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Thema: Nutzung eines Namens zu Werbezwecken vom 10.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzung eines Namens zu Werbezwecken
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Abenaa
Threadersteller

Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Sachsen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.02.2009 14:56
Titel

Nutzung eines Namens zu Werbezwecken

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Wir sind gerade dabei, einen Werbeslogan zu finden. Nun haben wir eine Idee, aber sind uns nicht sicher, ob das rechtlich so funktioniert. Dieser Slogan beinhaltet den Namen eines bekannten Schauspielers und lautet folgendermaßen:

Auf den Spuren von Vorname Nachname

Dabei geht es um einen Film, in dem dieser Schauspieler eine Hauptrolle spielte.

Danke schon mal im voraus.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.02.2009 15:02
Titel

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Was ich bei allen diesen juristischen Fragen nicht verstehe, warum man damit nicht zu einem Rechtsanwalt geht.
Die sind für so was ausgebildet = d.h., die wissen wo es steht und haben die Unterlagen, das dort nachzuschlagen.
Und wenn die dir eine falsche Auskunft (dazu noch schriftlich) geben, kannst du sie regressivpflichtig machen und sie konnen sich gleich um den Rechtstreit kümmern ...
Noch so gut gemeinte Ratschläge hier im Forum sind von Leuten, die sich besser mit Schriften, Transparenzen, Farben und Druckmaschinen auskennen ...
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.02.2009 15:06
Titel

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Hallo Frank,

hast bei wichtigen Fragen natürlich recht, da gibts nur den Rechtsanwalt.

Aber ein Rechtsanwalt hat idr einen Stundenlohn von 150€ und das ist bei kleineren Kunden oft nicht drin * Keine Ahnung... *
Ausserdem ists 1. nicht ausgeschlossen das hier jemand schon mal genau diesen Fall hatte und 2. einen Link zu einem Urteil hat.
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Abenaa
Threadersteller

Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Sachsen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.02.2009 15:10
Titel

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Danke für die Antwort. In so einem Fall wäre es ja möglich, dass jemand schon mal was Ähnliches hatte und von vornherein sagen kann "nein, geht nicht". Anwaltskosten sind nicht zu unterschätzen (gerade bei einem kleinen Unternehmen) und dafür sind ja auch Foren da, um sich auszutauschen. Danach kann man entscheiden, ob man doch einen Anwalt zu rate zieht oder glaubt, was geschrieben stand. Würde mich also trotzdem erst mal freuen, falls jemand eine Idee hat.
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.02.2009 15:11
Titel

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Ich halte es für gewagt.....auch wenn der Schauspieler vielleicht schon nicht mehr lebt.....Vor her informieren würde ich sagen......Die Regressansprüche können hier viel mehr sein als sonst......vielleicht ne million oder mehr.....wegen "imageschaden".... Jo!
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.02.2009 15:22
Titel

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1. was "Ähnliches" ist da vollkommen unmaßgeblich ...
2. die Erben von verstorbenen Schauspielern sind oft noch viel schlimmer als ihre Vererber ...
3. ich hab das schon aus Erfahrung heraus geschrieben: ... Wir sind damals nur aus der Bedroullie gekommen, weil der Börsenverein des Deutschen Buchhandels dem Betroffenen (und seinen Anwälten) deutlich gemacht hatte, dass er in unserem Namen bis vors Bundesverfassungsgericht gehen würde ... Da hat der dann den Arsch zugekniffen und wir hatten noch zusätzlich eine riesen Werbung ... Artikel im Stern, Spiegel etc.
4. Sprecht das Marketing(den Agenten des Künstlers an oder halt die Erben/Erbengemeinschaft ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.02.2009 16:09
Titel

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Zim hat geschrieben:
Aber ein Rechtsanwalt hat idr einen Stundenlohn von 150€ und das ist bei kleineren Kunden oft nicht drin * Keine Ahnung... *


man muss sich auch nicht die teuersten nehmen! wenn ich meine anwältin anrufe und eine auskunft haben will, kostet das nichts. auch wenn sie bücher nachschlagen muss. der letzte rechtsstreit (strafanzeige) hat mich knapp hundert euro gekostet (hab halt nichts erreicht).
ein anwalt muss nicht immer die hölle kosten, also keine furcht vor einem anruf.
 
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.02.2009 16:14
Titel

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Stimmt, aber so einen Anwalt musst du erst mal haben, auch noch aus der Fachrichtung Lächel

Ausserdem, wenn man sich absichern lässt gibt man sich das schriftlich vom Anwalt und das kostet dann schon was mehr.
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