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loerp
Threadersteller
Dabei seit: 04.08.2006
Ort: Wien
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Verfasst Di 16.04.2013 09:39
Titel Namensnennung nach Rechteabtretung? |
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Hallo an alle!
Die Suchfunktion habe ich schon benutzt, aber keinen Beitrag gefunden, der meine Frage beantwortet ...
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?
Ich bin selbständig und habe für einen Kunden diverse Folder und einen 300 Seiten starken Jahresbericht entworfen. Der Kunde war sehr zufrieden damit, also alles kein Problem. Weil der Kunde eine eigene Grafikabteilung hat, habe ich ihm die offenen Daten übergeben, damit die Produkte von den Hausgrafikern weiterbetreut werden können und ihm dafür die uneingeschränkten Nutzungsrechte samt "Bearbeitungsrecht für Dritte" eingeräumt.
Jetzt habe ich eine neue Ausgabe des Jahresberichtes in die Hand bekommen und gesehen, dass mich der Hausgrafiker beinhart aus dem Impressum entfernt hat, obwohl das Layout nicht verändert, sondern nur mit neuen Inhalten befüllt wurde. Das heißt, der Grafiker gibt im Grunde meine Arbeit für seine aus.
Mal ganz doof gefragt - das ist nicht OK, oder?
Nach meinem Verständnis müsste das Impressum ungefähr so lauten:
Grafische Gestaltung: Mein Name
Layout: Sein Name
Sehe ich das richtig oder bin ich auf dem Holzweg?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 16.04.2013 11:37
Titel
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Wenn du Urheber bist, dann hast du auch das Recht genannt zu werden. Selbst wenn du uneingeschränkte Nutzungsrechte übertragen hast. Du kannst allerdings auch auf die Namensnennung verzichten oder eben darauf bestehen.
In einem absolute Härtefall, könnte dein Kunde die Urheberschaft auch anzweifeln. Dann würde ein Gericht die Schöpfungshöhe bestimmen und dir dann evtl. die Urheberschaft absprechen.
Was sagt denn Dein Kunde dazu?
Zitat: | habe ich ihm die offenen Daten übergeben, damit die Produkte von den Hausgrafikern weiterbetreut werden können und ihm dafür die uneingeschränkten Nutzungsrechte samt "Bearbeitungsrecht für Dritte" eingeräumt. |
Musst hier kurz schmunzeln. Uneingeschränkt beinhaltet "Bearbeitungsrecht für Dritte" ja automatisch...
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 16.04.2013 12:29
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Zitat: | habe ich ihm die offenen Daten übergeben, damit die Produkte von den Hausgrafikern weiterbetreut werden können und ihm dafür die uneingeschränkten Nutzungsrechte samt "Bearbeitungsrecht für Dritte" eingeräumt. |
Musst hier kurz schmunzeln. Uneingeschränkt beinhaltet "Bearbeitungsrecht für Dritte" ja automatisch... |
Nicht zwingend. Auch das uneingeschränkte Recht kann auf bestimmte Bereiche beschränkt sein, je nach dem, was vereinbart wurde. Vielleicht darf der Kunde den Jahresbericht selbstständig anpassen, die Farben ändern und eben als Jahresbericht uneingeschränkt nutzen, aber nicht das Motiv auf Seite drei als Maskottchen verwenden. Das Bearbeitungsrecht sollte schon immer explizit ausgewiesen werden, wenn man es einräumt! Bei der Gelegenheit hätte man natürlich noch einmal die Namensnennung fordern können, auch wenn bearbeitet wurde.
Aber ja, als Urheber ist es dein Persönlichkeitsrecht, genannt zu werden, wenn du es möchtest. Ob ein Jahresbericht die benötigte Schöpfungshöhe erreicht, damit du dich überhaupt Urheber nennen kannst und dieses recht hast, entscheidet im Zweifel das Gericht. Darauf müsstest du es ankommen lassen, wenn dir das ganze so wichtig ist.
Zuletzt bearbeitet von am Di 16.04.2013 12:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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loerp
Threadersteller
Dabei seit: 04.08.2006
Ort: Wien
Alter: -
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Verfasst Di 16.04.2013 13:12
Titel
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Vielen Dank für eure Antworten!
Illumaus hat geschrieben: | Ob ein Jahresbericht die benötigte Schöpfungshöhe erreicht, damit du dich überhaupt Urheber nennen kannst und dieses recht hast, entscheidet im Zweifel das Gericht. |
Naja, es ist nicht einfach ein Jahresbericht, sondern ein sehr aufwändig gestaltetes Buch mit fast 300 Seiten und eigenen Illustrationen. Mich ärgert es halt, dass ein anderer Mensch einfach seinen Namen unter mein Werk setzt .
Klagen werde ich den Kunden deswegen nicht, ich wollte nur wissen, ob ich im Recht bin. Ich würde halt schon gerne bei meinem Kunden einfordern, dass ich im Impressum nebem dem anderen Grafiker genannt werde. Wenn er das nicht macht, naja, dann soll er mir halt künftig den Buckel runterrutschen ...
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
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Zuletzt bearbeitet von loerp am Di 16.04.2013 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.04.2013 13:14
Titel
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Illumaus hat geschrieben: | Aber ja, als Urheber ist es dein Persönlichkeitsrecht, genannt zu werden, wenn du es möchtest. Ob ein Jahresbericht die benötigte Schöpfungshöhe erreicht, damit du dich überhaupt Urheber nennen kannst und dieses recht hast, entscheidet im Zweifel das Gericht. Darauf müsstest du es ankommen lassen, wenn dir das ganze so wichtig ist. |
Ausserdem dürfte der TE nur der Urheber der grafischen Gestaltung sein, nicht des gesamten Jahresbericht.
Ausser er hat alle Texte selber geschrieben und alle Fotos gemacht.
Aber ob nun mein Name im Impressum ist oder nicht, wäre mir ziemlich egal.
Besonders in einer Fassung, die nur auf meinem Design aufbaut.
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loerp
Threadersteller
Dabei seit: 04.08.2006
Ort: Wien
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.04.2013 17:20
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Ausserdem dürfte der TE nur der Urheber der grafischen Gestaltung sein, nicht des gesamten Jahresbericht. |
Wie gesagt sind auch Illustrationen in diesem Jahresbericht und da ärgert es mich ein wenig, dass es nun aussieht, als hätte der andere Grafiker meine Illus gemacht. Aber naja, ihr habt schon recht, vermutlich bin ich einfach überempfindlich .
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 16.04.2013 18:03
Titel
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loerp hat geschrieben: |
Wie gesagt sind auch Illustrationen in diesem Jahresbericht und da ärgert es mich ein wenig, dass es nun aussieht, als hätte der andere Grafiker meine Illus gemacht. Aber naja, ihr habt schon recht, vermutlich bin ich einfach überempfindlich . |
Nefliete hat geschrieben: |
Was sagt denn Dein Kunde dazu?
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loerp
Threadersteller
Dabei seit: 04.08.2006
Ort: Wien
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 20.04.2013 17:35
Titel
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Nefliete hat geschrieben: |
Was sagt denn Dein Kunde dazu?
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Mein Kunde? Der Chef der Firma, meinst du? Naja, es war ja seine eigene Grafikabteilung, die mich aus dem Impressum genommen hat. Nehme also an, dass das mit seinem Einverständnis passiert ist.
Aber ihr habt vollkommen recht, ich seh das wohl zu eng. Sollen sie damit glücklich werden . Auf zu neuen Ufern ...
Zuletzt bearbeitet von loerp am Sa 20.04.2013 17:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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