Dabei seit: 20.03.2013 Ort: Cottbus Alter: 32 Geschlecht:
Verfasst Mi 20.03.2013 16:33 Titel
Namentliche Rechte
Hallo Ihr Lieben,
ich hab da mal eine Frage. Wenn ich ein Design zb. für Handytaschen ect., für meinen Chef, entwerfe und diese dann angefertigt werden, habe ich ein Recht darauf Namentlich genannt zu werden? Zb. Design by "Name"?
Dabei seit: 19.11.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mi 20.03.2013 16:40 Titel
Nö.
Du bist angestellt, und in 99% der Fälle trittst Du mit diesem Angestelltenverhältnis alle Urheberrechte ab.
Damit dann natürlich alle Eventualitäten zum Thema Nutzungsrecht.
Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag
Zuletzt bearbeitet von type1 am Mi 20.03.2013 16:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nö.
Du bist angestellt, und in 99% der Fälle trittst Du mit diesem Angestelltenverhältnis alle Urheberrechte ab.
Damit dann natürlich alle Eventualitäten zum Thema Nutzungsrecht.
Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag
neee... du tritts nur alle nutzungsrechte ab (in deutschland). das urheberrecht ist nich übertragbar. ordnung muss sein...
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