mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 10:15 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Nutzungsrecht ich kapiers nicht:-( vom 29.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht ich kapiers nicht:-(
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 08:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

PRINT reicht normalerweise, da ist eigentlich soweit alles drin. aber das bundle schadet nicht. kannst ja von der steuer absetzen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Lythien

Dabei seit: 11.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 09:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht oben richtig erklärt?


nein .
zumindest nich an dem beispiel:
ein logo an jemand anderes zu verkaufen wäre schön bescheuert.
ein logo soll ja im besten fall die einzigartigkeit des auftraggebers und dessen spezielle firmenphilosophie
repräsenteiren und demonstrieren. und wenn das auf mehrere passt, is das logo dreck.

heißt: ein einfaches nutzungsrecht bei einem logo ist erstmal schon so eine sache:

es gibt auch nicht nur das einfach und das ausschließliche NR - aber da geb ich auch noch mal den tipp
vom agb - das zu erläutern alle swäre zu komplziert und gibts auch zu hauf im netz.

interessant wird das hauptsächlich bei gestaltungslinien - sprich: das einfach nutzungsrecht einer gestaltung
(z.b. die gestaltung auf eine bestimmte art und weise eines plakats, einer broschüre what ever) darf nur für diese broschüre benutzt werden - nich ohne frage auf website oder karte.
das ausschließliche nutzungsrecht heißt, die bazahlen dafür, dass sie die gestaltungslinie auch auf andere VK`s anwenden dürften .... dürften - heißt auch nicht, einfach so. Der Gestalter muss immer gefragt werden. (siehe uhrg)

es gäbe dann noch das alleinige nutzungsrecht - das ist ein anderes wort für selbstmord des gestalters.

is die erklätung soweit verständlich?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 10:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ok habe ich kapiert
...mh ja das mit dem logo war ein blödes Bsp. würde natürlich nie ein und das selbe Logo zweimal verkaufen
  View user's profile Private Nachricht senden
The_A

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 10:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

sprich, ich bau ein Logo, und uebertrage der Firma XY ein Nutzungsrecht fuer Printmedien (Flyer, Visitenkarten, Prospekte, etc) Deutschlandweit.

Nun ist Firma XY so geil und will eine Webseite haben, mit dem Logo von mir, also muessen sie dann ein Nutzungsrecht fuers WWW erwerben.

Das gleiche gilt dann auch wenn sie Europaweit / Weltweit expandieren und auch da das Logo nutzen wollen.

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege

EDIT:

PS:
Lythien hat geschrieben:

es gäbe dann noch das alleinige nutzungsrecht - das ist ein anderes wort für selbstmord des gestalters.

sehr treffend formuliert


Zuletzt bearbeitet von The_A am Do 05.04.2007 10:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 10:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

The_A hat geschrieben:
sprich, ich bau ein Logo, und uebertrage der Firma XY ein Nutzungsrecht fuer Printmedien (Flyer, Visitenkarten, Prospekte, etc) Deutschlandweit.

Nun ist Firma XY so geil und will eine Webseite haben, mit dem Logo von mir, also muessen sie dann ein Nutzungsrecht fuers WWW erwerben.

Das gleiche gilt dann auch wenn sie Europaweit / Weltweit expandieren und auch da das Logo nutzen wollen.



okay aber kann man diese Praxis auch bei kleineren Unternehmen durchziehen, oder schreibt ihr die nutzungsrechte nicht auf das angebot und rechnet die Kosten heimlich still und leise zum endpreis dazu?

ich meine wenn da auf dem angebot steht nutzungsrechte für Printprodukte, Deutschlandweit, dann wird ja vom auftraggeber sofort der Einspruch kommen das er an mich gebunden ist blbla
  View user's profile Private Nachricht senden
initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 10:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

um eine klare transparez der kosten zu erzielen, solltest das drauf schreiben. den der kunde wird dann motzen, warum der gestaltungspreis so hoch ist, wenn du es still reinrechnest.
ausser du berechnest es gar nicht. aber da wirst ggf. probleme bekommen, wenn es mal zum rechtsstreit kommt.
  View user's profile Private Nachricht senden
Lythien

Dabei seit: 11.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.04.2007 21:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,-
also um das zu vermeiden bespreche ich das gern mit dem Kunden selbst: sprich ich offeriere ihm die Möglichkeiten und sage was das für die Kosten zu bedeuten hat.
Grade bei kleinen Firmen ist das nie ein Problem - da wird es schwierig wenn sie eine Gestaltung dann gern weiterverwenden, weil die ja so doll angekommen ist.
Da habe ich meist schon Ausschlüsse im Vetrag und in den Agb - somit bin zumindest ich auf der sicheren Seite.Ich hab die Erfahrung gemacht, dass wenn Kunden da anfangen rumzuzetern, da schon irgendwas im Busch ist.

Logos werden eh meist komplett verwendet - ich glaub deswegen sind die auch so teuer *lol*
(mache so gut wied nie logo muss ich dazu sagen)

Ansonsten geb ich immer den Tipp den Kunden über die mögliche Preisspanne aufzuklären und auch das "warum" gern am beispeil seiner Branche. Das verstehn sie das. Zumal ja eh viele Glauben sie würden Urhb kaufen.......

LG und scheene Oschtern

Ps.: du schreibt das Nutzungrecht eh nich auf die Rechnung oder doch?! Also bei mir ist das in der jew. Leistungsstufe mit drin.....weil das verwirrt den Kunden nur....hab zumindest ich festgestellt.


Zuletzt bearbeitet von Lythien am Fr 06.04.2007 21:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
fragezeichen

Dabei seit: 01.07.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 09.09.2008 12:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sehr verwirrend...ich setz' noch einen drauf:

Ein Kunde beauftragt mich heute mit der Erstellung eines Logo für einen Sportler.
Ich befürchte, der Kunde möchte das Logo bei mir günstig kaufen und dann dem Sportler teuer weiterverkaufen.

Welches Nutzungsrecht schreibe ich rein, damit er das nicht machen kann?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Nutzungsrecht
nutzungsrecht
Nutzungsrecht bei Auftragsarbeit
Nutzungsrecht einräumen
frage zum nutzungsrecht
Nutzungsrecht Font
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.