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Thema: Namentliche Rechte vom 20.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Namentliche Rechte
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violettOrchidee
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2013
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Verfasst Mi 20.03.2013 16:33
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Namentliche Rechte

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Hallo Ihr Lieben,

ich hab da mal eine Frage. Wenn ich ein Design zb. für Handytaschen ect., für meinen Chef, entwerfe und diese dann angefertigt werden, habe ich ein Recht darauf Namentlich genannt zu werden? Zb. Design by "Name"?

ich bin da mal auf eure Antworten gespannt. Lächel Lächel
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
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Verfasst Mi 20.03.2013 16:40
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Nö.
Du bist angestellt, und in 99% der Fälle trittst Du mit diesem Angestelltenverhältnis alle Urheberrechte ab.
Damit dann natürlich alle Eventualitäten zum Thema Nutzungsrecht.

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mi 20.03.2013 16:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jense

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Verfasst Mi 20.03.2013 16:45
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nein.
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violettOrchidee
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2013
Ort: Cottbus
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.03.2013 16:52
Titel

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Ok und wenn es nicht drin stehen würde? ich hab jetzt noch nicht nachgeschaut.
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DEKONSTRUKTIV

Dabei seit: 22.06.2009
Ort: bln
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 20.03.2013 16:54
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man. nein. medienkompetenz, much?
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.03.2013 17:01
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violettOrchidee hat geschrieben:
Ok und wenn es nicht drin stehen würde? ich hab jetzt noch nicht nachgeschaut.


immer noch nein.

wenn dann müsste es explizit drin stehen...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 20.03.2013 17:06
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type1 hat geschrieben:
Nö.
Du bist angestellt, und in 99% der Fälle trittst Du mit diesem Angestelltenverhältnis alle Urheberrechte ab.
Damit dann natürlich alle Eventualitäten zum Thema Nutzungsrecht.

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag *zwinker*

neee... *zwinker* du tritts nur alle nutzungsrechte ab (in deutschland). das urheberrecht ist nich übertragbar. ordnung muss sein...

die antwort bleibt also bei angestellten: nein!
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.03.2013 17:10
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Gut. Das "Nein" dürfte jetzt verstanden worden sein. Lächel
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