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Thema: Nutzungsbedingungen – Haftungsfreistellung vom 03.11.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsbedingungen – Haftungsfreistellung
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Autor Nachricht
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.11.2013 11:46
Titel

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Mac hat geschrieben:
Beim nächsten Job schreibste einfach in den Auftrag, dass der Kunde für Bildrechte etc zuständig ist.

Du bist nur das ausführende Organ und keiner kann von dir verlangen,
dass du klärst, ob dein Kunde nun die Rechte für die Bilder (und wie sie verwendet
werden dürfen) hat oder nicht.


Dafür ist es aber nun zu spät, da es der TO nunmal bekannt ist, und auch an dieser Stelle hier veröffentlicht wurde.
Sag ich jetzt mal ganz blöd.
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.11.2013 11:47
Titel

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Dann schick ihm halt die Druckdaten damit er diese an die Druckerei weitergeben kann.

Ich würde auch Formulierungen wie "Haftungsfreistellung" vermeiden. Das hört sich so an wie: "Ich mache was illegales wenn du die Verantwortung übernimmst."
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Vereinbarungen einem im Zweifel helfen. Letztlich gibt man damit ja zu, dass man etwas verbotenes tut. Ich kann dir ja auch nicht schriftlich erlauben ein Auto zu klauen und die komplette Verantwortung übernehmen falls du erwischt wirst. * Ich geb auf... *

Schreib ihm bei der Datenübergabe, dass er für die Prüfung der nötigen Nutzungsrechte verantwortlich ist und dies nicht Bestandteil deines Auftrages ist. So machst du ihn noch mal darauf aufmerksam, dass er vor dem Druck die entsprechenden Freigaben braucht und du hast selbst keinen Einfluss darauf wenn er sich diese nicht besorgt.
Andererseits kann er dich aber auch nicht dafür verantwortlich machen, wenn die Daten zu spät zur Druckerei gehen.

Letztlich bin ich aber auch kein Rechtsexperte und kompetente Beratung wirst du nur von einem Rechtsanwalt bekommen.
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pygmi
Threadersteller

Dabei seit: 03.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 04.11.2013 16:57
Titel

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Vielen Dank für eure rege Beteiligung.

type1 hat recht, ich kann mich nicht rausreden, dass ich nichts davon wusste,
denn schließlich waren/sind mir die Nutzungsbedingungen bekannt.

@top
Ich hatte auch keine Rechtsberatung erwartet, sondern eben eine Einschätzung wie ihr
euch in dem Fall verhalten würdet.
Das Schreiben an meinen Kunden (und die Formulierung die Du gerne vermieden hättest)
entstand nachdem ich mit einem Fachanwalt, dem ich den Sachverhalt dargelegt hatte,
telefonierte. Damit dies im Zweifel bestand hat, sind leider entsprechende Formulierungen
notwendig.
Du hast mir aber dennoch weitergeholfen. Bei dem ganzen hick-hack bin ich leider nicht selbst
darauf gekommen …
Ich habe also im Layout den Copyright-Hinweis eingefügt und geschrieben, dass es ihm obliegt
das Layout an das Unternehmen (von dem das Bildmaterial stammt) zu senden und die Freigabe
einzuholen. Tut er dies nicht bin ich nicht dafür haftbar, usw. …
In die Mail habe ich zusätzlich nochmal die Nutz.bed. reinkopiert. Das heißt ich habe also nicht
die Druckdaten an die Druckerei geliefert, sondern meinem Kunden geschrieben, dass er diese nach
erfolgter Freigabe an die Druckerei liefern soll.
Was der Kunde bzgl. Freigabe macht, liegt nun in seiner Hand.

edit: Typo


Zuletzt bearbeitet von pygmi am Mo 04.11.2013 17:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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