen Auflagenhöhe. Keine Bearbeitung, keine offenen Daten, keine weitere Nutzung als Flyer, Webseitbanner etc. und auch keine Veränderung.

§ 31 Absatz 5 UrhG
 
 
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