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Thema: Newsletter ohne Erlaubnis absenden vom 06.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Newsletter ohne Erlaubnis absenden
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Typo87
Threadersteller

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Verfasst Mo 06.04.2009 12:04
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Newsletter ohne Erlaubnis absenden

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Normalerweise muss man sich ja die Erlaubnis des Kunden für den Versand eines Newsletter einholen.

Doch was ist in wem der Newsletter primär nur Betriebsinterne Informationen enthält z.b Neue Mitarbeiter o.ä.

Läuft das auch unter den Begriff "Werbung" ?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 06.04.2009 12:06
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Wessen Kunde? Und warum Erlaubnis einholen zum senden?
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Typo87
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2007
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Verfasst Mo 06.04.2009 12:14
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Naja, der Empfänger (Kunde) muss ja normalerweise erstmal seine Zustimmung geben das an seine eMailadresse Newsletter gesendet werden dürfen.

Doch wie verhält es sich bei "Newslettern" in dem keine wirkliche Werbung enthalten ist. Sondern nur Betriebsinterne informationen die dem Kunden mitgeteilt werden soll. Das kann z.b sein ( Neue Mitarbeiter, Betriebsurlaub... o.ä)
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.04.2009 12:27
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Sind die Empfänger innerhalb der Absendefirma?
Nö, das würde ich unter normale Unternehmenskommunikation sehen. Da brauchst du wohl kaum eine Erlaubnis.
Oder gehen die "Firmeninterna" an enge Kunden raus?
Auch dann würde ich keine rechtliche Probleme sehen. Das ist dann einfach gute Kundeninformation.
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Typo87
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2007
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.04.2009 12:37
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Ja, würde nur an Stammkundschaft gehen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.04.2009 13:02
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also ich denke ne rundmail á la "wir haben vom 12. bis 22. mai betriebsurlaub - bitte richten sie ihre projektwünsche entsprechend danach aus" sollten im regelfall kein problem darstellen. man sollte es natürlich nicht übertreiben und nich wegen jedem furz ne rundmail verfassen (z.b. wenn der chef mal wieder ne sekretöse verschlissen hat und deswegen nu ne neue angestellt wird.). wenn es für den kunden im tagesgeschäft relevante infos sind - änderungen von wichtigen adressen, telefon- und faxnummern, email-addis usw. ist das denk ich durchaus legitim, da ne rundmail an die stammkunden zu schicken und wird auch im regelfall von diesen nicht als spam oder lästige werbung angesehen...
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RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 10:04
Titel

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Hallo,

Nach dem TKG von 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) kann der Versand von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfängers eine Verwaltungsstrafe einbringen. Die wesentliche Änderung der Novelle 2005 (BGBl. I Nr. 133/2005), besteht insbesondere darin, dass nunmehr auch Unternehmen (diese waren nach der Stammfassung des TKG 2003 ausgenommen) vor unerbetenen E-Mails und SMS geschützt sind.

Daher kann ich nur davor warnen unerwünschte E-mails zu versenden, egal ob diese (vordergründig) interne Informationen enthalten. Eine wiete Auslegung könnte hier sehr schnell in eine Abmahnung münden. Der Schutzbereich umfasst insbesondere auch die Funtkiosnfähigkeit eines E-mail Postfachs.

Sollten laufende Geschäftsbeziehunge bestehen, so könnte dies freilich anders aussehen.

AF

[edit: Werbung entfernt]


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 08.04.2009 10:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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