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Thema: Namensklau oder rechtliche Freiheit? vom 21.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Namensklau oder rechtliche Freiheit?
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Autor Nachricht
Dr. Pröt

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.02.2011 16:40
Titel

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Wenn sich in der Rechtsprechnung nicht kürzlich was geändert hat, sind Emails gerichtlich nicht von Bestand.

\\
Und das mit dem mündlichen Vertrag ohne eine nachweislich von dir erbrachte bzw. von ihr genutze Leistung ist auch juristisch sehr lasch.
Denn wenn die Dame z.B. sagt, sie habe dir keinen Auftrag erteilt, sondern dir nur von Ihren Plänen erzählt, hast du – da wie gesagt die Email nicht als Beweismittel ausreicht – einen sehr schlechten Ausgangspunkt.

Wenn du ihr einen Korrekturabzug zugeschickt hättest, den sie ungezahlt nutzt, sähe die Sache anders aus, aber ein – ohne schriftlichen Vertrag – per Email vorgeschlagener Name, der jetzt auch nur in abgeänderter Form genutzt wird... Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von Dr. Pröt am Mo 21.02.2011 16:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ad1704
Threadersteller

Dabei seit: 15.01.2009
Ort: Langenfeld
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2011 16:01
Titel

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Danke für eure Hinweise!!! Wir sind jetzt hingegangen und haben ihr einen recht freundlichen Brief inkl. Rechnung geschrieben. Durch unseren damaligen Vermittler über den wir an diese Kundin gekommen sind, wissen wir, dass diese Kundin unseren Vermittler genauso abgezogen hat. Sprich er hatte viel Arbeit in ihr Projekt reingesteckt und dann nix dafür bekommen und wurde abgespeist... (soweit die Kurzform)

Naja... schauen wir mal was die Gute sagt.

Ob Emails vor Gericht bestand haben oder nicht, ist mir in erster Linie ersteinmal egal, da es für mich um den Grundsatz geht. Ausserdem rechnen wir ja auch keine 500 Euro oder so ab... es ist noch im Rahmen!

Ich halte euch mal auf dem laufendem... *zwinker*
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2011 18:32
Titel

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Tja... sie hat ja eigentlich NICHT geklaut.


Wenn du ihr 10metre vorgeschlagen hast und sie hat diesen "weiterentwickelt" und nennt sich jetzt:

my20metre

da sehe ich nicht mehr viel geklautes. Und zumal metre ja noch ein geläufiges wort ist.
Natürlich es ist es ärgerlich, dass die das einfach so abwandelt - ob es allerdings vor Gericht stand halten würde?
Zumal die da sogar bei "geklauten" Logos schon gegen den Abmahnenden entschieden haben...
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Dr. Pröt

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2011 19:01
Titel

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ad1704 hat geschrieben:
Ob Emails vor Gericht bestand haben oder nicht, ist mir in erster Linie ersteinmal egal, da es für mich um den Grundsatz geht. Ausserdem rechnen wir ja auch keine 500 Euro oder so ab... es ist noch im Rahmen!


Vollkommen egal wieviel du verlangst, und wenn es nur 3 Euro sind: Wenn die Kundin keine Lust hat zu zahlen, zahlt sie nicht... und ist damit rechtlich auf der sicheren Seite.

Da bringt dich dein persönlicher Grundsatz auch nicht weiter *zwinker*
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