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7feettall
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2006
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Verfasst Do 28.09.2006 17:35
Titel Nutzungsrecht bei Arbeitsteilung mit Agentur? |
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guten tag herschaften,
ich arbeite in einem unternehmen, in dem es auch eine grafische/gestalterische abteilung gibt.
wir benötigen, für ein projekt, ein plakat. mit diesem plakat(inhalt) wird weiter gearbeitet in sachen flyer, broschüren, etc.
so. die abteilung hat bisweilen nur minimal eigene sachen erstellt und bearbeitet.
konzeption und gestaltungsraster des plakates wurden bisher immer von externen agenturen erstellt.
diesmal ist es aber so, dass das erstellte plakat (entwurf) quasi 50/50 konzepiert und gestaltet wurde.
also...es wurde sehr viel vorgegeben und nicht einfach nur gesagt "dies ist das thema und jetzt präsentieren sie uns einfach mal was."
frage: wie ist nun das nutzungsrecht hierzu? wem gehört die idee? können wir alle datein zur bearbeitung verlangen? oder diese abkaufen - muss der aufwand der agentur für konzeption und gestaltungraster komplett bezahlt werden?
vielen dank schon mal im voraus! ist echt ein bissel schwierig!
[color=#B7B7B7][[b]edit[/b]][/color]
[color=#B7B7B7]Titel geändert[/color]
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 29.09.2006 11:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.09.2006 08:02
Titel
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Selbstverständlich muss der Aufwand der Agentur bezahlt werden. Nur fällt der auf Grund eurer Mitarbeit halt geringer aus. Aber bezahlt werden muss er trotzdem.
Auch das Nutzungsrechts des Materials muss mit bezahlt werden. Zumindest, wenn euch die Agentur irgendwelches Material liefert.
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grafix
Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
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Verfasst Fr 29.09.2006 11:27
Titel
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Die Idee allein gehört niemanden und ist nicht geschützt. Es kommt ja auch tatsächlich vor, dass verschiedene Menschen an verschiedenen Orten die gleichen Ideen haben. Es kommt aber eben leider auch vor, dass Ideen geklaut werden und dann in die Tat umgesetzt werden.
Und diese Tat, die ist geschützt. Geschützt ist eben nur das Werk an sich, es muss also »erschaffen« sein.
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schlampe
Dabei seit: 30.09.2006
Ort: -
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Verfasst Sa 30.09.2006 14:02
Titel
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grafix hat geschrieben: |
Und diese Tat, die ist geschützt. Geschützt ist eben nur das Werk an sich, es muss also »erschaffen« sein. |
Also, wer zuerst malt, mahlt zuerst? Verstehe ich das richtig?
Gruß Schlampe
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grafix
Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
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Verfasst Sa 30.09.2006 14:59
Titel
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schlampe hat geschrieben: | grafix hat geschrieben: |
Und diese Tat, die ist geschützt. Geschützt ist eben nur das Werk an sich, es muss also »erschaffen« sein. |
Also, wer zuerst malt, mahlt zuerst? Verstehe ich das richtig?
Gruß Schlampe |
Wenn es ums Malen gehen würde, ja. Das Bild eines Malers ist natürlich geschützt. Das Scribble einer Idee würde ich eher noch unter der Rubrik "Idee" ablegen. Und mit Ideen sollte man eben vorsichtig umgehen.
Wenn ihr, wie du schreibst, mit dem "Plakat" weiter in Flyern usw. arbeiten wollt, dann müsst ihr doch entsprechend den Auftrag erteilen. Dazu würde doch dann auch gehören, dass man das Plakat als entsprechend kleinere Datei benötigt (und das entsprechende Nutzungsrecht), um es auf anderen Drucksachen weiter verwenden zu können.
Aber um was geht es konkret? Das wird mir nicht so richtig klar geworden.
Zuletzt bearbeitet von grafix am Sa 30.09.2006 15:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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