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initvoice
Dabei seit: 24.03.2007
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Verfasst Do 05.04.2007 08:16
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PRINT reicht normalerweise, da ist eigentlich soweit alles drin. aber das bundle schadet nicht. kannst ja von der steuer absetzen.
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Lythien
Dabei seit: 11.03.2007
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Verfasst Do 05.04.2007 09:33
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Zitat: | einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht oben richtig erklärt? |
nein .
zumindest nich an dem beispiel:
ein logo an jemand anderes zu verkaufen wäre schön bescheuert.
ein logo soll ja im besten fall die einzigartigkeit des auftraggebers und dessen spezielle firmenphilosophie
repräsenteiren und demonstrieren. und wenn das auf mehrere passt, is das logo dreck.
heißt: ein einfaches nutzungsrecht bei einem logo ist erstmal schon so eine sache:
es gibt auch nicht nur das einfach und das ausschließliche NR - aber da geb ich auch noch mal den tipp
vom agb - das zu erläutern alle swäre zu komplziert und gibts auch zu hauf im netz.
interessant wird das hauptsächlich bei gestaltungslinien - sprich: das einfach nutzungsrecht einer gestaltung
(z.b. die gestaltung auf eine bestimmte art und weise eines plakats, einer broschüre what ever) darf nur für diese broschüre benutzt werden - nich ohne frage auf website oder karte.
das ausschließliche nutzungsrecht heißt, die bazahlen dafür, dass sie die gestaltungslinie auch auf andere VK`s anwenden dürften .... dürften - heißt auch nicht, einfach so. Der Gestalter muss immer gefragt werden. (siehe uhrg)
es gäbe dann noch das alleinige nutzungsrecht - das ist ein anderes wort für selbstmord des gestalters.
is die erklätung soweit verständlich?
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Flex
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
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Verfasst Do 05.04.2007 10:11
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ok habe ich kapiert
...mh ja das mit dem logo war ein blödes Bsp. würde natürlich nie ein und das selbe Logo zweimal verkaufen
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The_A
Dabei seit: 05.12.2006
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Verfasst Do 05.04.2007 10:13
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sprich, ich bau ein Logo, und uebertrage der Firma XY ein Nutzungsrecht fuer Printmedien (Flyer, Visitenkarten, Prospekte, etc) Deutschlandweit.
Nun ist Firma XY so geil und will eine Webseite haben, mit dem Logo von mir, also muessen sie dann ein Nutzungsrecht fuers WWW erwerben.
Das gleiche gilt dann auch wenn sie Europaweit / Weltweit expandieren und auch da das Logo nutzen wollen.
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege
EDIT:
PS:
Lythien hat geschrieben: |
es gäbe dann noch das alleinige nutzungsrecht - das ist ein anderes wort für selbstmord des gestalters. |
sehr treffend formuliert
Zuletzt bearbeitet von The_A am Do 05.04.2007 10:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Flex
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
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Verfasst Do 05.04.2007 10:32
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The_A hat geschrieben: | sprich, ich bau ein Logo, und uebertrage der Firma XY ein Nutzungsrecht fuer Printmedien (Flyer, Visitenkarten, Prospekte, etc) Deutschlandweit.
Nun ist Firma XY so geil und will eine Webseite haben, mit dem Logo von mir, also muessen sie dann ein Nutzungsrecht fuers WWW erwerben.
Das gleiche gilt dann auch wenn sie Europaweit / Weltweit expandieren und auch da das Logo nutzen wollen.
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okay aber kann man diese Praxis auch bei kleineren Unternehmen durchziehen, oder schreibt ihr die nutzungsrechte nicht auf das angebot und rechnet die Kosten heimlich still und leise zum endpreis dazu?
ich meine wenn da auf dem angebot steht nutzungsrechte für Printprodukte, Deutschlandweit, dann wird ja vom auftraggeber sofort der Einspruch kommen das er an mich gebunden ist blbla
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initvoice
Dabei seit: 24.03.2007
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Verfasst Do 05.04.2007 10:34
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um eine klare transparez der kosten zu erzielen, solltest das drauf schreiben. den der kunde wird dann motzen, warum der gestaltungspreis so hoch ist, wenn du es still reinrechnest.
ausser du berechnest es gar nicht. aber da wirst ggf. probleme bekommen, wenn es mal zum rechtsstreit kommt.
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Lythien
Dabei seit: 11.03.2007
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Verfasst Fr 06.04.2007 21:47
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Hallo,-
also um das zu vermeiden bespreche ich das gern mit dem Kunden selbst: sprich ich offeriere ihm die Möglichkeiten und sage was das für die Kosten zu bedeuten hat.
Grade bei kleinen Firmen ist das nie ein Problem - da wird es schwierig wenn sie eine Gestaltung dann gern weiterverwenden, weil die ja so doll angekommen ist.
Da habe ich meist schon Ausschlüsse im Vetrag und in den Agb - somit bin zumindest ich auf der sicheren Seite.Ich hab die Erfahrung gemacht, dass wenn Kunden da anfangen rumzuzetern, da schon irgendwas im Busch ist.
Logos werden eh meist komplett verwendet - ich glaub deswegen sind die auch so teuer *lol*
(mache so gut wied nie logo muss ich dazu sagen)
Ansonsten geb ich immer den Tipp den Kunden über die mögliche Preisspanne aufzuklären und auch das "warum" gern am beispeil seiner Branche. Das verstehn sie das. Zumal ja eh viele Glauben sie würden Urhb kaufen.......
LG und scheene Oschtern
Ps.: du schreibt das Nutzungrecht eh nich auf die Rechnung oder doch?! Also bei mir ist das in der jew. Leistungsstufe mit drin.....weil das verwirrt den Kunden nur....hab zumindest ich festgestellt.
Zuletzt bearbeitet von Lythien am Fr 06.04.2007 21:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fragezeichen
Dabei seit: 01.07.2008
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Verfasst Di 09.09.2008 12:20
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Sehr verwirrend...ich setz' noch einen drauf:
Ein Kunde beauftragt mich heute mit der Erstellung eines Logo für einen Sportler.
Ich befürchte, der Kunde möchte das Logo bei mir günstig kaufen und dann dem Sportler teuer weiterverkaufen.
Welches Nutzungsrecht schreibe ich rein, damit er das nicht machen kann?
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